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      Pressemitteilung

      Beinahe jede Woche ein Mord an einer Frau!
      Der AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser hisst erneut die Schwarze Fahne anlässlich des 33. Mordes1 an einer Frau im Jahr 2019.

      Wien, 28.11.2019. Gestern hat ein Mann in Favoriten seine Ehefrau und Mutter von fünf Kindern mit einem Messer erstochen. Laut Innenministerium wurden 2019 bereits 33 Frauen in Österreich ermordet. Der Verein AÖF ist zutiefst erschüttert über die neue hohe Zahl an Tötungsdelikten an Frauen. Aber auch darüber, dass Kinder diese schreckliche Tat miterleben und selber Hilfe holen mussten.

      Wir appellieren daher eindringlich an diese und an die nächste Regierung, endlich in wirksamere Maßnahmen zum Schutz und in die Sicherheit von Frauen und deren Kindern zu investieren.

      Wie die Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – vorsieht, braucht es eine signifikante Budgeterhöhung für effektive Präventionsmaßnahmen. Angesichts der immens hohen Folgekosten von Gewalttaten benötigt es mindestens 210 Millionen Euro pro Jahr.

      Die von BMI und BKA angekündigten Maßnahmen wie den Ausbau der Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt, Sensibilisierungsworkshops für Schülerinnen und Schüler und Initiativen gegen Hass im Netz sind notwendig. Doch dies ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein!

      Es muss eine klare Strafverfolgung von Gewalttaten an Frauen und häuslicher Gewalt umgesetzt werden – bevor ein Mord passiert. Dazu gehören lückenlose Ermittlung und Beweisführung sowie die U-Haft für sehr gefährliche Täter. Doch Anzeigen werden immer noch viel zu oft eingestellt und Drohungen seitens des Täters werden von Polizei und Justiz nicht ernst genommen. Das hat zur Folge, dass Täter weitere Taten, wie einen Mord an der betroffenen Frau, planen können – am gefährlichsten für die Frau ist die Zeit einer Trennung. Anstatt ein höheres Strafausmaß, das keinen Gefährder von der Tat abschreckt, braucht es die tatsächliche Anwendung des aktuellen Strafrahmens, Richtlinien zur Gefährlichkeitseinschätzung, flächendeckende opferschutzorientierte Täterarbeit sowie verpflichtende Fortbildungen in der Justiz im Bereich Gewalt an Frauen.

      Im jüngsten Fall in Favoriten mussten darüber hinaus die fünf Kinder des Paares den Mord an ihrer Mutter durch den Vater mitansehen. Laut Medien alarmierten die zwölfjährige Tochter und ihr Bruder Polizei und Rettung. Kinder werden schwer traumatisiert und leiden lebenslang, wenn sie ZeugInnen eines Mordes an ihrer Mutter werden. Es braucht daher auch dringend einen Ausbau der kindergerechten psychologischen Betreuung bei Gewalt in der Familie.

      Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention im Jahr 2013 hat Österreich sich verpflichtet, die darin erwähnten Maßnahmen um sexuelle und körperliche Gewalt gegen Frauen aktiv und effektiv zu bekämpfen, anzuwenden. Angesichts der alarmierenden Fallzahlen und des nunmehr 33. Mordes an einer Frau durch ihren Partner ist es 5 nach 12!

       

      1 Diese neuen Zahlen zu Morden an Frauen wurden erst vor 2 Tagen von BMI und BKA präsentiert.

       

      Kontakt:
      AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Mag.a Maria Rösslhumer
      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
      Tel.: 0664 793 07 89
      www.aoef.at

       

      Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at
      Kinderwebsite: www.gewalt-ist-nie-ok.at
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      Presseinformation

      Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) hisst heute die schwarze Fahne und trauert um die 18. Frau, die heuer bereits ermordet wurde – gemeinsam mit ihren zwei kleinen Kindern, gestern – wieder – in Niederösterreich.

