
Presseinformation
223 Femizide sind untragbar! Männergewalt ist eine ernsthafte Sicherheitskrise für unser Land
Wir fordern daher einen grundlegenden „gesellschaftlichen Klimawandel“ gegen Männergewalt an Frauen
Wien, 27.10.2021. Anfang dieser Woche, in der Nacht von Montag auf Dienstag und am Nationalfeiertag selbst wurden gleich vier Frauen lebensgefährlich verletzt – von ihren Ex-Partnern und männlichen Verwandten. Ein 23 jähriger Mann in Linz-Urfahr stach 30-40 Mal auf seine 21 jährige Freundin ein und steckte anschließend das Haus in Brand, wobei auch eine mit ihm verwandte Frau ins Krankenhaus gebracht werden musste. In Wien verprügelte ein 28 jähriger Mann seine Ex-Freundin brutal mit einem Gegenstand, sie wurde mit schweren Verletzungen am gesamten Körper ins Krankenhaus gebracht. Am Nationalfeiertag wurde eine 47jährige Frau in Vorarlberg von ihrem 59 jährigen Lebensgefährten brutal gewürgt und musste in Krankenhaus eingeliefert werden Noch ist nicht bekannt, ob sie bereits polizeilich bekannt waren. Damit zählen wir mittlerweile 43 Mordversuche an Frauen und 22 Femizide, alleine heuer schon.
Die zunehmende Männergewalt ist eine ernstzunehmende Sicherheitskrise für Österreich
Die Brutalität und zunehmende Männergewalt an Frauen ist unhaltbar. Seit Beginn 2014 haben bereits 223 Frauen ihr Leben verloren. Dieses enorme Ausmaß an Gewalt können und wollen wir nicht mehr hinnehmen! Die Folgekosten der Männergewalt an Frauen sind nicht nur hohe volkswirtschaftliche Ausgaben; sie kostet dem Staat Milliarden (mindestens 3,7 Milliarden). Sie ist aber vor allem eine Sicherheitskrise für unsere Gesellschaft, besonders für Frauen und Kinder. Viele Frauen leben in Angst und Panik und fühlen sich vom Staat in Stich gelassen.
Was helfen uns die vielen Panzer und Abwehrflieger, wenn die Sicherheit der Frauen im Land gefährdet ist! Wir fordern daher einen grundlegenden „gesellschaftlichen Klimawandel“ mit wirksameren Maßnahmen:
• Für die Sicherheit von Frauen und Kinder benötigen wir mindestens 228 Millionen Euro mehr Geld jährlich.
• Alleine schon für die Gewaltpräventionsarbeit in Schulen und im Bildungsbereich fehlen die notwendigen Gelder. Wir fordern mindestens 4 Millionen Euro jährlich vom Bildungsministerium für die Bewusstseinsarbeit und zum Schutz und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen gegen häusliche Gewalt. Das Sozial- und Gesundheitsministerium stellt 4 Millionen für die Männer- und Burschenarbeit zur Gewaltprävention zur Verfügung, dieselbe Summe fordern wir auch für Gleichstellungsprogramme und für die Stärkung von (jungen) Frauen und Mädchen.
• Zusätzlich benötigen wir mindestens 3000 Vollzeitarbeitsplätze für die Gewaltpräventionsarbeit in Österreich. Allein schon, um die wichtige Gewaltpräventionsarbeit mit der Community- und Gemeinwesenarbeit zu verbinden und zu koordinieren, benötigen wir mindestens 2100 Vollzeitarbeitsstellen. Um effiziente und nachhaltige Gewaltprävention zu leisten, braucht es in jeder Gemeinde in Österreich ausgebildete StoP-KoordinatorInnen, um die Nachbarschaftsarbeit gegen Partnergewalt umzusetzen. „StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt“ ist ein Gemeinwesen orientiertes Projekt, um Femizide und schwere Gewalt zu verhindern. Der Verein AÖF bildet im Rahmen von „StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt“ derzeit 23 KoordinatorInnen aus und leistet diese Gemeinwesenarbeit derzeit bereits an 14 Standorten in Österreich, aber auch dafür gibt es noch keine langfristige finanzielle Absicherung. Siehe www.stop-partnergewalt.at
• Aber auch die Frauenhäuser brauchen zusätzlich 120 Personalstellen mehr, um die umfangreiche Arbeit bewältigen zu können. Wir haben im Rahmen der Allianz GewaltFREI leben errechnet, dass jedes Frauenhaus mindestens 4 zusätzliche Stellen benötigen würde (2 Vollzeitarbeitsstellen für die Unterstützung von gewaltbetroffene Frauen und 2 für die Unterstützung von Kindern).
