

Pressemitteilung
Eine „Toolbox“ und der Wunsch nach einer österreichweiten „Koordinierungsstelle“ zur Stärkung und Implementierung von Opferschutzeinrichtungen (OSG) in den Spitälern
Wien, 19. Juli 2019. Das Institut Gesundheit Österreich GmbH erarbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz derzeit gemeinsam mit ExpertInnen aus dem Opferschutzbereich und Gesundheitswesen eine Toolbox zur Unterstützung der Implementierung von Opferschutzgruppen in öffentlichen und privaten Spitälern, die seit 2011 bundesgesetzlich im Kranken- und Kuranstaltengesetz (KaKuG) und in diversen Landesgesetzen KAG1 vorgesehen sind.
Einige Krankenanstalten in Österreich haben Opferschutzgruppen bereits erfolgreich implementiert, aber in vielen Spitälern besteht Nachholbedarf, um eine flächendeckende Implementierung für alle Betroffenen von häuslicher Gewalt zu gewährleisten. Und zwar analog zu den Kinderschutzgruppen, die sich sehr bewährt haben.
Die Mitglieder der Opferschutzgruppen sind dafür verantwortlich, sich umfassendes Wissen über häusliche Gewalt in Form von Schulungen anzueignen und das gesamte Krankenhauspersonal – inklusive Management und Ambulanzen – zu sensibilisieren und zu schulen, damit sie bei Verdacht auf Gewalt richtig und präventiv wirksam handeln, indem sie zumindest umgehend für den Opferschutz zuständige Personen informieren. Das Gesundheits- und Pflegepersonal hat die Aufgabe, die Betroffenen zu untersuchen, eventuelle Verletzungen gerichtsverwertbar zu dokumentieren und die Betroffenen auf regionale Opferschutzeinrichtungen hinzuweisen. Opferschutzgruppen sind ein wichtiger Teil der Gewaltprävention. Sie können Gewalt (frühzeitig) erkennen und Opfer von Gewalt stärken.
Aus Art. 15 der Istanbul-Konvention (IC)2 (die Österreich 2013 ratifiziert hat) folgt, dass Vertragsstaaten verpflichtet sind, Angebote an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung solcher Gewalt für Angehörige des Gesundheitswesens vorzusehen. Dies stärkt den Opferschutz und beugt sekundärer Viktimisierung vor.
Die Einrichtung und die Tätigkeit von Opferschutzgruppen scheitern nicht an mangelndem Willen oder Engagement der MedizinerInnen und PflegerInnen – viele sind ernsthaft bemüht und interessiert, diese Aufgabe zu übernehmen. Aber erfahrungsgemäß scheitert es oftmals an fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen, einer klaren Aufgabenverteilung zwischen Management und den Mitgliedern der Opferschutzgruppe, sowie einem konkreten Ablaufplan zur Etablierung einer Opferschutzgruppe.
Das soll sich jetzt – rund 10 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes – ändern!
Eine „Toolbox“ wird künftig nicht nur die gesetzlichen Grundlagen und klare Handlungsanleitungen für die notwendigen Schritte zur Etablierung einer Opferschutzgruppe übersichtlich darstellen, sondern auch good practice – Beispiele zu Formblättern, Informationsflyern und Fortbildungsmaßnahmen bereits bestehender Opferschutzgruppen zur Verfügung stellen.
Als sehr wichtigen nächsten Schritt wünschen sich die Verantwortlichen bestehender Opferschutzgruppen die Etablierung einer österreichweiten Koordinierungsstelle für die Mitglieder von Opferschutzgruppen. Diese bundesweite Stelle für Service und Koordinierung der Opferschutzgruppen sollte idealerweise auch die Toolbox jährlich aktualisieren und regelmäßig bewerben, Vernetzungstreffen und Schulungen für Opferschutzgruppen organisieren, eine gemeinsame Website – auch zur Präsentation der Toolbox – einrichten und betreuen sowie die Vereinheitlichung der Datenerhebung zwecks Erstellung einer – anonymisierten – österreichweiten Gesamtstatistik vorantreiben.
