PA 24.02.2021: Wieder ein Frauenmord: Opferschutz hat erneut versagt!

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      Pressemitteilung

      Wieder ein Frauenmord: Opferschutz hat erneut versagt!

      Wo blieb der Polizeischutz für die betroffene Frau?

      Wien, 24.2.2021. Die Serie an Frauenmorden reißt nicht ab – gestern ist schon wieder eine Frau von ihrem Lebensgefährten getötet worden. Wie schon bei den bereits drei vorhergehenden Frauenmorden in diesem Jahr war auch diesmal der Tatort die eigene Wohnung.

      Wir sind zutiefst bestürzt und bei jedem Mord an einer Frau fragen wir uns: Hätte diese Tat verhindert werden können? In vielen Fällen gibt es Indizien, dass die betroffene Frau noch am Leben sein könnte, wenn im Vorfeld konsequente und die richtigen Opferschutzmaßnahmen gesetzt worden wären und wenn die zuständigen Behörden und Institutionen adäquat agiert hätten.

      Im aktuellen Fall wurde die 28jährige Frau vor der Tat ins Spital eingeliefert, nachdem ihr 29jähriger Lebensgefährte sie geschlagen hatte. Der Täter war bereits wegen Gewaltdelikten einschlägig vorbestraft und gegen ihn hätte ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen werden sollen, doch er war für die Polizei nicht auffindbar. Wenige Stunden später hat er seine Lebensgefährtin mit einem Messer erstochen.

      Es stellen sich folgende dringende Fragen: Warum hat das Opfer nicht besser geschützt werden können? Wenn es sich um Gewalt an Frauen handelt und der Täter nicht gefunden wird, ist die Polizei verpflichtet, die gewaltbetroffene Frau ausreichend zu schützen. Wo blieb dieser Polizeischutz? Warum wurde die verletzte Frau so schnell wieder aus dem Spital entlassen? Warum wurde sie nicht länger im Spital behalten? Warum wurde sie nicht an ein Frauenhaus vermittelt oder warum wurde nicht die Frauenhelpline 0800 222 555 kontaktiert? Wo war die Opferschutzgruppe im Krankenhaus, in das die betroffene Frau eingeliefert wurde?

      Dass dieser Mord trotz aller Vorzeichen verübt werden konnte, zeigt, dass Maßnahmen des Opferschutzes wieder einmal versagt haben. Es zeigt, dass das System des Opferschutzes in Österreich nach wie vor unzureichend und lückenhaft ist. Auch die Maßnahmen gegen den Täter, der amtsbekannt war, wurden offenbar seitens Polizei und Behörden zu lax gehandhabt.

      Der Verein AÖF appelliert einmal mehr dringend, jede einzelne Frau mit größter Sorgfaltspflicht und bestmöglich zu schützen, die Täter zur Verantwortung zu ziehen, die Gefährlichkeit des Täters einzuschätzen und entsprechend die U-Haft zu verhängen. Laxes Handeln resultiert in einer ansteigenden Zahl ermordeter Frauen und Kinder!

      Wir fordern daher alle Behörden – vor allem die Polizei – auf, Frauen vor schwerer Gewalt zu schützen und wirksame opferschutzorientierte Maßnahmen anzuwenden. Wir fordern auch, dass in allen Spitälern die gesetzlich vorgeschriebenen Opferschutzgruppen etabliert und laufend verbessert werden. Dazu gehört, dass alle Mitglieder der Opferschutzgruppen bestens und laufend geschult werden und das gesamte Personal in jedem Spital rund um die Uhr Bescheid weiss, wie Opfer von Gewalt bestmöglich unterstützt werden müssen.

      Nachdem jede 5. Frau ab ihrem 15. Lebensjahr Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt wird, stellt sich die Frage: Was muss noch passieren, bis unsere Forderungen gehört und ernst genommen werden und echte wirksame Gewaltprävention auch tatsächlich umgesetzt wird?


      Kontakt:
      AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
      Mag.a Maria Rösslhumer
      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Tel.: 0664 793 07 89
      www.aoef.at

       

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