
Presseinformation
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) kritisiert das geplante Computerprogramm der Regierung für das AMS zu Betreuungszeit und Fördergeld – es diskriminiert Frauen, Mütter, Alleinerzieherinnen und viele mehr.
19.10.2018. Ab 2020 plant die türkis-blaue Regierung ein Computerprogramm, das über einen Algorithmus (mit-)entscheidet, wer vom AMS Betreuungszeit und Fördergelder erhält und wer nicht. Menschen sollen dabei in drei Kategorien eingeteilt werden: In jene mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen. Die Einteilung soll über eine Punktevergabe erfolgen. Für persönliche Merkmale wie weibliches Geschlecht, gesundheitliche Beeinträchtigung oder Herkunft aus einem Drittstaat gibt es Punkteabzug mit gravierenden Folgen: Je weniger Punkte eine Person erhält, desto weniger wird sie gefördert.
Nicht umsonst schlagen ExpertInnen der TU und der WU Wien sowie der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit Alarm: Die Einführung des Algorithmus gibt vor, Objektivität in die Entscheidungsabläufe zu integrieren. Tatsächlich wird jedoch systematische und strukturelle Diskriminierung noch weiter einzementiert.
Die Programmierung des AMS-Algorithmus ist aus der Sicht von Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF, aus mindestens drei Gründen diskriminierend und hochproblematisch:
Erstens wird unterstellt, dass es sich beispielsweise bei Frauen oder Alleinerziehenden um eine homogene Bevölkerungsgruppe handelt. Alleine fürs Frausein gibt es Minuspunkte im Algorithmus! Eine weitere Diskriminierung findet über die Einschätzung von Betreuungspflichten statt: Für eine Frau gibt es Punkteabzug für Betreuungspflichten, für einen Mann nicht.
Zweitens findet kein Ausgleich sozialer Ungleichheit und Ungerechtigkeit statt: Statt einer arbeitssuchenden Person aus Kategorie 3 mehr Fördergelder und Betreuungszeit zuzuteilen, um die strukturelle Ungleichheit auszutarieren, wird dieser Mensch gleich aufgegeben. Ein Mehr an diesen Zuwendungen käme nur Personen aus Kategorie 1 und 2 zu. Die Starken werden also weiter gestärkt und die Schwachen noch mehr geschwächt. Wer es besonders schwer hat – der oder die bekommt absurderweise weniger statt mehr. Chancenausgleich sieht anders aus.
Drittens ist anzunehmen, dass das Programm nicht fehlerfrei arbeiten wird. Aus Sicht von ExpertInnen werden 15-20% der Personen falsch eingeteilt, das wären derzeit beispielsweise 50.000 Personen. Diese Fehlbeurteilung hätte massive Auswirkungen auf die berufliche und persönliche Situation der Arbeitssuchenden sowie ihrer Familien (inklusive Kinder).
Der AMS-Algorithmus muss somit aus unserer Sicht als frauen- und menschenverachtend sowie diskriminierend eingestuft werden. Er fördert Rassismus, Sexismus und Altersdiskriminierung. Eine Nutzung des Programms ab 2020 ist daher in aller Entschiedenheit abzulehnen und wir appellieren an die Regierung, dieses Programm nicht einzuführen!
Kontakt:
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at

Presseinformation
Sexueller Missbrauch ist Gewalt und niemals eine „Liebesaffäre“
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist empört über die Bagatellisierung von schweren Übergriffen durch einen hohen Würdenträger der katholischen Kirche.
7.5.2018. Laut aktuellen Medienberichten (APA, Der Standard, Kurier, Ö1-Morgenjournal, Spiegel und viele mehr) wurde ein damals 13-jähriges Mädchen ab 1990 in einem Erziehungsheim in Hollabrunn und angeblich ab 1994 von dem dort tätigen Kaplan über Jahre hinweg zu sexuellen Handlungen genötigt und zweimal geschwängert. Während der ersten Schwangerschaft im Alter von 16 Jahren soll die junge Frau überdies von einer Kloster-schwester schwer misshandelt worden sein, um die Schwangerschaft abzubrechen. Als ihre daraufhin zu früh geborenen Zwillinge dennoch überlebten, wurde die Frau nach diesem langen Martyrium auch noch genötigt, ihre Kinder zur Adoption freizugeben. Der von der Klosterleitung informierte Kardinal Christoph Schönborn soll nach ihren Angaben angeordnet haben, dass ihr die Kinder weggenommen werden sollen. Überdies habe er ihr unterstellt, sie hätte den Kaplan verführt. Nachdem dieser Skandal aufgedeckt werden konnte, bezeichnete er aktuell dieses sexuelle Abhängigkeitsverhältnis als „Affäre“ oder „problematische Beziehung“ die ohne jede strafrechtliche Relevanz sei. Nach alldem was diese Frau durchgemacht hat, muss man die angeführten Äußerungen als grausam und zynisch bezeichnen.
Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses
Wir sind zutiefst erschüttert über diese kolportierte Verharmlosung sexueller Übergriffe durch das Oberhaupt der katholischen Kirche in Österreich. Der vorgeworfene sexuelle Missbrauch dürfte noch dazu im Kontext eines Autoritätsverhältnisses stattgefunden haben. Durch Machtmissbrauch und Drohungen werden Kinder und Jugendliche in ein Abhängigkeitsverhältnis gedrängt und zum Schweigen gebracht. Sexueller Missbrauch kann schwere bleibende psychische Schäden verursachen und ist gerichtlich strafbar.
Als sexueller Missbrauch von Unmündigen werden in Österreich vorsätzliche sexuelle Handlungen mit oder an unmündigen Personen, also Kindern unter 14 Jahren, bezeichnet. Diese sind gemäß den Paragraphen 206 und 207 des österreichischen Strafgesetzbuches strafbar. § 212 StGB stellt Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses unter Strafe. Demnach ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wer mit einer minderjährigen Person, die seiner Erziehung oder Aufsicht untersteht, unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber dieser Person, eine geschlechtliche Handlung vornimmt oder von einer solchen Person an sich vornehmen lässt.
Forderung nach vollständiger Aufklärung
Erschütternd und skandalös ist auch die von der betroffenen Frau geschilderte unfreiwillige Eizellenabnahme, die angeblich an ihr und offensichtlich bei mehreren Klosterschülerinnen vorgenommen wurde. Hier handelt es sich um Körperverletzung und sexuelle Gewalt an jungen Frauen.
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser fordert die Zuständigen auf, für eine vollständige Aufklärung zu sorgen, die TäterInnen je nach Möglichkeit strafrechtlich oder zumindest disziplinarrecht lich zur Verantwortung zu ziehen, insbesondere auch all jene Personen, die an der medizinischen Ausbeutung der jungen Mädchen mitgewirkt haben. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass die betroffene Frau keine Almosen, sondern eine angemessene Entschädigungsleistung erhält.
Kontakt:
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
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Einladung zur Pressekonferenz der Allianz „Gewaltfrei leben“ am 13.04.2018
Wien (OTS) - Anlässlich der aktuellen Budgetverhandlungen lädt die Allianz "Gewaltfrei leben" am Freitag, 13. April 2018 um 09:30 Uhr zu einer Pressekonferenz mit:
• Ulrike Lunacek (ehem. Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Schirmherrin der Allianz „Gewaltfrei leben“)
• Lena Jäger (Sprecherin des Frauen*volksbegehrens, Mitglied in der Allianz „Gewaltfrei leben“)
• Maria Rösslhumer (Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, Mitglied in der Allianz „Gewaltfrei leben“)
• Ursula Kussyk (Leiterin Verein Notruf – Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen, Mitglied in der Allianz „Gewaltfrei leben“)
Gewalt an Frauen in all ihrer Unterschiedlichkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Gewaltschutz und Gleichstellung sollten deshalb grundlegende politische Ziel sein. Im derzeit diskutierten Budgetentwurf werden allerdings weder Gewaltschutz noch Gleichstellung adäquat berücksichtigt. Nur 10 Millionen Euro investiert der Bund in Gleichstellungs- und Gewaltschutzagenden, das sind nicht einmal 1,14 Euro pro Österreicher*in – und das, obwohl Österreich seit September 2017 einen neuen Handlungsauftrag im Bereich Gewaltschutz hat: Österreich ist durch die Istanbul-Konvention verpflichtet, die Empfehlungen des Europarats-Expertinnenkomittees (GREVIO) umzusetzen.