Kontakte:
Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF, +43 (0) 664 793 0789,
Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich, Leiterin Fachbereich Forensische Gerontologie, Medizinische Universität Wien, Zentrum für Gerichtsmedizin, +43 (0) 1 40160-35660,
Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Katharina Beclin, Institut für Strafrecht und Kriminologie, +43 (0) 1 4277 - 346 24,
Mag.a Christine Hirtl, Frauengesundheitszentrum Graz, +43 (0) 316 / 83 79 98-21,
1 § 8e Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG; BGBl. I Nr. 69/2011) zur Implementierung von Kinder- und Opferschutzgruppen in allen öffentlichen Krankenanstalten. Dort heißt es unter anderem: (4)...Träger von Krankenanstalten sind verpflichtet, Opferschutzgruppen für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt einzurichten… (5) Den Opferschutzgruppen obliegen insbesondere die Früherkennung von häuslicher Gewalt und die Sensibilisierung der in Betracht kommenden Berufsgruppen für häusliche Gewalt…
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285&Artikel=&Paragraf=8e&Anlage=&Uebergangsrecht=
2 https://www.aoef.at/images/03_gesetze/3-5_istanbulkonvention/Istanbul-Konvention-deutsch.pdf

Pressemitteilung
Fall Dr. L.: Mildes Urteil trotz lebenslangem Quälen der Kinder
Was muss noch alles passieren, damit die Justiz Gewalt an Frauen und Kindern endlich ernst nimmt?
Wien, 12.7.2019. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist empört über das überraschend milde Urteil gegen den oststeirischen Arzt Dr. L., obwohl er seine Kinder von frühester Kindheit an gedemütigt und gequält hat. L.s Familie war damit einem jahrzehntelangen Martyrium ausgesetzt.
Gewalt an Frauen und Kindern nach wie vor verharmlost
Seit der Familienrechtsreform 1978 ist die Züchtigung von Frauen und Kindern verboten. Ebenso sind Nötigung und Gefährliche Drohung laut Gesetz strafbare Handlungen. Aber nach vor wird Gewalt an Frauen und Kindern – wie dieses milde Urteil zeigt – durch die Justiz ignoriert oder verharmlost. Schon in den vorhergehenden Verhandlungen hielt die Opferanwältin fest, dass dieser Vater (ein Arzt!) das Leben und die Entwicklung seiner Kinder sowie seiner Frau eindeutig massiv beeinträchtigt hat. „Durch all das, was er uns angetan hat, haben wir längst lebenslänglich bekommen“, sagt eine der betroffenen Töchter.
Außerdem scheint es, dass privilegierte bzw. prominente Täter mit einem entsprechenden finanziellen Background und (politischen) Beziehungen, es sich richten können. „Hier gibt es offenbar eine Zwei-Klassen-Justiz“, so die Tochter. (Anm.: Dr. L. ist der Bruder eines bekannten ÖVP-Nationalratsabgeordneten.)
Gewaltschutzmaßnahmen endlich umsetzen
1997 trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft und im Jahr 2013 hat Österreich die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, unterzeichnet. Damit hat sich der Staat dazu verpflichtet, alles zu tun, um körperliche, psychische und sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder zu verhindern und zu bekämpfen. Wir fordern, dass es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt und dass all diese Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.
Wir fordern den Staatsanwalt auf, Berufung gegen dieses milde Urteil einzulegen und diesmal das Verfahren außerhalb von Graz zu führen. Außerdem fordern wir einmal mehr Opferschutz statt Täterschutz und die Sensibilisierung aller RichterInnen, StaatsanwältInnen und JustizbeamtInnen für Opferschutz und die Folgen von Traumatisierung durch verpflichtende Fortbildungen und klare Richtlinien bei Verfahren wegen Gewalt in der Familie, sowie ein einjähriges Praktikum im Opferschutzbereich für alle angehenden RichterInnen und StaatsanwältInnen.
