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    PA 13.05.2020: Justiz enttäuscht die Hoffnung gewaltbetroffener Kinder auf Gerechtigkeit

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    Pressemitteilung
    Justiz enttäuscht die Hoffnung gewaltbetroffener Kinder auf Gerechtigkeit

    Der Verein AÖF – Autonome Österreichische Frauenhäuser und Kriminologin Katharina Beclin kritisieren die unzureichende strafrechtliche Aufarbeitung des Falles Dr. L. in Graz scharf.

    Wien, 13.05.2020. Der AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser setzt sich stets für Frauen- und Kinderrechte ein und unterstützt gewaltbetroffene Frauen und Kinder auch bei der prozessualen Durchsetzung ihrer Rechte.

    „Kinder sind uns ein ganz besonderes Anliegen, sie sind oft die Schwächsten und Hilflosesten bei häuslicher Gewalt. Daher sind wir vollkommen fassungslos, dass seitens der Justiz viele Aspekte des jahrelangen Quälens und Misshandelns der vier Kinder durch ihren prominenten Vater ausblendet wurden und dieses Urteil nun von der Staatsanwaltschaft nicht einmal im vollen Umfang bekämpft wird“, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF. „Dieses Urteil kann – zumindest von prominenten Tätern – als Freibrief für das Quälen von Kindern missverstanden werden und generell das Vertrauen von Opfern häuslicher Gewalt in die Justiz erschüttern“ so Rösslhumer weiter.

    Die mittlerweile erwachsenen Kinder des prominenten Arztes in der Steiermark haben vor sechs Jahren (Dezember 2014) den Mut gehabt, ihren Vater wegen jahrelanger Misshandlungen, Psychoterror und Förderung von Medikamentenabhängigkeit anzuzeigen. Ein couragierter Schritt, den Kinder nur selten wagen, meist nur dann, wenn die Gewalt unerträglich oder lebensbedrohend wird.

    Staatsanwalt akzeptierte nun doch weitgehend das befremdliche Urteil
    Nachdem das Urteil im zweiten Rechtsgang ungewöhnlich mild ausgefallen war, konzentrierte sich die Hoffnung der Kinder erneut auf das Rechtsmittelverfahren. Vergangene Woche wurde nun aber bekannt, dass der zuständige Staatsanwalt entgegen seiner Ankündigung nicht die Freisprüche zu diversen Fakten bekämpft, sondern sich auf eine Strafberufung beschränkt, deren „Chance“ auf Erfolg dadurch aber deutlich geschmälert wird.

    Dies kritisiert die Kriminologin Katharina Beclin insbesondere auch im Hinblick auf die eigenartige Vorgeschichte dieses Verfahrens: "In einer so heiklen Causa, mit einem prominenten Angeklagten mit engen Beziehungen zu einer Regierungspartei, wäre es sinnvoll, ja meines Erachtens sogar geboten gewesen, dieses Urteil auch im Hinblick auf die teilweise nicht nachvollziehbaren „Teil-Freisprüche“ anzufechten und so mög-lichst umfassend durch die Instanz überprüfen zu lassen. Zumal dieses Urteil den vorläufigen Ab-schluss eines in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich problembelasteten Verfahrens darstellt.“

    Schon im Vorverfahren soll es laut Psychiater Manfred Walzl, der den Angeklagten begutachten hätte sollen, "zu einer ganzen Reihe von Interventionsversuchen durch Kollegen, aber auch Politiker gekommen" sein (siehe den Bericht im Spiegel vom 30.06.2017 von Hasnain Kazim1 ).

    Das Urteil im ersten Rechtsgang war höchst "eigenwillig" begründet, sodass von einigen Expert*innen der Verdacht der Voreingenommenheit des Richters in den Raum gestellt wurde und auch die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, deutliche Kritik äußerte2. Dem Antrag der Opfer, die Verfahrenswiederholung in einem anderen Gerichtssprengel durchzuführen, wurde nicht entsprochen.

    Das Urteil im zweiten Rechtsgang fiel – wohl auch als Folge des in vielerlei Hinsicht schwer nachvollziehbaren Teil-Freispruches hinsichtlich einzelner Fakten – so außergewöhnlich milde aus, dass es Anlass zu einer parlamentarischen Anfrage gab3. Die Opfer beklagten in einer Presseaussendung, wie "günstig" Kinderquälen in der Steiermark sei: "4 Kinder 20 Jahre gequält macht 1000 EUR für jedes verpatze Leben und 4 EUR Strafe pro Tag".4

    Zudem sahen sie sich gezwungen, einen umfassenden Antrag auf Berichtigung des Protokolls der Hauptverhandlung zu stellen, das erst zeitgleich mit dem Urteil zugestellt worden war, da darin viele Passagen ihrer Überzeugung nach unvollständig oder unrichtig wiedergegeben werden, und zwar in aller Regel zum Vorteil des Angeklagten.
    „Angesichts all dieser Umstände müsste meines Erachtens gerade auch die Staatsanwaltschaft großes Interesse an einer möglichst umfassenden Kontrolle dieses Urteils haben", so Katharina Beclin abschließend.

    Kontakte:
    Mag.a Maria Rösslhumer
    AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Tel.: 0664 793 07 89
    www.aoef.at

    Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Katharina Beclin
    Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien
    Abteilung für Kriminologie
    Tel.: 0043 1 4277 34624
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

     

    1 https://www.spiegel.de/panorama/justiz/oesterreich-ein-landarzt-soll-jahrelang-seine-kinder-gequaelt-haben-a-1154497.html
    2 https://kurier.at/chronik/oesterreich/steirischer-arzt-urteilsbegruendung-verstoss-gegen-ethikerklaerung/299.567.699
    3 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_03862/imfname_759769.pdf
    4 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190712_OTS0013/urteil-gegen-dr-l-so-guenstig-ist-kinderquaelen-in-der-steiermark

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