• Auch der Verein AÖF benötigt für die umfassende Bewusstseinsarbeit und Beratungsarbeit bei der Frauenhelpline gegen Gewalt mindestens 4 weitere Vollzeitarbeitsstellen zusätzlich.
• Seit 2020 sind die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen bei Hochrisikosituationen gesetzlich eingeführt worden, aber tatsächlich werden sie kaum eingesetzt. Daher fordern wir eine ernsthafte Umsetzung der Fallkonferenzen bei gefährlichen Situationen, zum Schutz der Frauen und Kinder.
• Frauen in Hochrisikosituationen benötigen darüber hinaus polizeilichen Schutz, insbesondere wenn der weggewiesene Täter noch nicht gefunden wurde.
• Wir fordern „Mordfallanalysen“ nach jedem Mord, um aus den Fehlern und Lücken im Gewaltsystem zu lernen und Behördenversagen zu verringern.
• Um die hohe Anzeigeneinstellung zur verringern und die geringe Verurteilungsrate zu erhöhen, benötigt es verpflichtende Schulungen und Fortbildungen für die Justiz und die Polizei.
• Bezüglich der verpflichtenden Täterberatung gibt es noch viele Sicherheitslücken und Gefahren für von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder. Wir fordern daher umgehend Transparenz, Einbeziehung und Information durch einen regelmäßigen Austausch der Frauenhäuser, der Frauenhelpline und Frauenberatungsstellen mit den Anbietern der Täterberatung und dem Innenministerium, sowie bundesweit einheitliche Richtlinien für opferschutzorientierte Täterarbeit.
Kontakt:
Geschäftsführerin des Vereins AÖF - Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664-793 07 89
www.aoef.at

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Österreich, Land der Frauenmorde
Wien, 21.10.2021. „Wir sind zutiefst erschüttert angesichts des 22. Femizids in diesem Jahr. Wir können nicht länger einfach zur Tagesordnung übergehen“, sagt Klaudia Frieben, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings. „Österreich ist das einzige Land in der EU, in dem es mehr weibliche als männliche Mordopfer gibt. Was muss noch passieren, damit die Regierung endlich handelt und den Gewaltschutz endlich zur obersten Priorität erklärt?“, so Frieben.
Seit Jahren fordern die Frauen- und Gewaltschutzorganisationen die Umsetzung der Istanbul-Konvention, die Österreich bereits unterzeichnet hat, 228 Millionen für den Gewaltschutz und 3.000 zusätzliche Jobs in der Gewaltprävention.
Der 22. Femizid in diesem Jahr beweist eindrücklich, dass die Gewalt gegen Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft vorkommt – so ist der Tatverdächtige ein Mitarbeiter der Wiener Polizei.
„Unsere Forderungen liegen auf dem Tisch. Worte des Bedauerns bringen uns nicht weiter, es stellt sich viel mehr die Frage, was der Regierung der Schutz von Frauenleben wert ist“, so Frieben.
Rückfragen und Kontakt:
Klaudia Frieben
Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings
Tel. 0664-6145800
www.frauenring.at
Mag.a Maria Rösslhumer
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Tel. 0664-793 07 89
www.aoef.at

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20. und 21. Femizid: Erneut behördliches Versagen auf Kosten von Frauenleben
Wir trauern um die beiden Frauen Shukri und Fadumo!
Wien, 14.9.2021. Gestern wurden gleich zwei Frauen getötet und wieder war der mutmaßliche Täter behördenbekannt. Laut Berichten gab es gegen den Mann bereits im Vorfeld zwei Anzeigen, u.a. eine aufgrund eines Sexualdelikts – die beide engstellt wurden. Es soll im Zuge dessen auch zwei Mal ein Asylaberkennungsverfahren gegeben haben, das ebenfalls jedes Mal eingestellt wurde, und der Mann war sogar psychisch auffällig.
Zu viele Anzeigen werden eingestellt
Erneut fragen wir uns, warum im Vorfeld nicht entsprechend und konsequent gehandelt wurde, um diese Morde zu verhindern – vor allem wenn der Täter bereits angezeigt wurde. Wo blieb die Risikoeinschätzung, wo die Gefährlichkeitsprognose seitens der Behörden? Warum wurden beide Verfahren im Vorfeld eingestellt? 8 von 10 Anzeigen bei häuslicher bzw. sexueller Gewalt bleiben derzeit ohne Urteil. Besonders bei sehr gefährlichen Tätern muss die Einstellungsrate der Anzeigen dringend verringert und die Verurteilungsrate erhöht werden. Wenn Maßnahmen unzureichend angewendet werden, ist das ein Freibrief für die Täter!