Kontakt:
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
Es gibt Hilfe!
Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at
Kinderwebsite: www.gewalt-ist-nie-ok.at
Onlineberatung für Mädchen und Frauen im Helpchat: www.haltdergewalt.at

Pressemitteilung
UNODC-Bericht: Weltweit alarmierende Zahl an Frauenmorden
Der AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser fordert einen effektiveren Schutz für gewaltbetroffenen Frauen in gefährlichen Situationen und sukzessive die Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Wien, 9.7.2019. Laut einer aktuellen Studie der Vereinten Nationen wurden im Jahr 2017 weltweit mehr als 87.000 Frauen und Mädchen Opfer von Mord oder Totschlag. Der Bericht des UNO-Büros für Verbrechensbekämpfung besagt, dass davon etwa 50.000 Frauen und Mädchen durch (Ex-)Partner oder von einem anderen Familienmitglied getötet wurden – das bedeutet 137 Frauenmorde im familiären Umfeld pro Tag und einen Anstieg seit dem Jahr 2012 (48.000). Die meisten Fälle von häuslicher Gewalt mit tödlichem Ausgang wurden in Asien verübt, gefolgt von Afrika sowie Nord- und Südamerika. In Europa gab es im Zeitraum der Studie 3.000 Fälle getöteter Frauen und Mädchen.
Eine effektive Bekämpfung von tödlicher häuslicher Gewalt erfordert ein umfassendes Verständnis der Ursachen. Faktoren, die schwere Gewalt und Morde an Frauen erhöhen, sind laut UN-Bericht Arbeitslosigkeit, politische Instabilität und nicht zuletzt das Vorherrschen von Geschlechterstereotypen und die Ungleichheit der Geschlechter. Wer denkt, dass Männer das Recht hätten, Frauen zu dominieren, neigt mitunter zu einer niedrigeren Hemmschwelle bei der Anwendung von Gewalt. Morde an Frauen durch (Ex-)Partner sind daher eine extreme Ausdrucksform von geschlechtsspezifischer Gewalt.
Österreich: Zahl der Frauenmorde seit 2014 verdoppelt
In Österreich verdoppelte sich die Zahl der Frauenmorde in den letzten Jahren von 19 im Jahr 2014 auf 41 im Jahr 2018, was europaweit den traurigen Spitzenwert darstellte. Im ersten Quartal des Jahres 2019 wurden bereits 10 Frauenmorde gezählt. Der Verein AÖF fordert daher verstärkt in die Sicherheit der Frauen zu investieren und eine klare Strafverfolgung von Gewalttaten an Frauen und häuslicher Gewalt. Das erfordert lückenlose Ermittlungen und Beweisführung sowie die Anwendung der U-Haft, wenn Haftgründe vorliegen. Tatsache ist, dass Anzeigen oft eingestellt werden, besonders gefährliche Gewalttäter oft nicht in U-Haft kommen und ihre Drohungen von Polizei und Justiz nicht ernst genommen werden. Das ermöglicht den Tätern, weitere Taten, wie die Ermordung der betroffenen Frau, zu planen. Wenn sich Frauen aus Gewaltbeziehungen befreien und sich trennen oder scheiden lassen wollen, ist es für sie die gefährlichste Zeit. Es braucht daher die Ausschöpfung des derzeitigen Strafrahmens, Sensibilisierung aller StaatsanwältInnen und RichterInnen durch verpflichtende Aus- und Fortbildung, Richtlinien zur Durchführung einer Gefährlichkeitseinschätzung, eine bessere Datenlage und eine sorgfältige Unterstützung der Betroffenen.
Zudem ist es notwendig, dass Österreich die schon 2013 ratifizierte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – endlich umsetzt. Mit der Unterzeichnung hat Österreich sich verpflichtet, die Maßnahmen der Konvention um sexuelle und körperliche Gewalt gegen Frauen aktiv zu bekämpfen, anzuwenden.
