PA 07.03.2013 Bedarf notwendig wie eh und je

      35 JAHRE FRAUENHÄUSER – BEDARF NOTWENDIG WIE EH UND JE

      Donnerstag, 7. März 2013: Heuer dürfen wir auf 35 Jahre „erfolgreiche“ Frauenhausarbeit, 25 Jahre Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF und 15 Jahre Frauenhelpline 0800/222 555 zurückblicken.

      Die Geschichte der Frauenhäuser ist keine private, sondern eine politische, denn Gewalt an Frauen ist kein individuelles, sondern ein politisches und gesellschaftliches Problem. 1978 wurde in Wien das erste Frauenhaus eröffnet. „Beinahe jedes weitere Jahr kam ein Frauenhaus in einem anderen Bundesland hinzu, die innerhalb kurzer Zeit voll waren", erläutert Birgit Thaler-Haag, Obfrau des Vereins AÖF. 1988, anlässlich 10 Jahren Frauenhäuser und dem Bestehen von bereits 10 Frauenhäusern wurde der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF  als Netzwerk und Vertretung der Frauenhäuser ins Leben gerufen.

      Das Netzwerk konnte in den vergangenen 25 Jahren vieles erreichen. Ein Meilenstein der Arbeit sind die Gewaltschutzgesetze: Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser waren gemeinsam mit dem Verein AÖF maßgeblich an der Implementierung der Gewaltschutzgesetze beteiligt, die seit mehr als 15 Jahren existieren und den Schutz und die Sicherheit für betroffene Frauen und Kinder wesentlich verbessert haben.

      Seit 1998 betreiben wir eine nationale 24-Stunden-Frauenhelpline gegen Männergewalt. Sie ist eine erste Anlaufstelle für betroffene Frauen und bildet eine zusätzliche Ressource für die Frauenhäuser. Mittlerweile bieten 30 Frauenhäuser in ganz Österreich Frauen und deren Kinder, die von physischer, psychischer, sexualisierter und ökonomischer Gewalt betroffen sind, einen Schutzraum und umfassende Beratung und Begleitung an. Durch die professionelle Arbeit der Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern können die Frauen und ihre Kinder Schutz finden, Perspektiven entwickeln und die ersten Schritte in ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben gehen. Tausende von Frauen und ihre Kinder sind auf diese Hilfe angewiesen: 2011 waren es 3.377 Personen, davon 1.719 Frauen und 1.658 Kinder. Von 1991 bis 2012[1] suchten etwa 53.000 Frauen und deren Kinder (52.863 davon 26.455 Frauen und 26.408 Kinder) in den Frauenhäusern Schutz und Unterstützung.

      Frauenhäuser sind auch Kriseneinrichtungen für besonders risikogefährdete Frauen und deren Kinder. „Mit Hilfe der Frauenhäuser können schwere Gewalt wie Morde und Mordversuche an Frauen und deren Kindern verhindert werden", so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF.

      Und Frauenhäuser sind auch Kinderschutzhäuser. Sie bieten auch den Kindern geschützten Wohnraum und helfen ihnen durch die Unterstützung von qualifizierten Mitarbeiterinnen in den Kinderbereichen und therapeutische Angebote ihre Gewalterfahrungen zu verarbeiten.  „Frauenhäuser haben sehr früh erkannt, dass Kinder von der Gewalt gegen ihre Mütter immer mit betroffen sind, entweder direkt, indirekt, indem sie Zeuginnen und Zeugen der Gewalt werden, oder beides", so Birgit Thaler-Haag.

      Frauenhäuser sind anerkannte und nicht mehr wegzudenkende Einrichtungen. Dennoch gilt es noch viel zu verbessern. Frauenhäuser und der Verein AÖF fordern:

      • Wir fordern eine bundesländerübergreifende Möglichkeit zur Unterbringung gefährdeter Frauen und Kinder durch eine unbürokratische und regresslose Übernahme der Kosten. Dennin manchen Fällen ist es notwendig, dass eine Frau aufgrund einer sehr gefährlichen Situation von einem Bundesland in ein anderes flüchtet. Dies wird jedoch verhindert bzw. wesentlich erschwert, weil die Landesregierungen die Aufenthalts- und Lebenskosten dieser Frauen und deren Kinder nicht übernehmen (wollen).
      • Wir fordern die sofortige und unbürokratische Aufnahme von gewaltbetroffenen Asylwerberinnen und Migrantinnen ohne Dokumente in allen Frauenhäusern. Laut CEDAW[2] haben alle Frauen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status oder ihrer Staatsbürgerschaft, das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden. Das erfordert die uneingeschränkte kostenlose Inanspruchnahme von Frauenhäusern für alle Frauen. Förderverträge für Frauenhäuser dürfen keine Bedingungen enthalten, durch die asylwerbende Frauen oder Frauen mit einem unsicheren rechtlichen Aufenthaltsstatus vom Schutz ausgeschlossen werden.
      • Wir fordern das Recht auf Berufstätigkeit und den sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerberinnen,  um gewaltfrei und unabhängig leben zu können.
      • Wir fordern die finanzielle und langfristige Absicherung von Frauenhäusern ohne ausschließliche Tagsatzfinanzierung. Nicht alle Frauenhäuser in Österreich sind finanziell gut abgesichert und einige bangen nach wie vor jährlich um ihre Existenz.
      • Dringend notwendig ist auch die kostenlose Psycho- und Traumatherapie für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder sowie muttersprachliche Therapie auf Krankenschein.
      • Wir fordern die fixe Verankerung des Themas „Gewalt in der Familie“ in der Ausbildung und verpflichtende Schulungen für Justiz und alle Berufsgruppen, die mit Gewalt betroffenen Menschen im beruflichen Alltag konfrontiert sind, sowie den Ausbau von eigenen Gerichtshöfen bzw. spezialisierte RichterInnen für Fälle von Gewalt in der Familie.
      • Wir sind gegen die gemeinsame Obsorge bei Gewalt und gegen verordnete Besuchskontakte gegen den Willen eines Kindes und fordern die Absolvierung eines Antigewalttrainings als Voraussetzung für Besuchskontakte.
      • Wir benötigen einen flächendeckenden Ausbau und die Finanzierung von Antigewalttrainings für gewalttätige Männer sowie muttersprachliche Trainerinnen und Trainer in Antigewalttrainings.

      Wir hoffen, dass nach der Unterzeichnung der Europaratskonvention zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (CAHVIO) 2011 die Bundesregierung die Konvention schnellstmöglich ratifizieren und die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Konvention setzen wird.

       


      [1] Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser erfasst seit 1991 die gemeinsame Statistik

      [2] Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women / Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen

       


      Rückfragehinweis:

      Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel: 0664 793 07 89

      Mag.a Birgit Thaler-Haag, Obfrau des Vereins AÖF und Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel: 0664/48 605 47

       

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