      Wien, 28.10.2019. Wir können und wollen nicht mehr zur Tagesordnung übergehen! Österreich zählt zu den gefährlichsten Ländern für Frauen. Zu viele Frauen verlieren in Österreich ihr Leben durch Partnergewalt. Sie werden meistens dann ermordet, wenn sie meist lange andauernde Partnergewalt nicht mehr erdulden und ertragen können und endlich den wichtigen Schritt der Trennung und Scheidung wagen. Sie werden ermordet, weil meist auffällige, den Behörden bekannte Täter nicht oder viel zu lange nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Oft bleibt es nicht beim Mord an der Frau, manche Täter „reißen“ auch die eigenen Kinder und Angehörige „mit in den Tod“, wie wir traurigerweise gestern in Kottingbrunn und auch in Kitzbühel miterleben mussten.

      Die schwarze Fahne steht für alle ermordeten Frauen und deren Kinder und Angehörige, die in Österreich heuer bereits ermordet wurden.

      Wir fordern die Regierung und das Land zu einer 18-minütigen Staatstrauer auf! Österreich muss viel mehr Geld in die Sicherheit von Frauen investieren. Wir fordern alle PolitikerInnen im Land auf, ab sofort alles zu tun um Gewalt an Frauen und Kindern zu beenden und Morde zu verhindern.

      Das politische Schweigen und Nichtstun muss ein Ende haben – es muss dringend gehandelt werden! Österreich darf gewaltbetroffene Frauen nicht mehr alleine und im Stich lassen!

      Frauen im ganzen Land müssen wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Wege aus der Gewalt überlegen. Frauen müssen wissen, dass es eine Frauenhelpline mit der kostenlosen Nummer 0800 222 555 gibt, an die sie sich rund um die Uhr hilfesuchend wenden können. Frauen müssen wissen, dass es ein Frauenhaus in der nächsten Stadt und Umgebung gibt und dass sie jederzeit und sofort einen sichereren Platz finden können. Frauen müssen wissen, dass alle Behörden im ganzen Land rasch und richtig im Sinne des Opferschutzes reagieren. Frauen müssen wissen, dass sie sich vertrauensvoll an die Polizei wenden können. Frauen müssen wissen, dass StaatsanwältInnen alles tun um Täter zur Verantwortung zu ziehen, lückenlos zu ermitteln und Tätern keine Chance zu geben, noch schwerere Gewalt ausüben zu können oder gar einen Mord zu begehen. Frauen müssen wissen, dass das Amt für Kinder- und Jugendhilfe gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche schützt und Gewalt an deren Müttern nicht anzweifelt.

      Alle Berufsgruppen, die mit häuslicher Gewalt und Partnergewalt konfrontiert sind, müssen laufend sensibilisiert und geschult werden, damit sie geschlechtsspezifische Gewalt verstehen.

      Weiters benötigt es eine unmittelbar und groß angelegte Bewusstseinskampagne gegen Männergewalt an Frauen. Das kostet Geld! Angesichts der immens hohen Folgekosten von Gewalttaten, benötigt es jährlich mindestens 210 Millionen Euro für effektive und wirksame Präventionsmaßnahmen.

       

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      AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Mag.a Maria Rösslhumer
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      Presseinformation

      Ringvorlesung Eine von fünf 2019 mit Schwerpunkt Gewalt an älteren Frauen

      Zum 10-jährigen Jubiläum setzt die interdisziplinäre Ringvorlesung Eine von fünf an der medizinischen Universität Wien den Fokus auf die (un-)sichtbare Gewalt gegen ältere Frauen

