15 Jahre Österreichisches Gewaltschutzgesetz
Wien, 30. April 2012: Vor 15 Jahren, am 01. Mai 1997, trat das erste österreichische Bundegesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie in Kraft. „Dieses Gesetz war richtungsweisend und wurde für viele Länder in Europa zum Modell“, so Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle und eine der Pionierinnen, die damals im Rahmen des Vereins autonome Österreichische Frauenhäuser am Gesetz mitarbeitete. „Nicht die Opfer müssen flüchten, sondern die Gefährder werden von der Polizei der Wohnung verwiesen – das ist einer der Kernpunkte des Gesetzes“, so Logar.
In den 15 Jahren seit Bestehen des Gesetzes wurden von der Polizei mehr als 73.900 Wegweisungen durchgeführt. Allein in Wien wurden 28.469 Gefährder der Wohnung verwiesen.
Opferschutzeinrichtungen klagen an:
Wegweisung reicht bei wiederholter Gewalt nicht aus!
Wien, 29. Mai 2012: „Mit großer Bestürzung und Trauer haben wir am Sonntag vom Tod von Berk erfahren, nachdem ihm sein Vater in den Kopf geschossen hat“, so Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und Rosa Logar von der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.
„Eine polizeiliche Wegweisung ist bei einem Täter, der wiederholt Gewalt ausübt und droht, nicht das geeignete Mittel. Die Staatsanwaltschaft hätte hier wie im Gesetz vorgesehen die Haft beantragen müssen, dann könnte Berk noch leben!“, klagt Rosa Logar an. Die wiederholte Gewalt und die Drohungen des Vaters waren den Behörden bekannt. „Laut Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des UN Frauenrechtskomitees müssen die Behörden die Opfer mit effektiven Maßnahmen schützen“, betont Logar.
Frauenhäuser sind Einrichtungen für „hochrisikogefährdete" Frauen und deren Kinder.
Bei Scheidung und Trennung sind Schutz und Sicherheit das Wichtigste
Wien, 5. Juni 2012: Die autonomen österreichischen Frauenhäuser sind tief betroffen, dass wieder ein Kind – diesmal ein Bub in St. Pölten – aufgrund von Gewalt in der Familie sterben musste. „Wir trauern auch mit der jüngeren Schwester, die die Erschießung des Bruders durch den eigenen Vater mit ansehen musste. Sie wird ihr Leben lang mit dieser traumatischen Erfahrung leben müssen“, so Birgit Thaler-Haag, die Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser und Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses.
Kinder sind bei Gewalt in der Familie immer betroffen. Insbesondere bei Scheidung und Trennung gehören sie zu den besonders hoch gefährdeten Opfergruppen. Kinder werden von gewalttätigen Männern nicht selten als „Waffe" gegen die (Ex-)Frau eingesetzt.
„Daher begrüßen wir die neu errichtete interministerielle Arbeitsgruppe „Task Force Kinderschutz", die am 6. Juni startet und zu der auch Frauenhäuser, Kinder- und Opferschutzeinrichtungen eingeladen wurden“, berichtet Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser. „Wir hoffen, dass damit weitere wichtige Schritte zum Schutz der Kinder bei Gewalt in der Familie erarbeitet werden können.“
Frauenhäuser appellieren an die VerfassungsrichterInnen:
Keine automatische gemeinsame Obsorge bei unehelichen Kindern.
Wien, 14. Juni 2012: In den nächsten drei Wochen beschäftigen sich die VerfassungsrichterInnen mit der Obsorge für uneheliche Kinder. „Das Ergebnis könnte die Aufhebung des bestehenden Gesetzes zur Folge haben“, befürchtet Mag.a Birgit Thaler-Haag, Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser und Leiterin des Frauenhauses Salzburg. Hintergrund für diese Entwicklungen ist das EGMR-Urteil vom 3. Februar 2011, bei dem Österreich wegen Diskriminierung geklagt wurde, weil ein Vater, der das Sorgerecht für seinen unehelichen Sohn eingeklagt hatte, vom Europäischen Gerichtshof Recht bekommen hat.
Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass die bestehende Gesetzesregelung des § 166 ABGB verändert werden muss. „Vielmehr besagt es, dass FamilienrichterInnen das Kindeswohl und die Interessen des Kindes in jedem einzelnen Fall bei Obsorgeregelungen noch besser prüfen müssen“, betont Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser.
Verfassungsgerichtsurteil verstärkt Ungleichberechtigung zwischen Frauen und Männern
Müttern bleiben die alltäglichen SorgePflichten der Kinder – Väter erhalten SorgeRechte
17. Juli 2012: Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen zeigen sich erschüttert über das jüngste Verfassungsgerichtsurteil, welches den § 166 ABGB aufgehoben hat und unehelichen Vätern gegen den Willen der Mutter ein Antragsrecht zur Obsorge des Kindes einräumen will. Dieses Urteil geht eindeutig auf Kosten der Mütter, die zu einem überwiegenden Teil in unserer Gesellschaft die Alleinerzieherinnen sind und die mehrheitlich bis zu 100% Betreuungspflichten von Kindern übernehmen (müssen). Frauen sind es, die wegen ihrer Kinder Teilzeitarbeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit schlechter Bezahlung annehmen und meist auf Ausbildung, Karriere und Aufstiegschancen verzichten, Jobverlust und Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen müssen. Frauen sind vielen Formen von Gewalt und Diskriminierungen ausgesetzt.
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