
Pressemitteilung
Erneut ein Mord an einer Frau: Unzureichender Gewaltschutz bedeutet Freibrief für Täter
Wir klagen an: Warum wurden die vorhandenen Gewaltschutzinstrumente wieder nicht angewendet?
Wien/Salzburg, 24.3.2021. Schon zu 5. Mal in diesem noch jungen Jahr 2021 hat ein Mann seine Frau getötet. Wieder war der Tatort die eigene Wohnung, wieder war der Täter der Ehemann des Opfers. Wieder einmal wollte sich die Frau von ihrem Gewalttäter endgültig trennen. Diesmal in Salzburg, wo noch dazu die jahrzehntelange qualitätsvolle und gut funktionierende Frauenhausarbeit an unerfahrene Trägerschaften übergeben wird.
Erneut hat eine Frau ihr Leben verloren und wieder einmal müssen wir uns fragen, warum sie nicht geschützt werden konnte, warum der Mord nicht verhindert werden konnte? Am Papier haben wir in Österreich gute Gesetze und effiziente Opferschutzmaßnahmen – doch was hilft das, wenn die zuständigen Behörden und Institutionen nicht oder nicht rechtzeitig oder nur inkonsequent reagieren?
Jeder Frauenmord hat eine Vorgeschichte – so auch in diesem Fall: Bevor der Täter seine Noch-Ehefrau und Mutter der zwei gemeinsamen kleinen Kinder mit einem Messer erstach, war er schon einmal wegen mehreren Gewalttaten in Haft. Wir fragen uns, was während dieser Zeit getan wurde. Wo blieb die Risikoeinschätzung, wo die Gefährlichkeitsprognose? Warum wurde seitens Polizei oder Justiz keine Fallkonferenz einberufen, wie es mittlerweile seit 1.1.2020 gesetzlich verankert ist? Fallkonferenzen bei Frauen in Hochrisikosituationen können auch von anderen Einrichtungen wie etwa vom Gewaltschutzzentrum oder vom Amt für Kinder- und Jugendhilfe initiiert und von der Sicherheitspolizeibehörde einberufen werden. Warum wurde der Täter wieder auf freien Fuß gesetzt? Bekam er Bewährungshilfe? Wurde der Verein NEUSTART, der mit Gewalttätern an ihrer Resozialisierung arbeitet, involviert? Wenn nein, warum passierte das nicht?
Die Freilassung des Täters – ohne Schutzmaßnahmen – war das Todesurteil für die Frau! Warum wurde sie nicht an ein Frauenhaus vermittelt? Warum wurden die vorhandenen Instrumente zum Schutz der Frau nicht ausreichend angewendet?
Auch die Kinder waren und sind von der miterlebten Gewalt des Vaters gegenüber der Mutter mitbetroffen und traumatisiert. Wurde das Amt für Kinder- und Jugendhilfe verständigt? Wenn nein, warum nicht und wenn ja, was wurde hier veranlasst?
Alle diese offenen Fragen deuten darauf hin, dass wirksame Opferschutzmaßnahmen und Maßnahmen der opferschutzorientieren Täterarbeit, obwohl sich die Frau offensichtlich in einer Hochrisikosituation befand, einfach nicht angewendet wurden. Man stelle sich vor, ein Lokalpolitiker wäre von Gewalt bedroht – alle Maschinerien des Personenschutzes würden so schnell wie möglich aufgefahren werden.
Warum passiert das nicht bei Frauen? Sind Frauen in Österreich es nicht wert geschützt zu werden?
Der laxe Umgang seitens der Behörden wie Polizei, Justiz etc. mit amtsbekannten Gewalttätern und daraus resultierende Morde und Mordversuche sind unerträglich! Wenn der Staat von Gewalt betroffene Frauen nicht schützt, ist das ein Freibrief für die Täter!
Wir fordern einmal mehr, dass alle für den Opferschutz verantwortlichen Einrichtungen jede einzelne betroffene Frau bestmöglich schützen, die Täter ernsthaft zur Verantwortung ziehen, die Gefährlichkeit des Täters einschätzen und entsprechend die U-Haft verhängen. Wie viele Frauen und Kinder werden noch durch einen laxen Umgang mit Gewalttätern mit ihrem Leben bezahlen müssen?
Österreich ist durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention zu Gewaltschutz und -prävention verpflichtet.