      Wien, 22.10.2019. Gewalt an älteren Menschen ist ein weltweites Problem, das mit Menschenrechten, Geschlechterungerechtigkeit, häuslicher Gewalt und einer älterwerdenden Bevölkerung zusammenhängt – besonders ältere Frauen erfahren spezifische und vielschichtige Benachteiligungen. Sie sind einem dreifachen Risiko ausgesetzt: sie sind alt, von Gewalt betroffen und weiblich.1 Die lebenslängliche geschlechterspezifische Diskriminierung hat einen kumulativen Effekt: Jahrelange Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt führen zu einem hohen Anteil an älteren Frauen2, die lebenslänglich Gewalt erleiden. Laut einer FRA-Studie aus dem Jahr 2014 haben 19% aller Frauen über 60 Jahren ab ihrem 15. Lebensjahr Gewalt in der Partnerschaft erlebt. Bei 17% ging die Gewalt nicht vom Partner aus.3

      Gewalt an älteren Frauen rascher erkennen und Betroffene entsprechend unterstützen

      Erfahrungen zeigen, dass viele gewaltbetroffene ältere Frauen oft keine adäquate Hilfe erhalten, weil sie sich in einem Netz komplexer Abhängigkeiten befinden, zu denen noch gesundheitliche Probleme und ökonomische Unsicherheiten kommen. Es ist daher dringend notwendig, dass für diese Frauen entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen werden. Auch die interdisziplinäre Ringvorlesung Eine von fünf, die in diesem Wintersemester nun schon zum 10. Mal am Zentrum für Gerichtsmedizin der MedUni Wien unter der Leitung von ao. Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich abgehalten wird, setzt diesmal den Fokus auf das Thema der (un-)sichtbaren Gewalt gegen ältere Frauen. An den unterschiedlichen Vorlesungstagen (26.11. bis 10.12.2019) werden in einer Verbindung von Theorie und Praxis verschiedenste Gewaltschutzmaßnahmen und Hilfsangebote speziell für betroffene ältere Frauen aufgezeigt. Es konnten dafür auch heuer wieder hochkarätige ExpertInnen aus diversen Institutionen und Wissensfeldern gewonnen werden.

      Einladung zur Auftaktveranstaltung zu Eine von fünf in der Volksanwaltschaft

      Zum Auftakt der Ringvorlesung Eine von fünf und der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ laden der Verein AÖF, das Zentrum für Gerichtsmedizin der MedUni Wien und die Volksanwaltschaft, die seit 2016 Kooperationspartnerin ist, am 25. November 2019 von 16:00 bis 18:00 Uhr in den Festsaal der Volksanwaltschaft ein. Auf dem Programm stehen Festvorträge von ao. Univ.-Prof. i.R. Mag. Josef Hörl vom Institut für Soziologie der Universität Wien mit dem Titel „Die vielen Gesichter der Gewalt im Alter“ und Dr.in Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung zu Partnergewalt gegen ältere Frauen sowie eine interaktive Performance von SOG.THEATER. Außerdem wird ein Ausschnitt des Films „Schrittweise – Wege aus der Gewalt“ IV gezeigt, der ebenfalls auf das Thema Gewalt gegen ältere Frauen und deren spezifischer Unterstützung fokussiert. Die DVD zum Film kann auf der Website des Vereins AÖF unter diesem Link bestellt werden.

      Anmeldung zur Auftaktveranstaltung bitte bis zum 12.11.2019 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder unter +43 (0) 1 515 05-204.

       

      1 Penhale, B., 2003. Older women, domestic violence, and elder abuse: a review of commonalities, differences, and shared approaches. Journal of Elder Abuse & Neglect, 15 (3-4), 163-183.
      2 Brownwell, 2014
      3 Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), 2014. Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung.: https://fra.europa.eu/de/publication/2014/gewalt-gegen-frauen-eine-eu-weite-erhebung-ergebnisse-auf-einen-blick

       

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      Presseinformation

      Kitzbüheler Familienmord: Wann endlich wird in effektive Prävention investiert?

