Aufbau einer breiten gesellschaftlichen Allianz zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern konnte erzielt werden
Wien, 25.11.2015 Heute hat Bundesministerin
Gabriele Heinisch-Hosek gemeinsam mit den ProjektpartnerInnen Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF), Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und Bundesjugendvertretung (BJV) die Ergebnisse der Kampagne „GewaltFREI LEBEN“ präsentiert.
In den letzten zwei Jahren konnte eine breite Allianz zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern quer durch viele Gesellschaftsbereiche aufgebaut werden. Mehr als 170 engagierte PartnerInnen, von Privatunternehmen über soziale Einrichtungen Foto: BKA - Bundespressedienst / Regina Aigner
bis hin zu Einzelpersonen, haben die von links: Schoch, Berzlanovich, BMin Heinisch-Hosek, Rösslhumer, Gruber
Kampagne „GewaltFREI LEBEN“ unterstützt.
Auch mit spezifischen Zielgruppen, die im Vorfeld für eine nachhaltige Gewaltprävention als besonders wichtig ausgemacht wurden, konnten Kooperationen auf- und ausgebaut werden: mit dem Gesundheitsbereich, mit Einrichtungen, deren Zusammenarbeit einen bestmöglichen Schutz von Betroffenen vor schwerer Gewalt ermöglicht (wie Polizei, Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser), mit engagierten Personen, die Gewaltpräventionsworkshops für Kinder und Jugendliche abhalten, mit (Selbst-) Organisationen von und für Migrantinnen sowie mit Medien.
Um die Erfahrungen über den Kampagnenzeitraum hinaus nutzbar zu machen, wurden für einige Bereiche Publikationen erarbeitet: ein Leitfaden für das Management in Krankenhäusern, ein Leitfaden zur Implementierung von multi-institutionellen Fallkonferenzen, eine Toolbox für die Gewaltpräventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise für Schulen und Jugendgruppen, sowie eine Publikation über verantwortungsvolle Berichterstattung.
Darüber hinaus konnte mit der Unterstützung der PartnerInnen von „GewaltFREI LEBEN“ die Telefonnummer der Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 bekannter gemacht werden. Die Nummer der Frauenhelpline war unter anderem auf 4.000 Großflächenplakaten in Wien, Kärnten, Oberösterreich und Tirol zu sehen. Auch öffentlich-rechtliche und private Sender unterstützten die Kampagne: Sie haben mehrfach den TV- und Radiospot der Kampagne unentgeltlich geschalten.
„Wir haben bereits wichtige Fortschritte im Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht – zuletzt im Strafrecht: Im kommenden Jahr tritt eine Strafrechtsnovelle in Kraft. Mit der Erweiterung des Tatbestands sexueller Belästigung ist ein wichtiger Meilenstein gelungen, der mir als Frauenministerin schon lange ein Anliegen war. Die Verankerung im Strafrecht ist ein großer Erfolg für den Schutz von Frauen vor sexueller Belästigung. Mit dem Motto „Ein Nein muss genügen!“ soll die öffentliche Wahrnehmung hinsichtlich sexueller Belästigung geschärft werden. Doch trotz umfassender gesetzlicher Maßnahmen und eines breiten Unterstützungsangebotes ist nach jüngsten Studien weiterhin etwa jede fünfte Frau in Österreich von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Es bleibt also noch viel zu tun und die Kampagne „GewaltFREI LEBEN“ hat hierzu konkrete und umfassende Beiträge geleistet“, so Bundesministerin Gabriele Heinisch Hosek.
