Verfassungsgerichtsurteil verstärkt Ungleichberechtigung zwischen Frauen und Männern
Müttern bleiben die alltäglichen SorgePflichten der Kinder – Väter erhalten SorgeRechte
17. Juli 2012: Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen zeigen sich erschüttert über das jüngste Verfassungsgerichtsurteil, welches den § 166 ABGB aufgehoben hat und unehelichen Vätern gegen den Willen der Mutter ein Antragsrecht zur Obsorge des Kindes einräumen will. Dieses Urteil geht eindeutig auf Kosten der Mütter, die zu einem überwiegenden Teil in unserer Gesellschaft die Alleinerzieherinnen sind und die mehrheitlich bis zu 100% Betreuungspflichten von Kindern übernehmen (müssen). Frauen sind es, die wegen ihrer Kinder Teilzeitarbeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit schlechter Bezahlung annehmen und meist auf Ausbildung, Karriere und Aufstiegschancen verzichten, Jobverlust und Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen müssen. Frauen sind vielen Formen von Gewalt und Diskriminierungen ausgesetzt.
Von Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sind wir in Österreich noch weit entfernt und nun bewegen wir uns wieder einen Schritt zurück. Wenn unverheirateten Vätern nun ein Antragsrechtrecht zur Obsorge eingeräumt wird und das Gesetz in diese Richtung geändert werden soll, werden vor allem die Interessen von (biologischen) Vätern gestärkt, die sich womöglich nie oder kaum um die Betreuung der Kinder gekümmert haben, die ihre Kinder gar nicht kennen und keine oder keine gute Beziehung zur Mutter und zum Kind pflegen oder pflegten. Die Situation der kinderbetreuenden Frauen wurde offensichtlich von den VerfassungsrichterInnen ausgeblendet und nicht mitgedacht. Wenn nun unverheiratete Mütter über die Obsorge ihrer Kinder nicht mehr selbst entscheiden können, sondern Richter und Richterinnen, so besteht die Gefahr, dass nicht das Kindeswohl im Mittelpunkt steht, sondern das Wohl der Väter.
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen fragen sich auch, wo der Schutz der Mütter bleibt? Wie können sich Mütter gegen Väter schützen, mit denen sie ihr Kind nicht gemeinsam großziehen wollen? Sei es weil sie vergewaltigt wurden oder sich schon während der Schwangerschaft dagegen entschieden haben oder weil sie bereits in dieser Zeit von den Männern verlassen wurden? Wo bleibt der Schutz, wenn diese Männer auftauchen und nach Jahren des nicht Sorgens plötzlich auf ihre Rechte pochen, während die Mutter, die bis dahin, alle Pflichten übernommen hat, dann die vollen Rechte auch an den Kindesvater abtreten muss, d.h. bei vielen Entscheidungen des täglichen Lebens auf seine Zustimmung angewiesen ist.
Das Recht auf eine gemeinsame Obsorge für uneheliche Väter erzeugt ein massives Ungleichgewicht zwischen Vätern und Müttern. Solange in unserer Gesellschaft Frauen die Hauptverantwortung in der Erziehungs- und Betreuungsarbeit übernehmen müssen, solange Gewalt an Frauen und Kindern in der Familie vorherrscht, kann es keine Gleichberechtigung geben.
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen lehnen daher diese gesetzliche Entwicklung – aus oben genannten Gründen ab - und sie werden die gemeinsame Obsorge für eheliche und uneheliche Kinder nicht mittragen. Ein Mehr an Rechten muss auch ein Mehr an Pflichten verbindlich und überprüfbar gegenüberstehen.
Rückfragehinweis:
Mag.a Birgit Thaler-Haag, Frauenhaus Salzburg: 0664/48 605 47
Mag.a Maria Rösslhumer, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser: 0664/793 07 89
Rosemarie Ertl, Netzwerk der Mädchen- und Frauenberatungsstelle: 01/5953760