Kontakt:
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
Es gibt Hilfe!
Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at
Kinderwebsite: www.gewalt-ist-nie-ok.at
Onlineberatung für Mädchen und Frauen im Helpchat: www.haltdergewalt.at

Pressemitteilung
Sexualerziehung ist Gewaltprävention!
Der AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser fordert Beibehaltung und Ausbau einer qualitätsvollen Sexualpädagogik unter Einbindung externer Expert*innen und Vereine in Schulen.
Wien, 24.6.2019. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf umfassendes Wissen über alle Lebensbereiche in Schulen – dazu gehört ganz zentral auch eine umfassende und fundierte Aufklärung über Sexualität und über alle Fragen und Themen, die sich daraus ergeben und die damit zusammenhängen. Je besser Kinder und Jugendliche über Sexualität Bescheid wissen, desto eher können sie sich und andere vor sexuellen und somit auch körperlichen Übergriffen schützen. Professionelle Sexualpädagogik beschränkt sich nicht nur auf die biologischen Geschlechtsunterschiede, sondern beschäftigt sich auch mit dem sozialen Geschlecht und mit einem verantwortungsvollen Umgang untereinander und miteinander. Je besser Kinder und Jugendliche über ihre eigene Sexualität wissen, desto respektvoller, liebevoller können sie miteinander umgehen, desto wertschätzender, partnerschaftlicher und gesünder können sie Beziehungen eingehen und leben. Qualitätsvolle Sexualpädagogik durch externe Expert*innen in Schulen unterstützt und fördert ein gewaltfreies Zusammenleben und eine gesunde Entwicklung der Heranwachsenden.
Externe Fachkräfte sind zentrale Säulen einer ganzheitlichen Sexualerziehung
Externe Sexualerziehung stärkt Kinder und Jugendliche gegen Gewalt. Sie kann Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen. Nur wenn Kinder und Jugendliche wissen, dass sie sich wehren dürfen, dass ihnen Unrecht passiert, wenn sich Erwachsene gegen ihren Willen nähern und sich übergriffig verhalten und nur wenn Kinder und Jugendliche wissen, wohin sie sich wenden können, kann schwere und langjährige Gewalt frühzeitig verhindert werden. Professionelle sexuelle Bildung trägt wesentlich zur Entwicklung eines gesunden Selbstwertes von Kindern und Jugendlichen bei. Sexualpädagogik ist wesentlicher Bestandteil des Kinderschutzes sowie der Prävention von ungeplanten Schwangerschaften und sexuell übertragbarer Krankheiten. Externe Fachkräfte dienen oft als Vertrauenspersonen für betroffene Kinder und Jugendliche und können auch an Beratungseinrichtungen weitervermitteln.
Gewaltprävention und Sexualerziehung gehen Hand in Hand
Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser bieten seit Jahren Workshops und Seminare in Schulen zur Verhinderung aller Formen der Gewalt – vor allem häuslicher Gewalt – sowie über Genderstereotype, Geschlechtergerechtigkeit, Diversität, Kinderrechte und Frauenrechte an, sie werden seit Jahren von Lehrer*innen und Direktor*innen zu diesen Themen eingeladen. Themen wie Sexualität, Geschlechter, Geschlechternormen sowie sexuelle Orientierungen werden dabei ebenfalls behandelt, weil sie zentrale Elemente zur Verhinderung von sexueller Gewalt und Partnergewalt sein können. Nicht selten arbeiten wir vernetzt und gemeinsam mit Kollegen der Männerberatungsstellen, wie White Ribbon, dem Verein Poika für geschlechtsspezifische Burschenarbeit sowie Kolleg*innen vom Team „Gewaltfrei Leben“ und der Bundesjugendvertretung (BJV) zusammen, um vor allem auch männliche Kinder und Jugendliche zu unterstützen und zu informieren.