„Gewalt an Frauen und Kindern ist in Österreich noch immer ein enormes Problem, das in allen gesellschaftlichen Schichten zu finden ist. Neben wirksamen Gesetzen und spezifischen Hilfseinrichtungen braucht es vor allem das Bewusstsein der Bevölkerung für einen klaren Standpunkt gegen Gewalt. Mit der Kampagne „GewaltFREI LEBEN“ haben wir einen weiteren Schritt in diese Richtung machen können. Viele Organisationen, Einrichtungen und Einzelpersonen haben sich engagiert. Und viele Personen, die bisher noch wenig über das Thema oder über Hilfseinrichtungen wussten, konnten erreicht werden. Es ist wichtig, dass das Thema in der Gesellschaft aufgegriffen wird, nur so kann mehr Bewusstsein geschaffen werden. Und die Bereitschaft und das Interesse in der Gesellschaft sind da, das haben wir in den letzten zwei Jahren ganz klar gesehen. All diesen Personen, die die GewaltFREI LEBEN-Kampagne mitgetragen haben, möchte ich danken! Und ich möchte an die Politik appellieren, dass derartige Kampagnen in Zukunft wiederholt werden. Damit Gewalt an Frauen und Kindern endlich ein Ende hat“, sagte Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und des Vereins WAVE (Women Against Violence Europe), Koordinatorin der Kampagne „GewaltFREI LEBEN“.
Um die erreichten Meilensteine der Kampagne "GewaltFREI LEBEN" gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern und Interessierten zu reflektieren, findet am 25.11.2015 die Veranstaltung „GewaltFREI LEBEN – Gewalt an Frauen und Kindern verhindern“ im Bundesministerium für Bildung und Frauen statt. Die Veranstaltung ist gleichzeitig der Auftakt der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ sowie der interdisziplinären Ringvorlesung „Eine von fünf“, die heuer bereits zum sechsten Mal unter der Lehrveranstaltungsleitung von Ao.Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich in Kooperation mit dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) am Department für Gerichtsmedizin der Medizinischen Universität Wien abgehalten wird. 2015 ist sie der Kampagne „GewaltFREI LEBEN“ gewidmet und Interessierte können von 26. November bis 14. Dezember 2015 einen vertieften Einblick in die verschiedenen Projekte gewinnen. (Programm von "Eine von fünf": PDF)
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Rückfragehinweis:
Maria Rösslhumer und Silvia Samhaber (Verein AÖF)
Telefon: 0664 793 07 89 // 01 544 08 20
E-Mail:
www.gewaltfreileben.at
Die Fortsetzung der Gewaltausübung und finanzielle Einbußen für Mütter sind die Folgen
Die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Scheidungskindern „zwei Wohnsitze“ zuzugestehen, klingt auf den ersten Moment vielversprechend, nicht aber für Kinder, die Opfer von häuslicher Gewalt sind. In diesen Fällen ist eine Doppelresidenz strikt abzulehnen und entspricht erfahrungsgemäß nicht dem Kindeswohl.
Das VfGH-Urteil wurde unter der Prämisse des Kindeswohls gefällt. Weiterhin aufrecht ist die Verpflichtung der Eltern, einen formalen Hauptwohnsitz festzulegen, der bislang als hauptsächlicher Aufenthaltsort auch dem Haushalt entspricht, in dem das Kind überwiegend betreut wird. Einige staatliche Zuwendungen und Beihilfen richten sich nach diesem Wohnsitz. Mit der Möglichkeit der Doppelresidenz sind viele weitere offene Punkte verbunden wie Unterhaltsansprüche, Sozialleistungsansprüche, Kindeswohlgefährdung bei einem betreuenden Elternteil, Änderungen des Kindeswillen, Vorgehen bei mehreren gemeinsamen Kindern (Kindeswillen, Geschwisterbindung) oder Vorgehen, wenn ein betreuender Elternteil den vereinbarten räumlichen Nahebereich verlässt (z.B. Umzug aus beruflichen Gründen).
Das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz (KindNamRÄG) 2013 führte bereits die gemeinsame Obsorge ein, auch wenn Mütter diese im Rahmen der Scheidung oder Trennung dezidiert ablehnen. Die Ablehnung erfolgt in vielen Fällen aufgrund häuslicher Gewalt; diese Frauen möchten die Gewalt hinter sich lassen und fürchten eine Fortsetzung bei Fortführung der gemeinsamen Obsorge – zu Recht, wie die Erfahrungen der Frauenhäuser zeigen. Die Entscheidung, ob Gewalt oder miterlebte Gewalt „gravierend“ sei oder nicht, ob also die gemeinsame Obsorge fortgesetzt wird, trifft letztlich das Gericht.