Links:
https://aoef.at/images/04a_zahlen-und-daten/Factsheet_Gewalt-an-Frauen-und-Maedchen-in-Oesterreich_03-2021.pdf
https://aoef.at/images/04a_zahlen-und-daten/Frauenmorde_2021_Liste-AOEF.pdf
https://aoef.at/images/04a_zahlen-und-daten/Mordversuche_SchwereGewalt_2021_Liste-AOEF.pdf
https://aoef.at/index.php/zahlen-und-daten
https://aoef.at/index.php/weitere-statistiken
Kontakt:
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at

Presseinformation
Der Ausstieg der Türkei aus dem Europaratsübereinkommen muss rückgängig gemacht werden!
Er gefährdet den Gewaltschutz und die Grundrechte von Frauen und Mädchen und sendet eine gefährliche Botschaft an die ganze Welt!
Wien, 22.3.2021. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) ist erzürnt über diese politisch unverantwortliche Entscheidung des türkischen Präsidenten Erdogan und wir appellieren an die türkische Regierung, die Europäische Union, alle Mitgliedsländer des Europarates, die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Kommission, diesen Ausstieg unmittelbar rückgängig zu machen.
Die Türkei hat eine völkerrechtlich verbindliche Konvention zum Schutz vor Gewalt an Frauen und Mädchen gemeinsam mit allen Parteien im türkischen Parlament ratifiziert und sich verpflichtet jede einzelne Frau vor Gewalt bzw. vor Männergewalt bestmöglich und mit größter Sorgfalt zu schützen. Präsident Erdogan kann daher diesen Vertrag nicht eigenmächtig auflösen.
Die Istanbul-Konvention, die von 34 europäischen Ländern ratifiziert wurde, gilt weithin als Standard in den internationalen Bemühungen, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Die politisch Verantwortlichen sind verpflichtet, alles daran zu setzen, hier Rückschritte zu verhindern.
Wir appellieren daher eindringlich an die gesamte österreichische Regierung, an Bundespräsident Van der Bellen, Frauenministerin Raab, Justizministerin Zadić und an alle MinisterInnen und politisch Verantwortlichen sofort zu handeln und ihre politische Verantwortung wahrzunehmen und sich mit Vehemenz für Frauenrechte und für Gewaltschutz europaweit einzusetzen.
Wir können und wollen nicht akzeptieren und schon gar nicht tolerieren, dass sich Mitgliedstaaten des Europarates aus ihrer politischen Verpflichtung und Verantwortung zurückziehen und somit von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Stich lassen und Männergewalt an Frauen wieder salonfähig machen.
Männergewalt an Frauen und Mädchen passiert täglich und überall. Das Ausmaß ist unendlich groß. Europaweit ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von Männergewalt betroffen. In der Türkei werden jährlich 300 Frauen ermordet und Österreich ist das Land mit der EU-weit höchsten Zahl an Femiziden.
Der Ausstieg aus dem Übereinkommen von Istanbul bedeutet, das Versprechen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf internationaler Ebene rückgängig zu machen und die Verpflichtungen des Staates bei der Bekämpfung von Männergewalt zu ignorieren und die Verurteilung von Gewalt an Frauen nicht mehr anzuerkennen. Wir dürfen nicht zulassen, dass hier Frauenrechte mit Füßen getreten werden.
Kontakt:
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
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Pressemitteilung
Wieder ein Frauenmord: Opferschutz hat erneut versagt!
Wo blieb der Polizeischutz für die betroffene Frau?
Wien, 24.2.2021. Die Serie an Frauenmorden reißt nicht ab – gestern ist schon wieder eine Frau von ihrem Lebensgefährten getötet worden. Wie schon bei den bereits drei vorhergehenden Frauenmorden in diesem Jahr war auch diesmal der Tatort die eigene Wohnung.
Wir sind zutiefst bestürzt und bei jedem Mord an einer Frau fragen wir uns: Hätte diese Tat verhindert werden können? In vielen Fällen gibt es Indizien, dass die betroffene Frau noch am Leben sein könnte, wenn im Vorfeld konsequente und die richtigen Opferschutzmaßnahmen gesetzt worden wären und wenn die zuständigen Behörden und Institutionen adäquat agiert hätten.
Im aktuellen Fall wurde die 28jährige Frau vor der Tat ins Spital eingeliefert, nachdem ihr 29jähriger Lebensgefährte sie geschlagen hatte. Der Täter war bereits wegen Gewaltdelikten einschlägig vorbestraft und gegen ihn hätte ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen werden sollen, doch er war für die Polizei nicht auffindbar. Wenige Stunden später hat er seine Lebensgefährtin mit einem Messer erstochen.
