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    PA 08.10.2019: Kitzbüheler Familienmord: Wann endlich wird in effektive Prävention investiert?

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    Presseinformation

    Kitzbüheler Familienmord: Wann endlich wird in effektive Prävention investiert?

    Der fünffache Mord in Kitzbühel „schreit“ einmal mehr nach effektiveren Maßnahmen, wie es die Istanbul-Konvention vorsieht, so der AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser

    Wien, 8.10.2019. Vergangenes Wochenende wurde erneut ein schreckliches Gewaltverbrechen innerhalb der Familie begangen – ein 25-jähriger Mann aus Kitzbühel ermordete seine 19-jährige Ex-Freundin sowie deren Eltern, Bruder und ihren neuen Freund. „Damit zählen wir seit Beginn des Jahres 2019 schon 17 Frauen, die durch den (Ex-)Partner oder von einem anderen Familienmitglied getötet wurden. Seit dem Jahr 2014 hat sich die Zahl der Frauenmorde in Österreich von 19 auf 41 im Jahr 2018 verdoppelt, was europaweit den traurigen Spitzenwert darstellte“ mahnt Maria Rösslhumer, AÖF-Geschäftsführerin.

    Trennung ist die gefährlichste Zeit für Frauen

    Gewalttäter greifen oft zu Waffen und töten Frauen, wenn diese sich (endlich) von ihren Peinigern trennen wollen. Aber viele Frauen und auch Angehörige von betroffenen Frauen sind oft hilflos und fühlen sich in dieser Situation alleingelassen. Viele kennen auch keine Beratungsstellen oder die Frauenhelpline 0800 222 555 – insbesondere in ländlicheren Regionen. Morde und Mordversuche effektiv zu bekämpfen, erfordert sich der Gründe bewusst zu werden. Eine Hauptursache bei schwerer Gewalt und Morden an Frauen ist die nach wie vor existierende gesellschaftliche Machtungleichheit der Geschlechter und die Verbreitung von Geschlechterstereotypen.1 Patriarchales Anspruchsdenken gegenüber Frauen, das Nicht-Umgehen-Können mit Zurückweisung sowie fehlende Bewältigungsstrategien in Konflikt- und Trennungssituationen verursachen eine gesenkte Hemmschwelle für die Anwendung von Gewalt an Frauen.

    Statt Populismus dringend effektivere Präventionsmaßnahmen

    „Ein höherer Strafrahmen und verpflichtende Anzeigen, wie es das kürzlich beschlossene‚ 3. Gewaltschutzgesetz‘ der ehemaligen Türkis-Blauen Regierung vorsieht, sind wirkungslos. Sie machen Tote nicht mehr lebendig. Täter denken vor der Tat nicht über die potentielle Höhe der Strafe nach und eine Anzeigepflicht nimmt den betroffenen Frauen deren Entscheidungsfreiheit“, so Maria Rösslhumer.

    Stattdessen benötigen wir viel mehr Budget für sinnvolle Präventionsmaßnahmen – angesichts der hohen Folgekosten von Gewalttaten sind das 210 Millionen pro Jahr. Wir fordern:

    • Dauerhafte (nicht nur einmal, sondern jährlich) laufende öffentlichkeitswirksame und flächendeckende Bewusstseinskampagnen über Warnzeichen einer Gewaltbeziehung, Täterstrategien und Konfliktbewältigung – angefangen von Kindergarten und Schule bis hin zu allen Ausbildungsstätten und Freizeitangeboten.

    • Eine klare Strafverfolgung von Gewalttaten an Frauen, inkl. lückenloser Ermittlungen und Beweisführung sowie bei Vorliegen von Haftgründen auch die Anwendung der U-Haft. Nur eine Anzeige auf freiem Fuß ermöglicht es Tätern, weitere Taten – wie die Ermordung der betroffenen Frau – zu planen. Für Betroffene ist es die gefährlichste Zeit, wenn sie sich trennen und aus Gewaltbeziehungen befreien wollen.

    • Statt einer populistischen und sinnlosen Verschärfung des Strafrechts muss endlich in die Prävention investiert werden. Einmal mehr fordern wir daher, dass Österreich die schon 2013 ratifizierte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – endlich umsetzt. Mit der Unterzeichnung hat Österreich sich verpflichtet, die Maßnahmen der Konvention um alle Formen der Gewalt gegen Frauen aktiv zu bekämpfen, anzuwenden.

    • Darüber hinaus muss in jedem Haushalt, in allen Behörden und Gesundheitseinrichtungen, aber auch in Geschäften, bei FriseurInnen und in Unternehmen die Nummer der Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 aufliegen, damit betroffene Frauen und ihr Umfeld wissen, wohin sie sich bei Gewalt und Trennung von einem Gewalttäter wenden können.

    1 Quelle: Globale Studie der Vereinten Nationen zu Tötungsdelikten (2019): https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/global-study-on-homicide.html

     

    Kontakt:

    AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
    Mag.a Maria Rösslhumer
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Tel.: 0664 793 07 89
    www.aoef.at

     

    Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at
    Kinderwebsite: www.gewalt-ist-nie-ok.at
    Onlineberatung für Mädchen und Frauen im Helpchat: www.haltdergewalt.at

     

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