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    PA 11.05.2026: 15 Jahre Istanbul-Konvention und bereits 11 Femizide im Jahr 2026

    Presseaussendung
    Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF)

     

    15 Jahre Istanbul-Konvention und bereits 11 Femizide im Jahr 2026

    Österreich muss Gewaltschutz für Frauen konsequent umsetzen.

    Wien, 11.05.2026. Mit elf dokumentierten Femiziden und 28 Fällen schwerer Gewalt gegen Frauen seit Jahresbeginn bleibt Gewalt gegen Frauen in Österreich auf einem alarmierend hohen Niveau. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) nimmt die Tötung von zwei Frauen am 7. Mai 2026 sowie die damit insgesamt elf dokumentierten Femizide seit Jahresbeginn zum Anlass, erneut auf die Notwendigkeit wirksamer gesetzlicher Maßnahmen und einer klaren gesellschaftlichen und politischen Haltung gegen jede Form geschlechtsspezifischer Gewalt hinzuweisen.

     

    Der 11. Mai markiert zugleich den 15. Jahrestag der Verabschiedung der Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie ist derzeit das zentrale völkerrechtliche Instrument gegen Gewalt an Frauen in Europa. Die Konvention schafft verbindliche Rechtsnormen und sieht umfassende Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Unterstützung, Strafverfolgung sowie zivil- und strafrechtliche Verfahren vor. Österreich hat sie am 14. November 2013 ratifiziert.

    Der AÖF betont die Wichtigkeit einer flächendeckenden und gut zugänglichen Gewaltschutzinfrastruktur in Österreich, insbesondere flächendeckende Prävention, einheitliche Schutzstandards, verbindliche Täterarbeit und eine durchgängige und koordinierte Versorgung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen ist hier ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

    Femizide erfordern verstärkte Aufmerksamkeit im Rahmen der Weiterentwicklung des Gewaltschutzes. Sie sind die schwerste Form geschlechtsspezifischer Gewalt und entstehen in einem Kontext von Kontrolle, eskalierender Gewalt und unzureichend wirksamen bzw. nicht rechtzeitig greifenden Schutz- und Interventionsmaßnahmen für gefährdete Frauen.

     

     

     

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    Stand: 14.07.2026  Weitere Infos

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