      Der fünffache Mord in Kitzbühel „schreit“ einmal mehr nach effektiveren Maßnahmen, wie es die Istanbul-Konvention vorsieht, so der AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser

      Wien, 8.10.2019. Vergangenes Wochenende wurde erneut ein schreckliches Gewaltverbrechen innerhalb der Familie begangen – ein 25-jähriger Mann aus Kitzbühel ermordete seine 19-jährige Ex-Freundin sowie deren Eltern, Bruder und ihren neuen Freund. „Damit zählen wir seit Beginn des Jahres 2019 schon 17 Frauen, die durch den (Ex-)Partner oder von einem anderen Familienmitglied getötet wurden. Seit dem Jahr 2014 hat sich die Zahl der Frauenmorde in Österreich von 19 auf 41 im Jahr 2018 verdoppelt, was europaweit den traurigen Spitzenwert darstellte“ mahnt Maria Rösslhumer, AÖF-Geschäftsführerin.

      Trennung ist die gefährlichste Zeit für Frauen

      Gewalttäter greifen oft zu Waffen und töten Frauen, wenn diese sich (endlich) von ihren Peinigern trennen wollen. Aber viele Frauen und auch Angehörige von betroffenen Frauen sind oft hilflos und fühlen sich in dieser Situation alleingelassen. Viele kennen auch keine Beratungsstellen oder die Frauenhelpline 0800 222 555 – insbesondere in ländlicheren Regionen. Morde und Mordversuche effektiv zu bekämpfen, erfordert sich der Gründe bewusst zu werden. Eine Hauptursache bei schwerer Gewalt und Morden an Frauen ist die nach wie vor existierende gesellschaftliche Machtungleichheit der Geschlechter und die Verbreitung von Geschlechterstereotypen.1 Patriarchales Anspruchsdenken gegenüber Frauen, das Nicht-Umgehen-Können mit Zurückweisung sowie fehlende Bewältigungsstrategien in Konflikt- und Trennungssituationen verursachen eine gesenkte Hemmschwelle für die Anwendung von Gewalt an Frauen.

      Statt Populismus dringend effektivere Präventionsmaßnahmen

      „Ein höherer Strafrahmen und verpflichtende Anzeigen, wie es das kürzlich beschlossene‚ 3. Gewaltschutzgesetz‘ der ehemaligen Türkis-Blauen Regierung vorsieht, sind wirkungslos. Sie machen Tote nicht mehr lebendig. Täter denken vor der Tat nicht über die potentielle Höhe der Strafe nach und eine Anzeigepflicht nimmt den betroffenen Frauen deren Entscheidungsfreiheit“, so Maria Rösslhumer.

      Stattdessen benötigen wir viel mehr Budget für sinnvolle Präventionsmaßnahmen – angesichts der hohen Folgekosten von Gewalttaten sind das 210 Millionen pro Jahr. Wir fordern:

      • Dauerhafte (nicht nur einmal, sondern jährlich) laufende öffentlichkeitswirksame und flächendeckende Bewusstseinskampagnen über Warnzeichen einer Gewaltbeziehung, Täterstrategien und Konfliktbewältigung – angefangen von Kindergarten und Schule bis hin zu allen Ausbildungsstätten und Freizeitangeboten.

      • Eine klare Strafverfolgung von Gewalttaten an Frauen, inkl. lückenloser Ermittlungen und Beweisführung sowie bei Vorliegen von Haftgründen auch die Anwendung der U-Haft. Nur eine Anzeige auf freiem Fuß ermöglicht es Tätern, weitere Taten – wie die Ermordung der betroffenen Frau – zu planen. Für Betroffene ist es die gefährlichste Zeit, wenn sie sich trennen und aus Gewaltbeziehungen befreien wollen.

      • Statt einer populistischen und sinnlosen Verschärfung des Strafrechts muss endlich in die Prävention investiert werden. Einmal mehr fordern wir daher, dass Österreich die schon 2013 ratifizierte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – endlich umsetzt. Mit der Unterzeichnung hat Österreich sich verpflichtet, die Maßnahmen der Konvention um alle Formen der Gewalt gegen Frauen aktiv zu bekämpfen, anzuwenden.

