Frauenhäuser fordern verstärkt Opferschutz statt Täterschutz – vor allem von der Justiz
21.06.2013: Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und die Frauenhäuser sind tief erschüttert über den Mord an einer Frau, die in einem Wiener Frauenhaus Schutz gesucht hat, aber gestern auf offener Straße vor den Augen ihres zweijährigen Sohnes von ihrem Exmann brutal ermordet wurde. Der Täter ist der Polizei und Justiz wegen seiner Gewalttätigkeit seit Monaten bekannt. Er wurde bereits dreimal von der Polizei weggewiesen. Mehrere Anzeigen wegen Gewalt gegen seine Frau liegen vor. Strafrechtliche Konsequenzen gab es jedoch keine. Der Täter setzte sein gewalttätiges, quälendes und bedrohliches Verhalten seiner Frau und Kindern gegenüber weiterhin fort und ersticht die Frau vor den Augen des Sohnes.
"Es ist unverständlich, warum der Beschuldigte nicht schon viel früher in Untersuchungshaft genommen worden ist" so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser. Laut Paragraf 107b des Strafgesetzbuchs - fortgesetzte Gewaltausübung – wäre dies möglich gewesen.
Traurige Wahrheit ist, dass trotz Bekanntheit massiver Gewalttätigkeit die Justiz immer wieder Täter und die Gefahr, die von ihnen ausgeht nicht entsprechend erkennt, die zur Verfügung stehenden rechtlichen Maßnahmen nicht ausschöpft und somit Gewaltverbrechen an Frauen verharmlost.
Der Opferschutz und die Rechte der Opfer konnten zwar generell und im Strafverfahren in den letzten Jahren wesentlich verbessert werden – Dank Engagements der Frauenhäuser, Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren, engagierter PolitikerInnen und VertreterInnen der Polizei und Justiz. Dadurch gibt es u.a. seit 2006 die kostenlose Prozessbegleitung für Opfer von Gewaltverbrechen in Strafverfahren und teilweise im Zivilverfahren. Auch die laufende Reformierung der Gewaltschutzgesetze hat wesentlich zur Stärkung der Opferrechte beigetragen.
Dennoch kommt es immer wieder vor, dass in Fällen von Gewalt, insbesondere bei hochgefährdeten Opfern viel zu selten eine Untersuchungshaft verhängt wird und Täter frei kommen bzw. auf freien Fuß angezeigt und somit Opfer in lebensgefährliche Situationen gebracht werden und gar sterben müssen. So der Fall auch beim tragischen Mord letzten Jahres in St. Pölten, wo ein Vater seinen Sohn im Schulgebäude erschoss. Vor dem Mord hatte der Vater wiederholt Gewalt an der Mutter ausgeübt und sie und die Kinder mit dem Umbringen bedroht. Die Frau hatte die Taten (Vergewaltigung, Gefährliche Drohung, schwere Körperverletzung) nach der Wegweisung des Vaters angezeigt. Der Vater konnte die Gewalttat ausführen, weil die Staatsanwaltschaft den Täter auf freien Fuß angezeigt hatte, mit der Begründung "der Täter hätte nicht gefährlich gewirkt".
Während sich die Polizei unmittelbar nach diesem schweren Gewaltverbrechen für eine Reformierung des Gewaltschutzgesetzes eingesetzt hatte und die Ausweitung eines Betretungsverbots auch vor Schulen und Kindergärten demnächst in Kraft treten wird, bleiben Reformierungsvorschläge seitens der Justiz leider aus.
"Wir fragen uns, wie viele Gewaltdelikte an Frauen und Kindern noch passieren müssen, damit auch die Justiz bereit ist umzudenken und Täter zur Verantwortung zu ziehen", so die Obfrau des Vereins AÖF, Birgit Thaler-Haag.
Frauenhäuser fordern daher von der Justiz
- verstärkte Anstrengungen für den Opferschutz, damit gewaltbetroffene Frauen und Kinder angstfrei leben und sich frei bewegen können.
- Dokumentation von Anzeigen und Gewaltdelikten
- Verbesserungen in der Gefährlichkeitseinschätzung seitens der Staatsanwaltschaft
- Verpflichtende Schulungen und Fortbildungen durchgeführt von Frauenhäusern und Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen zu „Gewalt in der Familie“ für die Justiz, in Anlehnung an die Polizei, die seit mehr als 20 Jahren das Thema Gewalt in der Familie in der Ausbildung fix verankert hat.
Rückfragehinweis:
Mag.a Birgit Thaler-Haag
Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF
Mag.a Maria Rösslhumer
Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF