Frauenhäuser sind Einrichtungen für „hochrisikogefährdete" Frauen und deren Kinder.
Bei Scheidung und Trennung sind Schutz und Sicherheit das Wichtigste
Wien, 5. Juni 2012: Die autonomen österreichischen Frauenhäuser sind tief betroffen, dass wieder ein Kind – diesmal ein Bub in St. Pölten – aufgrund von Gewalt in der Familie sterben musste. „Wir trauern auch mit der jüngeren Schwester, die die Erschießung des Bruders durch den eigenen Vater mit ansehen musste. Sie wird ihr Leben lang mit dieser traumatischen Erfahrung leben müssen“, so Birgit Thaler-Haag, die Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser und Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses.
Kinder sind bei Gewalt in der Familie immer betroffen. Insbesondere bei Scheidung und Trennung gehören sie zu den besonders hoch gefährdeten Opfergruppen. Kinder werden von gewalttätigen Männern nicht selten als „Waffe" gegen die (Ex-)Frau eingesetzt.
„Daher begrüßen wir die neu errichtete interministerielle Arbeitsgruppe „Task Force Kinderschutz", die am 6. Juni startet und zu der auch Frauenhäuser, Kinder- und Opferschutzeinrichtungen eingeladen wurden“, berichtet Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser. „Wir hoffen, dass damit weitere wichtige Schritte zum Schutz der Kinder bei Gewalt in der Familie erarbeitet werden können.“
Frauenhäuser appellieren an die VerfassungsrichterInnen:
Keine automatische gemeinsame Obsorge bei unehelichen Kindern.
Wien, 14. Juni 2012: In den nächsten drei Wochen beschäftigen sich die VerfassungsrichterInnen mit der Obsorge für uneheliche Kinder. „Das Ergebnis könnte die Aufhebung des bestehenden Gesetzes zur Folge haben“, befürchtet Mag.a Birgit Thaler-Haag, Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser und Leiterin des Frauenhauses Salzburg. Hintergrund für diese Entwicklungen ist das EGMR-Urteil vom 3. Februar 2011, bei dem Österreich wegen Diskriminierung geklagt wurde, weil ein Vater, der das Sorgerecht für seinen unehelichen Sohn eingeklagt hatte, vom Europäischen Gerichtshof Recht bekommen hat.
Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass die bestehende Gesetzesregelung des § 166 ABGB verändert werden muss. „Vielmehr besagt es, dass FamilienrichterInnen das Kindeswohl und die Interessen des Kindes in jedem einzelnen Fall bei Obsorgeregelungen noch besser prüfen müssen“, betont Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser.
Verfassungsgerichtsurteil verstärkt Ungleichberechtigung zwischen Frauen und Männern
Müttern bleiben die alltäglichen SorgePflichten der Kinder – Väter erhalten SorgeRechte
17. Juli 2012: Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen zeigen sich erschüttert über das jüngste Verfassungsgerichtsurteil, welches den § 166 ABGB aufgehoben hat und unehelichen Vätern gegen den Willen der Mutter ein Antragsrecht zur Obsorge des Kindes einräumen will. Dieses Urteil geht eindeutig auf Kosten der Mütter, die zu einem überwiegenden Teil in unserer Gesellschaft die Alleinerzieherinnen sind und die mehrheitlich bis zu 100% Betreuungspflichten von Kindern übernehmen (müssen). Frauen sind es, die wegen ihrer Kinder Teilzeitarbeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit schlechter Bezahlung annehmen und meist auf Ausbildung, Karriere und Aufstiegschancen verzichten, Jobverlust und Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen müssen. Frauen sind vielen Formen von Gewalt und Diskriminierungen ausgesetzt.
Appell an die Medien: Mithilfe zur Verhinderung von schwerer Gewalt an Frauen und Kindern
Wien, 12.12.2012: Innerhalb von zwei Wochen wurden drei Frauen von ihren Ehemännern ermordet und zwei Frauen waren Opfer von Mordversuchen durch ihren Partner. Kinder mussten die Gewalttaten mit ansehen oder waren direkt Opfer von Gewalt.
Die Zeit vor und rund um Weihnachten kann für viele Frauen und Kinder eine sehr schwierige und auch eine sehr gefährliche Zeit werden. Daher appellieren wir an die Medien und alle Institutionen, die Nummer der österreichweiten Frauenhelpline 0800/222 555 zu verbreiten und bekannt zu machen.
Wir fordern die Medien dazu auf, die Nummer überall zu schalten, im Serviceteil jeder Zeitung und in jeder Online-Zeitungen sowie dazu, sie in Funk und Fernsehen auszustrahlen.
Weihnachtsaktion: Wunschzettel der Frauenhäuser
Wien, 3.12.2012: Das Weihnachtsfest gilt als das Fest der Familie und der Liebe. Doch gerade in der Vorweihnachtszeit eskalieren oftmals die Streitigkeiten in der Familie.
Die Frauenhäuser bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern einen Zufluchtsort. Ihre Mitarbeiterinnen versuchen jedes Jahr, den Frauen und ihren Kindern ein schönes Weihnachtsfest bescheren zu können. Das Budget dafür ist aber stets knapp.
Weitere Beiträge …
- PA 26.11.2012 Frauenhelpline 0800/222 555 bietet Hilfe bei Gewalt
- PA 22.11.2012 16 Tage gegen Gewalt an Frauen
- PA 12.10.2012 Frauenhäuser befürchten Belastungen durch neues Kindschaftsänderungsgesetz
- PA 21.06.2013 Frauenhäuser fordern Opferschutz statt Täterschutz
- PA 12.03.2013 Arbeitsgruppe fordert mehr Rechte für Migrantinnen
- PA 07.03.2013 Bedarf notwendig wie eh und je