In allen Schulen gibt es viele engagierte Lehrer*innen und Direktor*innen, sie setzen sich für eine umfassende Unterstützung ihrer Schüler*innen ein. Sie müssen daher weiterhin autonom entscheiden können, wie sie die Sexualpädagogik in der Praxis gestalten und welche Fachkräfte und Vereine sie dabei zur Unterstützung an ihre Schulen holen. Frauenhäuser und der Verein AÖF bieten die Seminare oftmals kostenlos an, weil Schulen dieses Angebot nicht abgelten können.
Die Gewährleistung einer adäquaten Sexualaufklärung von Kindern und Jugendlichen und damit verbundener Gewaltprävention soll jedoch nicht dem individuellen Engagement einzelner Akteur*innen an Schulen überlassen werden, daher ist der flächendeckende Ausbau an Gewaltprävention und Sexualpädagogik an Schulen wichtig und eine zentrale Forderung der AÖF.
Wir appellieren daher an die neue Regierung bzw. an das Bildungsministerium, externe Gewaltprävention und Sexualerziehung auszubauen und Vereine und externe Fachkräfte finanziell abzugelten und somit deren professionelle Arbeit wertzuschätzen und die sexuelle Integrität kommender Generationen sicherzustellen.
Kontakt:
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
Es gibt Hilfe!
Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at
Kinderwebsite: www.gewalt-ist-nie-ok.at
Onlineberatung für Mädchen und Frauen im Helpchat: www.haltdergewalt.at

Presseinformation
Gewalt ist nie ok – die Online-Hilfe für Kinder und Jugendliche
Wien, 11.6.2019. Egal welchen Alters, welchen Geschlechts oder welcher Kultur – Gewalt gegen Mitmenschen ist nie ok. Besonders Kinder und Jugendliche haben es hier oft besonders schwer, Hilfe und Vertrauenspersonen zu finden. Der Verein AÖF bietet neben der österreichweiten Frauenhelpline 0800 222 555 daher zusätzlich kompetente Online-Hilfe durch die Website gewalt-ist-nie-ok.at. So bekommen Kinder und Jugendliche umfangreiche Informationen und sie lernen Gewalt zu erkennen und wie sie sich schützen können.
Kinder und Jugendliche sind oft Betroffene oder ZeugInnen von Gewalt – sehr häufig daheim, aber auch im öffentlichen Raum, im Park, beim Sport, in Schulen und verschiedenen Institutionen. Daher benötigen sie unsere besondere Aufmerksamkeit und konkrete Unterstützung. Die Kinderwebsite gewalt-ist-nie-ok.at setzt hier an.
Hilfe für Kinder und Jugendliche gegen Gewalt, Verletzungen und Übergriffe
Das kindgerechte Online-Portal gewalt-ist-nie-ok.at bietet Hilfe und Unterstützung auf Augenhöhe und vor allem auch anonym. Anhand von Trickfilm-Video-Beispielen, die Geschichten von betroffenen Kindern erzählen, wird Kindern und Jugendlichen, die sich in ähnlichen Situationen befinden, geschildert, wie und wo sie sich Hilfe holen können. Aufgegriffen werden Themen wie das Mitansehen müssen von psychischer und körperlicher Gewalt seitens des Vaters gegen die Mutter, kontrollierendes Verhalten des Vaters, Zwangsverheiratung und Männlichkeitsbilder.
Der AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser hat die Website gemeinsam mit ExpertInnen aus der Gewaltprävention und dank großzügiger Finanzierung unseres langjährigen Partners Drei hilft und mit Hilfe der Agentur flamme rouge erst kürzlich im neuen Responsive Design relauncht und kompatibel für Smartphones gemacht. Drei Hilft finanzierte darüber hinaus die Übersetzung der Website ins Englische und Türkische – wir bedanken uns sehr herzlich für die großartige Unterstützung!
Kontakt:
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at / www.frauenhelpline.at
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