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    Eine von fünf: Frauenrechte - Menschenrechte 2014/15

    Unter dem Titel "Eine von fünf" organisiert der Verein AÖF als Beitrag zur internationalen Kampagne "16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen" seit mehreren Jahren die interdisziplinäre Ringvorlesung "Eine von fünf" im Wintersemester. Seit 2009 wird "Eine von fünf" in Kooperation mit dem Department für Gerichtsmedizin der MedUni Wien unter der Leitung von Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich abgehalten. Seit 2016 ist auch die Volksanwaltschaft Kooperationspartnerin. "Eine von fünf" greift jedes Jahr einen neuen Schwerpunkt rund um das Thema häusliche / geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen auf.

     

    Über "Eine von fünf" 2014:

    Flyer für Ringvorlesung

    5. interdisziplinäre Ringvorlesung mit dem Schwerpunkt „Frauenrechte - Menschenrechte“ an der Medizinischen Universität Wien während der Kampagne
    16 Tage gegen Gewalt an Frauen
    Blocklehrveranstaltung: 27.11. bis 11.12.2014
    16 bis 19 Uhr im Hörsaal des Departments für Gerichtsmedizin, Sensengasse 2, 1090 Wien

     

    Lehrveranstaltungsleitung: Ao.Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich
    in Kooperation mit dem Verein AÖF im Rahmen der internationalen Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen" und der österreichweiten Kampagne „GewaltFREI LEBEN

    Das Vorlesungsprogramm zum Download als PDF.

    Studierende aller Fachrichtungen sowie bereits im Beruf stehende Interessierte sind herzlich willkommen!

    Die Anmeldung für Medizinerinnen und Mediziner erfolgt direkt über das MedCampus-System. Studierende anderer Fakultäten müssen sich zuerst als MitbelegerIn in der Studien- und Prüfungsabteilung registrieren (Fristen siehe Homepage: Mitbelegung - Medizinische Universität Wien) und sich dann für die Lehrveranstaltung anmelden. Nur TeilnehmerInnen, die regulär angemeldet sind, erhalten nach positiv abgelegter schriftlicher Prüfung ein Zeugnis. Interessierte Berufstätige schicken bitte zur Registrierung ein E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und bekommen – auf Wunsch – nach der besuchten Vorlesungseinheit eine Teilnahmebestätigung per E-Mail zugesandt.

    Zur Website des Departments für Gerichtsmedizin


    Wir laden Sie herzlich zur Auftaktveranstaltung zu "Eine von fünf: Frauenrechte - Menschenrechte" am 24. November 2014 ab 18 Uhr ins Wiener Volkskundemuseum ein!
    Das Programm zum Download als PDF.
    Gestalten Sie die Veranstaltung mit und schicken Sie uns bis 14.11.2014 Ihren kreativen Beitrag! Nähere Informationen finden Sie hier: Kreative Beiträge gesucht

     

    Kurzbeschreibung

    „Eine von fünf“ ist zugleich Titel und Programm dieser interdisziplinären Ringvorlesung, die sich mit den Folgen von (Beziehungs-) Gewalt auf die Gesundheit beschäftigt. In diesem Jahr wird dem Themenkreis „Menschenrechte – Frauenrechte“ besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
    An insgesamt 7 Vorlesungstagen werden Expertinnen und Experten aus Wissenschaft (Medizin, Psychologie, Recht) und Praxis (u.a. Frauenhäuser, Interventionsstellen, Polizei) Hintergründe, Ursachen und Folgen der verschiedenen Gewaltformen beleuchten und gleichzeitig wichtige Interventionsmöglichkeiten diskutieren.


    Der diesjährige Schwerpunkt wurde aus aktuellem Anlass gewählt:
    Am 1. August 2014 ist das Übereinkommen des Europarats über die „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft getreten. Die Konvention gilt als das derzeit wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa: Sie schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Der Begriff Gewalt wird darin weit gefasst und als eine Menschenrechtsverletzung sowie eine Form der Diskriminierung der Frau definiert, die alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt impliziert, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen. Einen speziellen Fokus legt die Konvention auf häusliche Gewalt und schließt hier betroffene Männer und Kinder mit ein.


    Menschenrechte sind Frauenrechte – Frauenrechte sind Menschenrechte
    Die Verletzung von Frauenrechten als Menschenrechte passiert täglich und in unterschiedlichsten Kontexten.
    Wie aus leider aktuellen Anlässen verstärkt in der Öffentlichkeit thematisiert wird, sind bewaffnete Konflikte und instabile politische Verhältnisse immer auch Herde für verschiedene Formen von Gewalt insbesondere an Frauen. Die massiven Übergriffe reichen von Vergewaltigungen über Frauenhandel bis hin zum Mord.
    Ein anderer Kontext von häufigen Verletzungen von Frauenrechten als Menschenrechte ist häusliche Gewalt. Hierbei können die grundlegendsten Menschenrechte übertreten werden: das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Freiheit vor Folter oder anderer erniedrigender Behandlung und auch das Recht auf Leben.
    Durch die interdisziplinäre Verbindung von Theorie und Praxis werden bei „Eine von fünf“ Auswirkungen von Menschenrechtsverletzungen an Frauen aus unterschiedlichen Blickwinkeln thematisiert. Den Teilnehmenden werden Optionen der Intervention, des Erkennens und des konkreten Handelns bei gewalttätigen Übergriffen, auch im Sinne von Prävention, sowie bei posttraumatischen Belastungen aufgezeigt.

    Femizide & schwere Gewalt

    Stand: 21.05.2026  Weitere Infos

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      Femizide

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      Schwere Gewalt

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