      • Darüber hinaus muss in jedem Haushalt, in allen Behörden und Gesundheitseinrichtungen, aber auch in Geschäften, bei FriseurInnen und in Unternehmen die Nummer der Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 aufliegen, damit betroffene Frauen und ihr Umfeld wissen, wohin sie sich bei Gewalt und Trennung von einem Gewalttäter wenden können.

      1 Quelle: Globale Studie der Vereinten Nationen zu Tötungsdelikten (2019): https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/global-study-on-homicide.html

       

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      Pressemitteilung

      Gewalt im häuslichen und öffentlichen Bereich wirkungsvoll verhindern!

      Gewaltschutzexpertinnen rufen anlässlich des schrecklichen Mordes an einem 8-jährigen Buben am Frankfurter Hauptbahnhof die österreichische Regierung dazu auf, in allen Bundesländern umgehend Multi-institutionelle Kommissionen zur Prävention von Gewalt im häuslichen und öffentlichen Bereich einzurichten.

      Wien, 2.8.2019. Mit großer Bestürzung und Trauer verfolgen wir die schrecklichen Gewalttaten und den Mord an dem 8-jährigen Buben am Frankfurter Bahnhof. Unser tiefes Beileid gilt der Mutter und der Familie der Betroffenen. Vorgestern wurde bekannt, dass es einen Hintergrund von häuslicher Gewalt gibt. Erst vorige Woche hatte der Täter seine Familie und eine Nachbarin eingesperrt und mit dem Messer bedroht. Wie die Züricher Polizei vorgestern bei der Pressekonferenz bekannt gab, sei die Öffentlichkeit nicht gewarnt worden, weil man keine Gefahr für die Allgemeinheit gesehen hätte.

      Als langjährige Gewaltschutzexpertinnen sind wir darüber sehr bestürzt, denn „Gewalttaten werden immer noch unterschätzt und verharmlost, auch in Österreich, speziell wenn sie im häuslichen Bereich verübt werden“, so Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle. „Es wird auch immer wieder übersehen, dass viele Täter, die im häuslichen Bereich Gewalt ausüben auch allgemein aggressiv sind und für Personen im Umfeld und in der Öffentlichkeit eine Gefahr darstellen. Dies zeigen die Erfahrungen der Gewaltschutzeinrichtungen.“

      „Gewalttätiges Verhalten – ob durch eine psychische Erkrankung verursacht oder nicht – verschwindet nicht einfach, Gewalt schlägt zu und wir wissen nie genau wann und wo, daher ist größte Wachsamkeit geboten“, warnt Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser.

      Als Gewaltschutzexpertinnen der Wiener Interventionsstelle und des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser rufen wir die österreichische Bundesregierung dringend auf, in allen Bundesländern Multi-institutionelle Kommissionen zur Prävention von Gewalt einzurichten, die sich in Akutfällen rasch damit beschäftigen, Gewalttäter zu stoppen. Und zwar nicht erst dann, wenn Gewalt eskaliert ist, sondern im Vorfeld. Dies ist notwendig um Menschen zu schützen und Menschenleben zu retten.

      Opferschutzeinrichtungen wie die Wiener Interventionsstelle und die autonomen Frauenhäuser können allgemein und im Einzelfall wichtige Hinweise geben, doch müssen sie von den Behörden auch gehört werden. Setzen wir uns gemeinsam und verstärkt dafür ein, jede Form der Gewalt zu verhindern, im privaten wie im öffentlichen Bereich!


      Kontakte:

      Rosa Logar, MA
      Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
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      Tel: 0664 311 94 58
      www.interventionsstelle-wien.at

       
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      Mag.a Maria Rösslhumer
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      Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at
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      Pressemitteilung

      Die Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 sollte überall in Österreich bekannt sein

      Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) ist entsetzt über den Mord an einer Frau durch ihren 14jährigen Sohn in Kirchschlag in Niederösterreich.