Konsequenter Opferschutz muss oberste politische Priorität haben
Es braucht dringend die Umsetzung der Fallkonferenzen bei gefährlichen Tätern sowie Information und regelmäßigen Austausch seitens der Behörden mit Opferschutzeinrichtungen, wie Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen. Einmal mehr fordern wir Sensibilisierung durch verpflichtende Schulungen zu häuslicher Gewalt und Partnergewalt für Justiz und Polizei. Es benötigt darüber hinaus einheitliche Regelungen für die Täterberatung, ein Budget von 228 Millionen Euro jährlich und mindestens 3000 neue Arbeitsstellen in Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen. Auch die Etablierung des Nachbarschaftsprojekts „StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt“ in allen Bezirken und Städten in Österreich muss politische Priorität haben.
Kontakt:
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer, GF
Tel.: 0664-793 07 89
www.aoef.at

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Unklarheiten bei neuer verpflichtender Täterberatung hochproblematisch
Wenig konkrete Information und viele offene Fragen
Wien, 2.9.2021. Gestern trat eine verpflichtende Täterberatung in Kraft: Wenn ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wird, hat der Gefährder eine verpflichtende „Gewaltpräventionsberatung“ im Ausmaß von 6 Stunden zu absolvieren. Der Gefährder ist dabei verpflichtet, sich binnen fünf Tagen bei der zuständigen Stelle zu melden.
Keine Transparenz und fehlender Austausch
Über die konkreten Inhalte, Konzept und Ausrichtung dieser Täterberatung ist jedoch nach wie vor nichts bekannt – es fehlt der Austausch mit Opferschutzeinrichtungen, wie Frauenhäuser, der Frauenhelpline oder den Gewaltschutzzentren. Wenn betroffene Frauen z.B. bei der Frauenhelpline 0800 222 555 anrufen, müssen die Beraterinnen zur Sicherheit der Frauen und Kinder konkrete Auskunft geben können, was in der Täterberatung passiert – leider wissen wir fast nichts dazu. Es stellen sich Fragen wie: Welchen Status haben die Täterberatungsstellen? Gibt es klare Kriterien und Standards für die Sicherheit der Frauen bzw. für den Opferschutz? Wissen die zuständigen Berater über Täterstrategien wie Manipulation, Blenden oder Victim Blaming Bescheid? Täterarbeit bedeutet nicht per se opferschutzorientierte Täterarbeit!
Falsche Sicherheit für betroffene Frauen und Kinder
Wir machen uns große Sorgen, dass betroffene Frauen in falscher Sicherheit gewogen werden, wenn es heißt, dass die Gefährder Beratung bekommen. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Weggewiesener innerhalb von nur 6 vorgegebenen Beratungsstunden Verantwortung für sein gewalttätiges Verhalten übernehmen kann bzw. wird. Es liegen uns auch keine Informationen vor, was mit amtsbekannten und gefährlichen Tätern passiert. Wer erstattet Anzeige in diesem Fall? Wie werden Femizide und Mordversuche verhindert?
Einbeziehen der Opferschutzeinrichtungen dringend gefordert
Wir fordern Transparenz und Information durch einen regelmäßigen Austausch mit Frauenhäusern, Frauenhelpline und Gewaltschutzzentren mit den Anbietern der Täterberatung und dem Innenministerium. Außerdem braucht es mehr Geld für Opferschutzeinrichtungen, weil diese Täterarbeit noch mehr Arbeit im Opferschutz – noch bessere Betreuung und Begleitung – bedeutet. Es braucht dringend eine standardisierte und qualifizierte Ausbildung zur opferschutzorientieren Täterarbeit für alle Berater, die gemeinsam mit Opferschutzeinrichtungen erfolgen muss.
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AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer, GF
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Lebenslange Haft nach Mord an einer Frau in Wien: Verbesserungen im Opferschutz dringend notwendig, um weitere Femizide zu verhindern
Wien, 25.8.2021. Am 24. August wurde der Täter, der seine Partnerin im Februar ermordet hatte, von einem Gericht in Wien zu lebenslanger Haft verurteilt. Aufgrund der Gefährlichkeit des Täters wurde außerdem seitens des Sachverständigen empfohlen, den Mann zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.