Es stellen sich folgende dringende Fragen: Warum hat das Opfer nicht besser geschützt werden können? Wenn es sich um Gewalt an Frauen handelt und der Täter nicht gefunden wird, ist die Polizei verpflichtet, die gewaltbetroffene Frau ausreichend zu schützen. Wo blieb dieser Polizeischutz? Warum wurde die verletzte Frau so schnell wieder aus dem Spital entlassen? Warum wurde sie nicht länger im Spital behalten? Warum wurde sie nicht an ein Frauenhaus vermittelt oder warum wurde nicht die Frauenhelpline 0800 222 555 kontaktiert? Wo war die Opferschutzgruppe im Krankenhaus, in das die betroffene Frau eingeliefert wurde?
Dass dieser Mord trotz aller Vorzeichen verübt werden konnte, zeigt, dass Maßnahmen des Opferschutzes wieder einmal versagt haben. Es zeigt, dass das System des Opferschutzes in Österreich nach wie vor unzureichend und lückenhaft ist. Auch die Maßnahmen gegen den Täter, der amtsbekannt war, wurden offenbar seitens Polizei und Behörden zu lax gehandhabt.
Der Verein AÖF appelliert einmal mehr dringend, jede einzelne Frau mit größter Sorgfaltspflicht und bestmöglich zu schützen, die Täter zur Verantwortung zu ziehen, die Gefährlichkeit des Täters einzuschätzen und entsprechend die U-Haft zu verhängen. Laxes Handeln resultiert in einer ansteigenden Zahl ermordeter Frauen und Kinder!
Wir fordern daher alle Behörden – vor allem die Polizei – auf, Frauen vor schwerer Gewalt zu schützen und wirksame opferschutzorientierte Maßnahmen anzuwenden. Wir fordern auch, dass in allen Spitälern die gesetzlich vorgeschriebenen Opferschutzgruppen etabliert und laufend verbessert werden. Dazu gehört, dass alle Mitglieder der Opferschutzgruppen bestens und laufend geschult werden und das gesamte Personal in jedem Spital rund um die Uhr Bescheid weiss, wie Opfer von Gewalt bestmöglich unterstützt werden müssen.
Nachdem jede 5. Frau ab ihrem 15. Lebensjahr Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt wird, stellt sich die Frage: Was muss noch passieren, bis unsere Forderungen gehört und ernst genommen werden und echte wirksame Gewaltprävention auch tatsächlich umgesetzt wird?
Kontakt:
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
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Keine Unterhaltsgarantie: Regierung lässt Alleinerzieherinnen erneut im Stich
Die prekäre Situation von armutsgefährdeten Alleinerzieherinnen und ihren Kindern wird einmal mehr ignoriert
Wien, 26.1.2021. Der Verein AÖF – Autonome Österreichische Frauenhäuser, der Österreichische Frauenring (ÖFR) und der Verein Feministische Alleinerzieherinnen (FEM.A) sind empört über die Ignoranz der Regierung gegenüber der prekären Situation von armutsgefährdeten Alleinerzieherinnen in Österreich. Laut einer parlamentarischen Anfrage ist die Einführung einer Unterhaltsgarantie – eine langjährige Forderung für die Gerechtigkeit gegenüber Alleinerzieherinnen – durch die türkis-grüne Regierung nicht vorgesehen. Im Wahlkampf vor der Nationalratswahl 2017 signalisierten noch alle SpitzenkandidatInnen ihre Zustimmung für eine Unterhaltsgarantie – alle hielten das „Ja-Taferl“ in die Höhe, auch die ÖVP und die Grünen. Jetzt, wo sie an der Macht sind, ist die Unterhaltsgarantie für die türkis-grüne Regierung offensichtlich vom Tisch!
Situation von Alleinerzieherinnen weiter verschärft
Die Lage der Alleinerzieherinnen – mehr als 90% davon sind Frauen – hat sich auch durch die Beschränkungen während des Lockdowns weiter dramatisch verschlechtert. Zusätzlich zum Homeoffice sind sie meistens auch allein für Care-Arbeit und Homeschooling verantwortlich. Oft wird ihre Lage durch Existenzsorgen aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit erschwert. Alleinerziehende sind durch ihre sozio-ökonomischen Situation mehr als doppelt so oft von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen – besonders leiden darunter auch ihre Kinder. Ihre Teilhabe am sozialen Leben ist im Vergleich zu ihren FreundInnen und SchulkollegInnen oft signifikant eingeschränkt.