      Wien, 24.7.2019. Es ist bereits der 14. Mord an einer Frau durch den eigenen Partner oder durch ein männliches Familienmitglied im heurigen Jahr. Wir wissen noch wenig Hintergründe, warum es dazu kommen konnte. Wir wissen aber laut einer EU-Studie aus dem Jahr 2014, dass nur jede 5. Frau weiss, wohin sie sich bei häuslicher Gewalt wenden kann.

      Wir nehmen daher dieses Gewaltverbrechen wieder einmal zum Anlass, um auf die telefonische Beratungsstelle der Frauenhelpline aufmerksam zu machen. Die Nummer der Frauenhelpline 0800 222 555 ist kostenlos, anonym, täglich und rund um die Uhr erreichbar – siehe www.frauenhelpline.at. Bei den Beraterinnen handelt es sich um ein professionelles Team von Sozialarbeiterinnen und langjährigen Expertinnen aus dem Gewaltschutzbereich. Beratungen in mehreren Fremdsprachen werden ebenfalls angeboten.

      Es wenden sich nicht selten auch Mütter an die Frauenhelpline, die von ihren eigenen heranwachsenden Söhnen (oder ab und zu auch von Töchtern) misshandelt werden. Dieses Thema ist oft noch ein großes Tabu und der Umgang damit ist ganz besonders schwierig für Eltern. Umso wichtiger ist es, über diese Problematik frühzeitig zu sprechen und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

      Nummer der Frauenhelpline 0800 222 555 sollte überall aufliegen

      Wir fordern seit Jahren, dass die bundesweite Nummer 0800 222 555 in allen Haushalten aufliegen soll, damit jede betroffene Person, insbesondere jede Frau und jedes Mädchen, dieses Beratungsangebot in Anspruch nehmen kann. Aber auch Personen aus dem Umfeld der Betroffenen können sich an die Frauenhelpline wenden und sich Rat und Unterstützung bei Verdacht auf Gewalt in der Umgebung zu holen.
      Die Nummer sollte aber nicht nur in den Haushalten aufliegen und sichtbar sein. Darüber hinaus sollte sie auch bei allen FriseurInnen, in allen Supermärkten, Geschäften, Modegeschäften, bei allen niedergelassenen ÄrztInnen, in Spitälern, in Kinderbetreuungseinrichtungen, bei TherapeutInnen, bei allen staatlichen Behörden, dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe, bei Polizeikommissariaten, bei allen Gerichten, bei Gemeinde- und Bezirksämtern, in allen Arbeitsplätzen, bei allen BetriebsrätInnen und PersonalmanagerInnen, in Schulen und Bildungseinrichtungen etc., aufliegen. Informationsmaterialien (Flyer, Karten, Plakate) zur Frauenhelpline können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder über die Website www.aoef.at bestellt werden.

      Gewaltpräventionsarbeit und Bewusstseinsbildung

      Aber auch Kinder und Jugendliche benötigen Hilfe – vor allem besonders auffällige und gewaltbereite Jugendliche benötigen spezielle, verstärkte und möglichst frühzeitige Unterstützung. Daher sollte Gewaltpräventionsarbeit und Bewusstseinsbildung bundesweit in allen Schulen und Jugendeinrichtungen, aber auch Lehrlingseinrichtungen, Berufsschulen angeboten werden und stattfinden.

      Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser bietet seit Jahren – gemeinsam mit MitarbeiterInnen aus den Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, Interventionsstellen, Gewaltschutzzentren, Männerberatungsstellen, der Bundesjugendvertretung und dem Verein Poika – Gewaltpräventionsworkshops in Schulen, Jugendorganisationen und Lehrlingseinrichtungen an. Außerdem bieten wir Seminare für LehrerInnen und für alle Berufsgruppen an, die sich vertiefendes Wissen über häusliche Gewalt aneignen wollen.

      Auf den Webseiten des Verein AÖF und der Frauenhelpline erhalten Sie auch Informationen über die Frauenhäuser in allen Bundesländern, regionale Beratungsstellen und weitere Hilfseinrichtungen – siehe www.aoef.at und www.frauenhelpline.at.

       

      Kontakt:
      AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Mag.a Maria Rösslhumer
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      Tel.: 0664 793 07 89
      www.aoef.at

       

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      Pressemitteilung

      Eine „Toolbox“ und der Wunsch nach einer österreichweiten „Koordinierungsstelle“ zur Stärkung und Implementierung von Opferschutzeinrichtungen (OSG) in den Spitälern

      Wien, 19. Juli 2019. Das Institut Gesundheit Österreich GmbH erarbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz derzeit gemeinsam mit ExpertInnen aus dem Opferschutzbereich und Gesundheitswesen eine Toolbox zur Unterstützung der Implementierung von Opferschutzgruppen in öffentlichen und privaten Spitälern, die seit 2011 bundesgesetzlich im Kranken- und Kuranstaltengesetz (KaKuG) und in diversen Landesgesetzen KAG1 vorgesehen sind.

      Einige Krankenanstalten in Österreich haben Opferschutzgruppen bereits erfolgreich implementiert, aber in vielen Spitälern besteht Nachholbedarf, um eine flächendeckende Implementierung für alle Betroffenen von häuslicher Gewalt zu gewährleisten. Und zwar analog zu den Kinderschutzgruppen, die sich sehr bewährt haben.

      Die Mitglieder der Opferschutzgruppen sind dafür verantwortlich, sich umfassendes Wissen über häusliche Gewalt in Form von Schulungen anzueignen und das gesamte Krankenhauspersonal – inklusive Management und Ambulanzen – zu sensibilisieren und zu schulen, damit sie bei Verdacht auf Gewalt richtig und präventiv wirksam handeln, indem sie zumindest umgehend für den Opferschutz zuständige Personen informieren. Das Gesundheits- und Pflegepersonal hat die Aufgabe, die Betroffenen zu untersuchen, eventuelle Verletzungen gerichtsverwertbar zu dokumentieren und die Betroffenen auf regionale Opferschutzeinrichtungen hinzuweisen. Opferschutzgruppen sind ein wichtiger Teil der Gewaltprävention. Sie können Gewalt (frühzeitig) erkennen und Opfer von Gewalt stärken.

      Aus Art. 15 der Istanbul-Konvention (IC)2 (die Österreich 2013 ratifiziert hat) folgt, dass Vertragsstaaten verpflichtet sind, Angebote an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung solcher Gewalt für Angehörige des Gesundheitswesens vorzusehen. Dies stärkt den Opferschutz und beugt sekundärer Viktimisierung vor.

      Die Einrichtung und die Tätigkeit von Opferschutzgruppen scheitern nicht an mangelndem Willen oder Engagement der MedizinerInnen und PflegerInnen – viele sind ernsthaft bemüht und interessiert, diese Aufgabe zu übernehmen. Aber erfahrungsgemäß scheitert es oftmals an fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen, einer klaren Aufgabenverteilung zwischen Management und den Mitgliedern der Opferschutzgruppe, sowie einem konkreten Ablaufplan zur Etablierung einer Opferschutzgruppe.

      Das soll sich jetzt – rund 10 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes – ändern!

      Eine „Toolbox“ wird künftig nicht nur die gesetzlichen Grundlagen und klare Handlungsanleitungen für die notwendigen Schritte zur Etablierung einer Opferschutzgruppe übersichtlich darstellen, sondern auch good practice – Beispiele zu Formblättern, Informationsflyern und Fortbildungsmaßnahmen bereits bestehender Opferschutzgruppen zur Verfügung stellen.