Täter war amtsbekannt, trotzdem hat Opferschutz hat einmal mehr versagt
Einmal mehr muss hier die dringende Frage gestellt werden, warum die junge Frau nicht geschützt werden konnte und warum der Mord nicht verhindert werden konnte. Speziell dieser Mord zeigt daher sehr deutlich die Lücken und Defizite im Opferschutz und das Versagen der Behörden auf, die für den Opferschutz zuständig sind. Morde an Frauen kündigen sich an – das gewalttätige Verhalten des Täters war allen wichtigen Behörden bekannt. Schon 2017 wurde er, als er gegen seine frühere Partnerin gewalttätig war, verurteilt und bekam auch Bewährungshilfe. Er hat schon seine damalige Freundin mit dem Umbringen bedroht, gewürgt und körperlich verletzt.
Verbesserungen im Gewaltschutz und tatsächliche Umsetzung dringend notwendig
Österreich hat zwar am Papier gute Gesetze, doch diese nützen nichts, wenn die zuständigen Behörden und Institutionen nicht rechtzeitig und opferschützend agieren. Es braucht dazu dringend wieder enge und gute Zusammenarbeit und besseren Austausch zwischen Exekutive, Justiz und Opferschutzeinrichtungen, in Form von sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen. Ebenso braucht es verpflichtende Fort- und Weiterbildung zum Thema Gewalt an Frauen für Polizei und Justiz (RichterInnen, StaatsanwältInnen, GutachterInnen u.a.). Außerdem sind nach wie vor mehr Mittel für Gewaltschutz notwendig – 228 Mio. Euro für den Opferschutz und zusätzlich mindestens 3000 Arbeitsstellen (Sozialarbeit und Beratung) mehr. Wir fordern darüber hinaus mehr Frauenhausplätze, mehr betreute Übergangswohnungen und auch mehr leistbare Wohnungen für betroffene Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt.
U-Haft-Gründe bei hochgefährlichen Tätern ernst nehmen
In akut hochgefährlichen Fällen, z.B. bei fortgesetzter Gewaltausübung und wenn der Täter droht, das Opfer umzubringen, ist notwendig, Gefährder in Untersuchungshaft zu nehmen. Wenn ein Täter von der Polizei nicht auffindbar ist, muss das Opfer Personenschutz bzw. Polizeischutz erhalten. Anzeigen „auf freiem Fuß“ können für das Opfer in derartigen Situationen lebensgefährlich sein. Sollte ausnahmsweise von einer U-Haft abgesehen werden, müssen Schutzmaßnahmen gesetzt werden, z.B. die Weisung, das Opfer nicht zu kontaktieren, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden oder ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren.
Die Exekutive muss bei jeder Anzeige von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt ein Betretungs- und Annäherungsverbot (BV/AV) verhängen, insbesondere dann, wenn es bereits in der Vergangenheit zu gefährlichen Angriffen gekommen ist. Kann ein BV/AV nicht unmittelbar verhängt werden, müssen alle gefährdeten Menschen Personenschutz erhalten.
Annäherungsverbot muss auch ohne vorhergehendes Betretungsverbot möglich sein
Das Gesetz müsste zusätzlich so geändert werden, dass die Polizei ein Annäherungsverbot auch ohne Betretungsverbot aussprechen kann, z.B. wenn das Opfer aus Sicherheitsgründen eine geheime Wohnadresse hat oder wenn es nicht um den Schutz in der Wohnung geht.
Darüber hinaus ist die Datenlage hinsichtlich versuchter und vollendeter Femizide in Österreich nach wie vor prekär. Es ist daher unbedingt erforderlich eine unabhängige Fachkommission einzurichten, die Morde und Mordversuche einer systematischen laufenden Analyse unterzieht. Auf diese Weise können Fälle miteinander verglichen werden und wir können aus ihnen für künftige Hochrisikosituationen lernen.
Ab 1. September beginnen außerdem die verpflichtenden Täterberatungen für weggewiesene Täter, aber Opferschutzorganisationen wurden bisher nicht über die dahinter liegenden Konzepte informiert. Wir fordern das Innenministerium und die Anbieter auf, dieses Versäumnis schnellstmöglich nachzuholen.
Kontakt:
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer, GF
Tel.: 0664-793 07 89
www.aoef.at
Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
DSAin Rosa Logar, MA
Tel.: 01/585 32 88
www.interventionsstelle-wien.at
Andrea Czak, MA
FEM.A – Verein Feministische Alleinerzieherinnen
www.verein-fema.at
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