Das Modell der Doppelresidenz geht deutlich über die gemeinsame Obsorge hinaus, auch wenn es laut VfGH bei der Doppelresidenz um Ausnahmefälle gehen soll: Sie würde Eltern und Kinder betreffen, deren Elternteile schon vor der Trennung in nahezu gleichem Ausmaß Betreuungsaufgaben übernommen hätten. Das Kind lebt dann nach der Scheidung/Trennung abwechselnd beim einen und beim anderen Elternteil. Dieses Modell verlangt sowohl von beiden Elternteilen und vor allem vom Kind viel Flexibilität, seelische Stabilität und von den Eltern eine große Kompromissbereitschaft. Eine unabdingbare Voraussetzung für das Modell der Doppelresidenz sind also kooperative Eltern unter ständiger Berücksichtigung des Kindeswohls. Sobald ein Elternteil den anderen blockiert oder gar Gewalt und Macht ausübt, ist dieses Modell zum Scheitern verurteilt. Es ist für das Kind besonders wichtig, dass es bei einem Elternteil auch über das Leben beim anderen Elternteil sprechen kann, ohne damit den Vater/die Mutter zu kränken bzw. eine negative Reaktion auszulösen.
Besonders schwierig ist es daher in den Familien, in denen häusliche Gewalt vorzufinden ist. Ist die Frau/Mutter der Gewalt durch ihren Ehemann/Partner ausgesetzt, sind die Kinder gleichermaßen betroffen. Die familiäre Situation ist dann durch ein Machtgefälle gekennzeichnet, das sich im Kampf um die Kinder auch nach einer Trennung/Scheidung fortsetzt. Viele Frauen leben jahrelang in einer Gewaltbeziehung, weil sie u.a. durch die Drohung des Vaters „Ich nehme dir die Kinder weg!“ eingeschüchtert werden und daher keinen anderen Weg sehen als die Fortsetzung der Beziehung. In diesen Fällen ist schon die Fortsetzung der gemeinsamen Obsorge nach der Trennung fragwürdig, eine Kooperation hinsichtlich einer Doppelresidenz wohl ausgeschlossen.
Eine Doppelresidenz setzt viele finanzielle Ressourcen voraus. Den Kindern muss nicht nur ein angemessener Wohnsitz ermöglicht werden, sondern sogar ein zweiter geschaffen werden. Ausgehend von der Verteilung der häuslichen und elterlichen Aufgaben trägt die Frau/Mutter in der Familie den überwiegenden Anteil – häufig zulasten eigener Berufstätigkeit. Damit sind die finanziellen Voraussetzungen ungleich verteilt; eine Reduzierung oder sogar ein gänzlicher Wegfall von Unterhalt und Beihilfen trifft die Mütter damit ungleich härter.
Die Doppelresidenz bei Trennung der Eltern kann eine gute und sinnvolle Entscheidung sein, die das Kindeswohl stützt und fördert. In Fällen häuslicher Gewalt ist bereits die Fortsetzung der gemeinsamen Obsorge abzulehnen. Ein doppelter Wohnsitz für Kinder wird aufgrund der zu erwartenden Konflikte sicher nicht dem Kindeswohl entsprechen.
Nach diesem Urteil des VfGH fordern der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und die Frauenhäuser umso mehr die versprochene Evaluierung der Auswirkungen des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes und vor allem Schulungen zur Sensibilisierung von RichterInnen, MitarbeiterInnen der Familiengerichtshilfe und den SozialarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfeträger – denn Gewalt an Frauen und Kindern und häusliche Gewalt finden noch immer wenig bis kaum Beachtung bei Obsorgeregelungen.
Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF, E-Mail:
Mag.a Birgit Thaler-Haag, Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses, E-Mail:
Kampagne ist österreichweite Maßnahme der Frauenministerin und des Vereins Autonome Frauenhäuser zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern
Das AMS beteiligt sich bundesweit an der Kampagne "GewaltFREI LEBEN" der Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und veranstaltet gemeinsam mit dem Verein AÖF Workshops und Infotage für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um diese für die Beratungssituation mit betroffenen Kundinnen zu schulen.
„Gewalterfahrungen im privaten und beruflichen Umfeld machen es Frauen oft sehr schwer, einer Erwerbsarbeit nachzugehen und sich damit ein eigenständiges Leben zu sichern. Neben der menschlichen Betroffenheit ist dies der Grund für unsere Bemühungen, Frauen in der Beratung zu unterstützen und Auswege aufzuzeigen", erklärte Johannes Kopf, Vorstand des Arbeitsmarktservice.
Das AMS möchte ein klares Zeichen gegen Gewalt durch Information und Sensibilisierung setzen und sieht sich dabei auch als Informationsdrehscheibe für Betroffene. So wurde zum Beispiel die Ausstellung „Silent Witnesses" in AMS-Geschäftsstellen präsentiert, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Ziel ist es dabei auch, die Haltung des AMS gegen Gewalt sichtbar zu machen und in der Beratungssituation wenn notwendig auf vorhandene Unterstützungsangebote hinzuweisen.
„Die enge Kooperation mit dem AMS im Rahmen von „GewaltFREI LEBEN" bietet eine weitere Möglichkeit, Gewalt an Frauen als gesamtgesellschaftliches Problem zu thematisieren und sowohl AMS-Beraterinnen und Berater als auch Betroffene von Gewalt in der Familie als auch am Arbeitsplatz zu stärken und zu unterstützen", so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF.
Die Kampagne ist eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans (NAP) zum Schutz von Frauen vor Gewalt des Bundesministeriums für Bildung und Frauen (BMBF). Sie wird vom BMBF gesteuert und vom Verein AÖF koordiniert. Die Finanzierung erfolgt durch die Europäische Kommission und das BMBF. Mehr Information unter www.gewaltfreileben.at
Rückfragehinweis:
Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich, Bundesgeschäftsstelle
Dr.in Beate Sprenger
Telefon: +43 1 33178-522, 0664-4415148
E-Mail:
Web: www.ams.at
Es ist empörend, dass Justizminister Brandstetter das enorme Ausmaß der sexuellen Gewalt und die Erlebnisse der Betroffenen ignoriert und den § 218 kippen will.
„Wir wissen spätestens seit 2014 von der Studie der europäischen Grundrechtsagentur, dass in der EU 33 Prozent der Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben, das entspricht etwa 62 Millionen Frauen. Weiter haben 55 Prozent aller Frauen in der EU irgendeine Form von sexueller Belästigung erlebt.“
„In anderen europäischen Ländern wie Belgien, Schweiz und Frankreich ist sexuelle Gewalt sowohl im Privaten und am Arbeitsplatz als auch in der Öffentlichkeit schon längst strafbar. Auch verbale Belästigungen können in diesen Ländern bereits geahndet werden. Nicht nachvollziehbar ist vor allem, warum sexuelle Gewalt im Strafgesetz „schlecht zu fassen” sein soll, wie der Justizminister behauptet, während es im Gleichbehandlungsgesetz und somit am Arbeitsplatz bereits seit Jahren klar als Gewalt definiert und daher strafbar ist. Wir fordern Rechte für alle und Opferschutz statt Täterschutz! ”, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF und des europäischen Netzwerkes WAVE (Women Against Violence Europe).
„Österreich hat als eines der ersten Länder die Istanbulkonvention, welche am 1. August 2014 in Kraft getreten ist, ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflichtet. Der Artikel 40 der Konvention führt aus, dass jede sexuelle Belästigung sanktioniert werden muss. Ich fordere Minister Brandstetter auf, diese Verpflichtung ernst zu nehmen“, so Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.
Auf den Social Media-Kanälen der Kampagne GewaltFREI LEBEN (www.gewaltfreileben.at) setzen sich seit dieser Woche Prominente für die geplante Novellierung des Sexualstrafrechts ein.
Weitere Informationen unter: www.gewaltfreileben.at, www.aoef.at
#StGBReform2015 #gewaltfreileben
Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer,
Mag.a Nikola Furtenbach,
2014 begleiteten Frauenhäuser 3.257 Frauen und ihre Kinder auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben
Laut der aktuellen Statistik der autonomen österreichischen Frauenhäuser haben im Vorjahr 2014 3.257 Frauen und ihre Kinder (1.654 Frauen und 1.603 Kinder) Schutz und Unterkunft in einem österreichischen Frauenhaus gefunden. Damit bleibt die Zahl relativ konstant zu den Vorjahren (2013: 3.232, 2012: 3.502, 2011: 3.377).
