PA 30.04.2012 15 Jahre Österreichisches Gewaltschutzgesetz

      15 Jahre Österreichisches Gewaltschutzgesetz

      Wien, 30. April 2012: Vor 15 Jahren, am 01. Mai 1997, trat das erste österreichische Bundegesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie in Kraft. „Dieses Gesetz war richtungsweisend und wurde für viele Länder  in Europa zum Modell“, so Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle und eine der Pionierinnen, die damals im Rahmen des Vereins autonome Österreichische Frauenhäuser am Gesetz mitarbeitete. „Nicht die Opfer müssen flüchten, sondern die Gefährder werden von der Polizei der Wohnung verwiesen – das ist einer der Kernpunkte des Gesetzes“, so Logar.

      In den 15 Jahren seit Bestehen des Gesetzes wurden von der Polizei mehr als 73.900 Wegweisungen durchgeführt. Allein in Wien wurden 28.469 Gefährder der Wohnung verwiesen.


      Gewalt in der Familie wird nicht mehr als „Kavaliersdelikt“ behandelt, sondern ernst genommen.  Dies ist wichtig, da Gewalt leicht eskaliert, besonders in Zeiten von Trennung und Scheidung. „Viele Morde und Mordversuche werden verübt, wenn Opfer versuchen sich zu trennen“, so Logar, „In diesen gefährlichen Situationen brauchen Opfer daher besonderen Schutz. Dazu sind die Behörden nach nationalen und internationalen Gesetzen verpflichtet.“  In Wien wurde daher in zwei Polizeibezirken das multi-institutionelle Modellprojekt MARAC eingerichtet,  um besonders gefährdeten Opfern effektiven Schutz und Unterstützung zu bieten.

      Wesentlich ist laut Studien die Unterstützung, die Opfer durch Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren erhalten. „Es ist nicht leicht, sich aus einer Gewaltbeziehung zu befreien“ so Logar, „Wir bieten den Opfern aktiv professionelle Hilfe an und begleiten sie.“  Die Finanzierung dieser für Opfer kostenlosen Hilfe erfolgt durch das Bundeskanzleramt/

      Frauen, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz.

      Der Fortbestand und Ausbau dieser Einrichtungen, die sich bewährt  haben,  ist daher notwendig, um das Ziel der Gewaltprävention zu erreichen. Allein im Jahr 2011 wurden von den neun Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen in Österreich über 15.500 Opfer betreut. „Wichtig ist auch, dass die Kinder, die in der Familie Gewalt miterleben, Hilfe erhalten. Dies können wir derzeit leider noch nicht ausreichend leisten, da die personellen Ressourcen fehlen“, bedauert Logar.


      Rückfragehinweis:

      Mag.a Silvia Samhaber, Informationsstelle gegen Gewalt, +43 1 544 08 20, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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