PK "Gewaltfrei leben"
Datum: 13.04.2018, 09:30 Uhr
Ort: Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, Bacherplatz 10/4, 1050 Wien, Österreich
Rückfragen & Kontakt:
Mag.a Maria Rösslhumer
Allianz "Gewaltfrei leben" und Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
Tel.: 0664 793 07 89
http://gewaltfreileben.at
http://www.aoef.at

3. Meeting in Wien: Über die Ergebnisse und Erfahrungen von WHOSEFVA
Das Projekt WHOSEFVA hat vor einem Jahr in Griechenland begonnen und nun findet das dritte PartnerInnen-Meeting von 1. bis 3. März 2018 in Wien statt, um über die bisherigen und wichtigsten Ergebnisse und Erfahrungen zu diesem hochaktuellen Thema zu informieren und zu diskutieren. Das internationale Treffen findet in den Räumlichkeiten des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in Wien statt, mit dem der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser bereits lange zusammenarbeiten darf und auch diesmal zwei Workshops im Rahmen von WHOSEVFA abhielt.
Gewalt gegen ältere Menschen, insbesondere Gewalt gegen ältere Frauen, kommt in allen sozialen Schichten und Kulturen vor und ist ein weit verbreitetes Problem in Europa und in Österreich. Das Ausmaß der Gewalt ist hoch und die betroffenen Frauen erleben viele Facetten der Gewalt, sowohl in der Beziehung, in der Familie sowie im öffentlichen und institutionellen Bereich. Aber es wird noch viel zu wenig darüber gesprochen. "Mit WHOSEFVA konnten wir das Thema Gewalt gegen ältere Frauen wieder ein Stück weit aus der Tabu-Zone holen", so Maria Rösslhumer, WHOSEFVA-Projektpartnerin in Österreich.
Dieses zweijährige Projekt, welches von der Europäischen Kommission im Rahmen des Daphne-Programms kofinanziert wird, zielt darauf ab, Barrieren und Lücken im Pflege- und Gesundheitssystem und Opferschutzbereich aufzuzeigen, sie zu schließen und zu verbessern, um ältere Frauen, die von (häuslicher) Gewalt betroffen sind, effektiv(er) zu unterstützen und um ihren Bedürfnissen gerechter zu werden. Das WHOSEVFA-Projekt wird derzeit in den folgenden sechs Partnerländern durchgeführt: Österreich, Estland, Finnland, Griechenland, Lettland und Großbritannien.
Seit Beginn von WHOSEVFA haben insgesamt 14 Workshops in den sechs Ländern stattgefunden. Dabei konnten insgesamt 280 MedizinerInnen, SozialarbeiterInnen, MitarbeiterInnen in der Pflege- und Gesundheitsversorgung sowie ExpertInnen von Opferschutzeinrichtungen über Gewalt gegen ältere Frauen informiert, dazu sensibilisiert und gestärkt werden. Weitere Workshops sind in Planung. Die Inhalte der Workshops sind sehr umfangreich, mit dem Ziel internationales Wissen und Erfahrungen darüber zu vermitteln und eine klare Haltung gegenüber allen Formen von Gewalt an älteren Frauen zu entwickeln. Gewalt gegen ältere Frauen erfordert eine enge Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen ExpertInnen, daher ist der multi-institutionelle Ansatz von entscheidender Bedeutung.
Im Rahmen von WHOSEFVA fanden auch Fokusgruppen mit mehr als 67 betroffenen älteren Frauen und Männern statt, die über ihre Gewalterfahrungen im Alter berichteten. Die Ergebnisse der Workshops als auch der der Fokusgruppen sind sehr hilfreich, um konkrete politische Forderungen und Empfehlungen zur Beendigung der Gewalt gegen ältere Frauen zu formulieren – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.
Eine zentrale und gemeinsame WHOSEFVA-Empfehlung ist die gesetzliche Verankerung des Themas geschlechtsbasierte Gewalt in die Ausbildung für Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegebereich, basierend auf der Empfehlung der Istanbul-Konvention in Artikel 15.1: Die Vertragsparteien schaffen für Angehörige der Berufsgruppen, die mit Opfern oder Tätern aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttaten zu tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung solcher Gewalt, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zu den Bedürfnissen und Rechten der Opfer sowie zu Wegen zur Verhinderung der sekundären Viktimisierung oder bauen dieses Angebot aus.
WHOSEFVA arbeitet auch an einem umfassenden Trainingshandbuch zu Gewalt gegen ältere Menschen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse und Anliegen älterer Frauen. Dieses Handbuch wird ab Sommer 2018 auf der WHOSEFVA-Projektwebsite verfügbar sein und in alle nationalen PartnerInnensprachen (Englisch, Estnisch, Deutsch, Griechisch, Finnisch und Lettisch) übersetzt werden. Während der gesamten Laufzeit des Projekts wird WHOSEFVA replizierbare Leitlinien zur Umsetzung der Interventionsmaßnahmen zur besseren Prävention und Identifizierung von Gewalt gegen ältere Frauen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen entwickeln.
