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    Istanbul-Konvention

    Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlich verbindliches "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt". Sie wurde 2011 in Istanbul verabschiedet und trat 2014 in Kraft.
    Die Konvention gilt als das derzeit wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa.

    Ziel der Konvention ist es, Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und als Form der Diskriminierung anzuerkennen und ihr umfassend entgegenzuwirken. 

    Die Konvention beruht dabei auf vier zentralen Säulen, in denen umfassende Maßnahmen gegen Gewalt gesetzt werden: 

    • Prävention

      Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Gewalt gegen Frauen bereits im Vorfeld zu verhindern und deren strukturelle Ursachen zu bekämpfen. Gewalt wird dabei als Ergebnis ungleicher Machtverhältnisse und diskriminierender Geschlechterrollen verstanden.

      Zentrale Präventionsmaßnahmen sind:

      • Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft, um Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung sichtbar zu machen
      • Bildungsmaßnahmen, insbesondere die Förderung von Gleichstellung, gewaltfreien Konfliktlösungen und Respekt in Schulen
      • Schulungen für Fachkräfte, etwa Polizei, Justiz, Sozial- und Gesundheitswesen, um Gewalt frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren
      • Einbindung von Männern und Buben in Präventionsarbeit
      • Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechterstereotypen Rollenbildern, auch in Medien und Werbung

      Die Präventionsmaßnahmen sollen langfristig dazu beitragen, Gewalt zu reduzieren und gesellschaftliche Einstellungen zu Gewalt nachhaltig zu verändern.

    • Schutz und Unterstützung

      Ein zentraler Schwerpunkt der Konvention liegt auf dem Schutz von Betroffenen und der Sicherstellung umfassender Unterstützung. Die Bedürfnisse und Sicherheit der Gewaltbetroffenen stehen dabei im Mittelpunkt.

      Die Vertragsstaaten müssen:

      • niederschwellige und leicht zugängliche Unterstützungsangebote bereitstellen
      • ausreichend Frauenhäuser und Schutzunterkünfte zur Verfügung stellen
      • 24-Stunden-Notrufnummern einrichten
      • psychosoziale, medizinische und rechtliche Beratung gewährleisten
      • Maßnahmen zum Schutz vor weiterer Gewalt setzen, etwa Wegweisungen und Betretungsverbote
      • den Zugang zu Unterstützung unabhängig von Aufenthaltsstatus, Einkommen oder Herkunft sicherstellen

      Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz von besonders vulnerablen Gruppen, etwa Frauen mit Behinderungen, migrantischen Frauen oder Frauen mit Kindern.

    • Strafverfolgung

      Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Staaten, Gewalt gegen Frauen konsequent als Straftat zu verfolgen und wirksame Sanktionen vorzusehen.

      Dazu gehören:

      • die Kriminalisierung spezifischer Gewaltformen: häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt und Vergewaltigung, Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation
      • effektive Ermittlungs- und Strafverfahren, die die Sicherheit der Betroffenen gewährleisten
      • Vermeidung von sekundärer Viktimisierung im Strafverfahren
      • Schulungen für Polizei und Justiz
      • Sicherstellung, dass kulturelle, religiöse oder traditionelle Rechtfertigungen für Gewalt nicht akzeptiert werden

      Die Konvention betont, dass Gewalt gegen Frauen keine Privatsache, sondern eine Angelegenheit des Staates ist.

    • Ineinandergreifende politische Maßnahmen

      Die vierte Säule zielt auf eine nachhaltige und koordinierte politische Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ab.

      Die Staaten sind verpflichtet:

      • umfassende, langfristige Strategien und Aktionspläne zu entwickeln
      • eine Koordinationsstelle für Gewaltschutz einzurichten
      • die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, NGOs und Zivilgesellschaft sicherzustellen
      • systematisch Daten zu Gewalt gegen Frauen zu erheben und zu analysieren
      • ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen bereitzustellen
      • die Umsetzung regelmäßig durch internationale Monitoring-Mechanismen (insbesondere GREVIO) überprüfen zu lassen

      Diese ineinandergreifenden politischen Maßnahmen sollen gewährleisten, dass Maßnahmen nicht isoliert, sondern aufeinander abgestimmt und nachhaltig wirksam sind.