      Als sehr wichtigen nächsten Schritt wünschen sich die Verantwortlichen bestehender Opferschutzgruppen die Etablierung einer österreichweiten Koordinierungsstelle für die Mitglieder von Opferschutzgruppen. Diese bundesweite Stelle für Service und Koordinierung der Opferschutzgruppen sollte idealerweise auch die Toolbox jährlich aktualisieren und regelmäßig bewerben, Vernetzungstreffen und Schulungen für Opferschutzgruppen organisieren, eine gemeinsame Website – auch zur Präsentation der Toolbox – einrichten und betreuen sowie die Vereinheitlichung der Datenerhebung zwecks Erstellung einer – anonymisierten – österreichweiten Gesamtstatistik vorantreiben.

       

      Kontakte:
      Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF, +43 (0) 664 793 0789, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

      Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich, Leiterin Fachbereich Forensische Gerontologie, Medizinische Universität Wien, Zentrum für Gerichtsmedizin, +43 (0) 1 40160-35660, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

      Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Katharina Beclin, Institut für Strafrecht und Kriminologie, +43 (0) 1 4277 - 346 24, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

      Mag.a Christine Hirtl, Frauengesundheitszentrum Graz, +43 (0) 316 / 83 79 98-21, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

       

      1 § 8e Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG; BGBl. I Nr. 69/2011) zur Implementierung von Kinder- und Opferschutzgruppen in allen öffentlichen Krankenanstalten. Dort heißt es unter anderem: (4)...Träger von Krankenanstalten sind verpflichtet, Opferschutzgruppen für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt einzurichten… (5) Den Opferschutzgruppen obliegen insbesondere die Früherkennung von häuslicher Gewalt und die Sensibilisierung der in Betracht kommenden Berufsgruppen für häusliche Gewalt…
      https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285&Artikel=&Paragraf=8e&Anlage=&Uebergangsrecht=

      https://www.aoef.at/images/03_gesetze/3-5_istanbulkonvention/Istanbul-Konvention-deutsch.pdf

       

      News:

      Austausch mit Justizministerin Alma Zadić

        Gestern waren unsere neuen Geschäftsführerinnen Alicja Świtoń und Maja Markanović-Riedl zum Kennenlernen und einem ersten Austausch mit Justizministerin Alma Zadić eingeladen. Wir bedanken uns für das spannende Gespräch und freuen uns...

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      Fachaustausch: "Krisen und ihre Auswirkungen auf Gewalt gegen Frauen und Fr…

      Im Rahmen des EU-Projekts "TRUST -  Standardisiert anwendbare Formen der Unterstützung und Instrumente in Krisensituationen" lud der Verein AÖF am 15. April 2024 zum Fachaustausch und zur Vernetzungsveranstaltung zum Thema...

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      AÖF am Podium bei Jubiläumstagung „Tatort Arbeitsplatz“

      Jubiläum 15 Jahre „Tatort Arbeitsplatz“: Gewalt in der Arbeitswelt als Spiegel unserer Gesellschaft und was wir dagegen tun können Die Gewerkschaften vida und GPA, die Arbeiterkammer (AK) Wien und der Weiße...

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      Neue Co-Geschäftsführung des Vereins AÖF

      Mit Jänner 2024 haben Maja Markanović-Riedl (rechts im Bild) und Alicja Świtoń gemeinsam die Geschäftsführung des AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser übernommen. Das gesamte Team des Vereins AÖF bedankt...

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      One Billion Rising Vienna 2024

      Auch 2024 ist der Verein AÖF wieder Teil von:  ONE BILLION RISING VIENNA 2024 RISE FOR FREEDOM – BE THE NEW WORLD Mittwoch, 14. Februar, 15:30, vor dem Österreichischen Parlament, Dr. Karl Renner-Ring...

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      Femizide und Mordversuche 2024

      Details siehe hier.

      Stand: 15.4.2024

      • 8

        Femizide

      • 19

        Mord- versuche / Schwere Gewalt

        Projekt-Partnerschaften

        Die Informationsstelle gegen Gewalt wird gefördert von