Rückfragehinweise:
Maria Rösslhumer, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
0664/793 07 89, www.aoef.at
Kontakte zu WHOSEFVA-PartnerInnen:
Women’s Support and Information Centre, Estonia, Pille Tsopp-Pagan:
University of Tartu, Estonia, Hector Pagan:
Sirkka Perttu, Finland:
Kilcooley Women’s Centre, UK, Roberta Gray:
Union of Women’s Associations of Heraklion Prefecture, Greece, Nicholas Spetsidis:
MARTA Centre, Latvia, Dita Lāce:
Verein AÖF, Austrian Women’s Shelter Network, Austria, Maria Rösslhumer:
WAVE – Women against Violence Europe, Europe, Kelly Blank:
WHOSEFVA Projekt-Website: www.whosefva-gbv.eu
“Co-funded by the Rights, Equality and Citizenship (REC) Programme of the European Union under Grant Agreement no JUST/2015/RDAP/AG/VICT/9320”

Frauenhäuser fordern auch sichere Plätze für gewaltbetroffene Asylwerberinnen und für Frauen und Kinder aus anderen Bundesländern
„Den Vorschlag von Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß mehr für Frauen in Gewaltsituationen tun zu wollen, finde ich einen sehr guten Ansatz“ erklärt Gabi Arenberger, Vorsitzende des Vereins Die Treppe – Frauenhaus Burgenland und Sozialhaus Burgenland. „Auch wir können feststellen, dass immer mehr Frauen mit ihren Kindern, die sich in einer Gewaltsituation befinden, zu uns kommen um Beratung und Unterstützung zu suchen. Das Burgenland erfüllt den von der EU vorgegebenen Platzschlüssel mit dem Frauenhaus und hat zudem auch noch ein Sozialhaus, in dem man die Frauen und Familien betreut, welche in soziale Notlagen geraten sind.“
Probleme gibt es allerdings bei Frauen, die um Asyl ansuchen und in ihren Unterkünften von Gewalt betroffen sind. Diese Frauen befinden sich in der Grundversorgung und können nicht immer in einem Frauenhaus aufgenommen werden. Sie würden sofort die Grundversorgung verlieren. „Da die Grundversorgung von Asylsuchenden Bundesangelegenheit ist, wäre es toll, wenn der Bund in diesem Fall Mittel zur Verfügung stellt und mehr Betreuungsplätze für weibliche Gewaltopfer schafft. So könnten den von Gewalt betroffenen asylsuchenden Frauen und deren Kindern eine gute und rasche Hilfe angeboten werden“ fordert Kerstin Bedenik, Betreuerin des Frauenhauses Burgenland.
Ein weiterer Punkt der den Frauenhäusern österreichweit zu schaffen macht, ist die bundesländerübergreifende Unterbringung von Frauen in Gewaltsituationen. Das ist oft nötig, da der Schutz und die Sicherheit der von Gewalt bedrohten Frauen und deren Kinder einen möglichst großen Abstand zum Täter erfordert. Hier hakt es bei der Verrechnung zwischen den Ländern, da jedes Land einen eigenen Verrechnungsschlüssel hat. „Frauenministerin Bogner-Strauß könnte mit einem Pauschalbetrag, als Abgeltung für die entstandenen Kosten für die Betreuung der Frau welche aus einem anderen Bundesland kommt, den Frauenhäusern in diesem Fall sehr helfen“ schlägt Arenberger vor.
Aus Sicht von Arenberger und den Betreuerinnen des Frauenhauses Burgenland wäre es aber wichtig, dass alle Frauenhäuser in den Bundesländern in die Überlegungen der Frauenministerin eingebunden werden. „Es gibt bundesweit so viele Unterschiede in den Strukturen und Bedürfnissen, dass sich auch die Frauenhäuser unterschiedlich und gerade richtig für die Bedürfnisse des jeweiligen Bundeslandes entwickelt haben. Oberstes politisches Ziel muss es sein, dass „alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder einen geschützten Platz bekommen – bundesweit, sofort und unbürokratisch. Hoffen wir, dass mit dem Vorschlag der Ministerin Opferrechte dahingehend verbessert, der Gewaltschutz in Angriff genommen werden und dass ausreichend Budget dafür zur Verfügung steht“, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF.
Rückfragehinweise:
Gabriele Arenberger, Vorsitzende des Frauenhauses Burgenland
Tel.: 0699 / 10521557
Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF – Autonome Österreichische Frauenhäuser
Tel.: 0664 / 793 0789
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