• Warning: Undefined property: stdClass::$imglink in /homepages/46/d480442741/htdocs/aoefjomm5/modules/mod_uk_slideshow/tmpl/default.php on line 60

    Wegweisung und Betretungsverbot

    Die Regelung der Wegweisung und des Betretungsverbotes finden Sie in Paragraph 38a Sicherheitspolizeigesetz

    Die Polizei ist ermächtigt, einen Gefährder aus einer Wohnung oder einem Haus und der unmittelbaren Umgebung wegzuweisen und ihm die Rückkehr beziehungsweise das Betreten zu verbieten.

    Geschützt sind alle Personen, die in der Wohnung oder im Haus wohnen, unabhängig von Verwandtschafts- und Beziehungsverhältnissen (beispielsweise Ehefrau, Lebensgefährtin, Kinder, Verwandte, aber auch Untermieterin oder Mitbewohnerin).

    Jede Person, von der Gefahr ausgeht, kann von der Polizei weggewiesen und mit einem Betretungsverbot belegt werden. Die Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle – auch der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses kann weggewiesen werden.

    Das Betretungsverbot gilt 2 Wochen. Wenn Sie danach weiteren Schutz benötigen, können Sie beim Bezirksgericht Ihres Wohnsitzes einen Antrag auf Einstweilige Verfügung (EV) stellen. Damit verlängert sich das Betretungsverbot auf 4 Wochen.

    Wenn von der Polizei ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde, verständigt Sie sofort das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum oder die örtlich zuständige Interventionsstelle. In Folge kontaktiert Sie das Gewaltschutzzentrum oder die Interventionsstelle. Sie bieten Ihnen aktiv Unterstützung, wie beispielsweise Rechtsberatung oder psychosoziale Unterstützung, an.

    Schutz für Kinder und Jugendliche

    Sind Kinder unter 14 Jahren von Gewalt betroffen, kann das Betretungsverbot auch für Schulen und andere institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (beispielsweise Kindergarten oder Hort) verhängt werden.

     

    Weitere Informationen über die Wegweisung und das Betretungsverbot finden Sie im Gewaltschutzfolder.

    Femizide & schwere Gewalt

    Stand: 21.05.2026  Weitere Infos

    • 13

      Femizide

    • 30

      Schwere Gewalt

      News:

      PA 11.05.2026: 15 Jahre Istanbul-Konvention und bereits 11 Femizide im Jahr 2026

      PresseaussendungVerein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF)   15 Jahre Istanbul-Konvention und bereits 11 Femizide im Jahr 2026 Österreich muss Gewaltschutz für Frauen konsequent umsetzen. Wien, 11.05.2026. Mit elf dokumentierten Femiziden und 28 Fällen schwerer Gewalt...

      Weiterlesen

      Beate Malekzadeh-Forstner übernimmt Geschäftsführung des AÖF

      Liebe Unterstützer*innnen, liebe Partner*innen, Im Namen des Vorstands der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF) möchten wir über einen Wechsel in der Geschäftsführung informieren und Beate Malekzadeh-Forstner herzlich in ihrer neuen Rolle als...

      Weiterlesen

      Stellenausschreibungen: Mitarbeiter*in für Förderwesen und Praktikum (w/m/d)

      Wir suchen: Mitarbeiter*in Förderwesen Du hast Erfahrung im Förderwesen? Der AÖF sucht Verstärkung im Bereich der Förderabrechnung (w/m/d)! Facts: 20 Wochenstunden, Beginn ab sofort, Gehalt nach KV SWÖ Verwendungsgruppe 7. Bei Interesse...

      Weiterlesen

      StoP-Lauf in Wien-Simmering: Sei dabei beim Lauf gegen Partnergewalt am 23.04.20…

        Am 23. April gehen wir gemeinsam auf die Straße. Laufe oder radle mit uns 3 km durch Simmering und setze ein Zeichen gegen Partnergewalt!Unser Lauf ist kein Wettbewerb, sondern ein Miteinander Das heißt: Wir achten aufeinander und warten auch zusammen...

      Weiterlesen

      MARVOW 2.0 stärkt Gewaltschutz für ältere Frauen – Einladung zum Online-Abschlus…

        Bild: pexels.com / Celine Ylmz MARVOW 2.0 stärkt Gewaltschutz für ältere Frauen – Einladung zum Online-Abschlussevent am 23. März 2026 Das europäische Projekt MARVOW 2.0 zeigt in seiner Abschlussveranstaltung, wie Schutz und...

      Weiterlesen