Kinderkostenanalyse und Unterhaltsgarantie dringend notwendig
Das türkis-grüne Regierungsprogramm sieht zwar eine umfassende Reform des Scheidungs- und Unterhaltsrechts vor, auf die dabei so wichtige Unterhaltsgarantie wird aber offensichtlich kein Wert gelegt. Nach wie vor gibt es nur einen Unterhaltsvorschuss vom Staat, wenn der von der Mutter getrennt lebende Kindsvater nicht zahlt. Da dieser Betrag jedoch am Gehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils orientiert ist, ist er für jedes Kind unterschiedlich. Wir fordern daher eine längst überfällige Kinderkostenanalyse – die bisher letzte wurde 1964 (!) erstellt –, nach der errechnet wird, wie viel ein Kind im Jahr 2021 tatsächlich kostet. Nach dieser Analyse soll dann ein angemessener Unterhaltsgarantiebetrag festgelegt werden, der allen betroffenen Kindern bei Zahlungsunwilligkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils, unabhängig von dessen Einkommen, grundsätzlich zusteht.
Kinder von Alleinerziehenden sind nicht Kinder zweiter Klasse! Wir fordern Fairness durch eine Unterhaltsgarantie, damit diese heute schon benachteiligten Kinder nicht die sozial Abgehängten von morgen sind!
Rückfragen und Kontakt:
Mag.a Maria Rösslhumer, AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser,
Andrea Czak, MA, Verein Feministische Alleinerzieherinnen (FEM.A),
Klaudia Frieben, Österreichischer Frauenring (ÖFR),

Pressemitteilung
Wieder Mordserie und schwere Gewalt an Frauen zu Jahresbeginn – doch wirksame Präventionsmaßnahmen fehlen nach wie vor
Wien, 20.1.2021. Das neue Jahr 2021 fängt leider an wie das alte aufgehört hatte: Zwei Männer haben vergangenes Wochenende ihre Ehefrauen ermordet. In Aschach an der Steyr (OÖ) hat ein 73-jähriger Mann seine 71-jährige Frau getötet, als Motiv gab er Hass auf die Ehefrau sowie jahrelangen Streit an. Und in Anger bei Weiz (Steiermark) hat ein 64-jähriger Mann seine 61-jährige Frau und danach sich selbst erschossen. Am Tag davor gab es in Wien-Floridsdorf einen Mordversuch eines 35-jährigen Mannes an seiner 29-jährigen Lebensgefährtin – die Frau überlebte schwer verletzt und muss auf der Intensivstation behandelt werden.
Der Verein AÖF trauert um jede Frau und ist erschüttert, dass auch 2021 die Serie an Frauenmorden in Österreich nach dem Höchststand von 41 Morden im Jahr 2018, 34 im Jahr 2019 und laut Medienberichten 24 Morden an Frauen im Vorjahr nahtlos weitergeht.
Im internationalen Vergleich stand Österreich lange Zeit gut da: Unsere Gesetze im Gewalt- und Opferschutzbereich haben Vorbildcharakter in ganz Europa. Jedoch genügt es nicht, die besten Gesetze zu haben, sondern die Maßnahmen müssen auch angewendet werden – gefährliche Täter gehören in U-Haft, die Gefährlichkeit muss besser eingeschätzt werden und Gewalttäter müssen frühzeitig zur Verantwortung gezogen werden. Der Fokus der Politik auf „ausländische“ Täter. Maßnahmen zur Integration und kleine Aufstockungen des Budgets genügt nicht – Täter kommen, wie wir wissen und wie die beiden Morde vergangenes Wochenende zeigen, aus allen Schichten und Bevölkerungsgruppen und Gewalt wird nicht importiert. Es braucht ein Gesamtpaket an Maßnahmen. Durch anhaltendes Nicht-Handeln, wo es wirklich „brennt“, wird die Situation für betroffene Frauen und Kinder in keiner Weise verbessert.
Anstatt Populismus muss effektiver Schutz und Sicherheit für gewaltbetroffene Frauen und Kinder im Vordergrund stehen! Dieser lässt sich nur durch wirksame opferschutzorientierte Maßnahmen, effektive Prävention und eine signifikante Erhöhung der Mittel des Frauenministeriums auf 210 Millionen Euro auch umsetzen! Doch stattdessen gibt die türkis-grüne Bundesregierung laut Berichten in den Medien ebendiese Summe für PR und Werbung aus – angesichts der hohen Folgekosten von Gewalt wäre ein Budget wie dieses in Gewaltschutz und Prävention wesentlich dringender vonnöten!
Jede 5. Frau ab ihrem 15. Lebensjahr wird Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt – wie lange dauert es noch, bis echte wirksame Gewaltprävention tatsächlich umgesetzt wird?
Kontakt:
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
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