    Hier finden Sie die Istanbul-Konvention mit erläuterndem Bericht


    Umsetzung der Istanbul Konvention in Österreich 

    Die Umsetzung der Istanbul-Konvention wird durch die Expert*innengruppe GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) überwacht. Die Vertragsstaaten müssen dafür regelmäßig Staatenberichte vorlegen, die von GREVIO geprüft werden. Ergänzend zu den staatlichen Berichten verfassen zivilgesellschaftliche Organisationen sogenannte Schattenberichte, die eine kritische Perspektive auf die tatsächliche Umsetzung liefern. Auf Basis dessen erstellt GREVIO dann seinen Evaluierungsberichten zur Umsetzung der Konvention und formuliert darin Empfehlungen an Österreich, die als Grundlage für weitere Verbesserungen dienen sollen.

    2016 wurde Österreich gemeinsam mit Monaco als erstes Land vom GREVIO-Komitee evaluiert. Zusätzlich zum offiziellen Staatenbericht wurde dafür auch der Schattenbericht herangezogen, der unter der Koordination der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und des Vereins AÖF zusammen mit 29 zivilgesellschaftlichen Organisationen erstellt wurde.

    Hier finden Sie den offiziellen Staatenbericht, den gesamten NGO-Schattenbericht in Englisch oder Deutsch, sowie eine Kurzusammenfassung.


    Ergebnisse des GREVIO-Evaluierungsberichts von 2017

    GREVIO würdigt zwar, dass Österreich über langjährige Erfahrung im Gewaltschutz verfügt, stellt jedoch erhebliche Defizite bei der vollständigen und einheitlichen Umsetzung der Istanbul-Konvention fest. Die Kritik bezieht sich insbesondere auf strukturelle, rechtliche und praktische Umsetzungsprobleme.

    • Fehlende Gesamtstrategie: Es mangelt an einer klaren, bundesweit koordinierten Strategie zur Umsetzung der Konvention. Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sind unzureichend abgestimmt.
    • Unzureichende Finanzierung: Frauenhäuser und Beratungsstellen sind nicht ausreichend und nicht langfristig finanziert. Zudem bestehen deutliche regionale Unterschiede im Angebot.
    • Eingeschränkter Zugang zu Schutz: Besonders migrantische Frauen, Asylwerberinnen und Frauen mit Behinderungen haben erschwerten Zugang zu Unterstützungsleistungen.
    • Defizite in der Prävention: Präventions- und Bildungsmaßnahmen sind nicht systematisch verankert und Schulungen für Fachkräfte nicht flächendeckend verpflichtend.
    • Probleme in der Praxis der Strafverfolgung: Schutz und Opferperspektive werden in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren nicht immer ausreichend berücksichtigt; es besteht das Risiko sekundärer Viktimisierung.
    • Mangelhafte Datenerhebung: Es fehlen einheitliche, umfassende Daten zu Gewalt gegen Frauen, was eine wirksame Evaluierung und Weiterentwicklung von Maßnahmen erschwert.

    Hier finden Sie den Evaluierungsbericht in Englisch und Deutsch, die Kurzzusammenfassung, sowie die Empfehlungen an Österreich zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

    Weiter Informationen finden Sie auf der Website des Europarats.


    Allianz GewaltFREI leben

    Allianz GewaltfreiLeben Logo neu

    Im Zusammenhang mit der Evaluierung der österreichischen Umsetzung der Istanbul-Konvention, hat sich im Herbst 2017 die Allianz „GewaltFREI leben“ gegründet. Sie ist ein Zusammenschluss von österreichischen Opferschutzeinrichtungen und Zivilgesellschaftsorganisationen, welche sich der Verbesserung des Gewaltschutzes in Österreich widmet. Die Allianz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Umsetzung der Empfehlungen des GREVIO-Komitees zu unterstützen und die Implementierung der Istanbul-Konvention voranzutreiben.

    Details und beteiligte Organisationen finden Sie im Infoblatt zur Allianz GewaltFREI leben.

    Stellungnahme der Allianz „GewaltFREI Leben“ für GREVIO in Englisch und Deutsch

     

     

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