Viele der Frauen schaffen mit der Unterstützung der Frauenhäuser den Weg in ein gewaltfreies Leben. 2014 waren es mit 58 Prozent mehr als die Hälfte der Bewohnerinnen, die direkt nach dem Frauenhausaufenthalt eine sichere Wohnmöglichkeit gefunden haben.
Ganzheitliche Beratung im Frauenhaus
Die Mitarbeiterinnen der österreichischen Frauenhäuser beraten ihre Bewohnerinnen neben rechtlichen und existenzsichernden vor allem auch in psychosozialen Fragen. Die Bewältigung der Krise steht dabei im Vordergrund.
„Die Frauen kommen mit einem Packerl an Problemen zu uns. Man muss sich vorstellen: Sie flüchten aus ihrem Zuhause. Sie wurden oft jahrelang vom Partner, also von einer Person, die man eigentlich liebt, gequält und misshandelt. Da ist ein enormer psychischer Druck da und oftmals auch Angst vor der Zukunft“, weiß Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF, zu berichten. Die umfassende Betreuung der Frauenhäuser ermöglicht den Frauen, wieder Vertrauen in sich und ihre Umgebung zu gewinnen.
Weg vom Gewalttäter in ein gewaltfreies Leben
Der Großteil der Frauen flüchtet vor ihrem Ehemann, Lebensgefährten oder Expartner. 2014 waren es 84 Prozent. Angelika (*Name wurde geändert) ist eine der Frauen, die vor ihrem Ehemann ins Frauenhaus geflohen ist. Sie musste ein jahrelanges Martyrium durchmachen. Im Frühjahr 2014 brachte sie den Mut und die Kraft für ihren Weg in ein gewaltfreies Leben auf. Im Frauenhaus fanden sie und ihre Kinder nicht nur einen sicheren Wohnort. Die Frauenhausmitarbeiterinnen unterstützten sie auch im Scheidungsverfahren und bei der Wohnungssuche. Als das wichtigste beschreibt Angelika* aber, dass im Frauenhaus „immer jemand zum Reden da ist“.
Angelika* hat den Weg aus der Gewalt geschafft. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen im Frauenhaus hat sie im Winter 2014 eine Wohnung gefunden, die Platz für sie und ihre drei Kinder bietet.
„Das sind die schönen Momente, wenn wir sehen, dass sich eine Frau, die so Schlimmes durchgemacht hat, bei uns wieder stabilisieren kann. Mit unserer Hilfe schaffen viele Frauen den Weg in eine Zukunft, in der sie ohne Angst leben können“, so Birgit Thaler-Haag, Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses und Obfrau des Vereins AÖF.
Nachbetreuung nach dem Auszug
Mit dem Auszug ist die Unterstützung der Frauenhausmitarbeiterinnen nicht automatisch vorbei. Viele Frauenhäuser bieten auch die Möglichkeit der Nachbetreuung an. Damit kann gewährleistet werden, dass ehemalige Bewohnerinnen bei Fragen oder Schwierigkeiten nach dem Auszug eine vertraute Anlaufstelle und ein Auffangnetz haben. 2014 gab es insgesamt 4.498 Nachbetreuungskontakte.
Frauenhäuser in ganz Österreich
In Österreich gibt es 30 Frauenhäuser, die gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern umfassende Unterstützung und einen sicheren Wohnplatz bieten. 19 Frauenhäuser sind im Verein AÖF vernetzt. Eine Übersicht über alle Frauenhäuser finden Sie auf der Website des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser unter www.aoef.at > Frauenhäuser.
Die Statistik der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser 2014 können Sie jetzt auf der Website des Vereins AÖF www.aoef.at unter dem Menüpunkt „Angebot“ abrufen oder beim Verein AÖF bestellen.
Rückfragehinweis:
Maria Rösslhumer und Silvia Samhaber, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Telefon: +43 (1) 544 08 20
E-Mail:
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