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    PA 09.06.2022: Jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben!

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    Presseinformation

    Jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben!

    Die Umsetzung einer Kinderschutzrichtlinie kann Gewalt an Kindern verhindern

    Wien, 9.6.2022. Es ist eine Tatsache, dass Missbrauch und Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen in Österreich immer wieder vorkommen – so wie auch die jüngsten Fälle in Kindergärten und Schulen in Wien. Es ist ein Faktum, dass Kinder und Jugendliche oft nicht oder nur unzureichend vor Gewalt geschützt werden und oft keine Ansprechpersonen haben, an die sie sich wenden können.

    Gesetze vorhanden, aber Kinderschutz oft nur am Papier

    Jeder Mensch – jede Frau, jedes Kind, jeder Mann – hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Österreich hat Kinderrechte in der Verfassung verankert und 2013 die Istanbul-Konvention ratifiziert, in der Kinderschutz und Kinderrechte ebenfalls eine bedeutende Rolle spielen, und sich damit verpflichtet, die Maßnahmen der Konvention umzusetzen. Die Gesetze in Österreich sind grundsätzlich gut, aber ein geschütztes und sicheres Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen steht oft nur am Papier.
    Frauenhäuser sind auch Kinderschutzeinrichtungen: Kinderschutz und Kinderrechte sind uns seit jeher ein großes Anliegen. Als erste Einrichtung in Österreich hatten die autonomen Frauenhäuser erkannt, dass Kinder bei häuslicher Gewalt immer mitbetroffen sind – entweder sie sind ZeugInnen der Gewalt gegen die Mutter oder sie sind, wie in 60-70% der Fälle, von Partnergewalt direkt betroffen.

    SafeShelter: Voraussetzungen für sicheres Umfeld gewährleisten

    Um Kinder effektiv vor Gewalt schützen zu können, braucht es eine Kinderschutzrichtline. Im Rahmen des EU-Projekts SafeShelter hat der Verein AÖF in Kooperation mit anderen europäischen NGOs einen Leitfaden zur Erstellung von Kinderschutzrichtlinien erarbeitet. Dieser Leitfaden wurde ursprünglich für Frauenhäuser erarbeitet, aber alle Organisationen, die mit Kindern arbeiten, können ihn nutzen. Es sollte ein Qualitätsmerkmal für Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, etc. sein, wenn sie sich an einer Kinderschutzrichtlinie orientieren und diese auch umsetzen. Die MitarbeiterInnen lernen dabei, Gewalt zu erkennen, setzen sich mit möglichen Risiken für Kinder in ihrem Angebot auseinander und definieren Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen. Vor allem müssen Kinder und Jugendliche eine Ansprechperson haben, mit der sie vertraulich über (mögliche) Gewalt und Missbrauch sprechen können.

    Die Richtlinien von SafeShelter inkludieren die höchsten Kinderschutzstandards, die Kinder nicht nur vor sexualisierter Gewalt, sondern vor allen Formen von Gewalt schützen sollen. Kinderschutz bedeutet, Kindern und Jugendlichen ein möglichst sicheres Umfeld zu bieten, in dem sie ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten entwickeln können.

    Wir hoffen, dass ähnliche Fälle wie in Wien nie wieder passieren werden – nicht in Österreich, nicht in einem anderen Land. Dazu müssen jedoch alle Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sowie Geldgeber, EntscheidungsträgerInnen und die Regierung geeignete Maßnahmen ergreifen. Der Schutz von Kindern erfordert Ressourcen.

    Download: SafeShelter - Leitfaden (PDF)

     

    Kontakt:
    AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
    Mag.a Maria Rösslhumer
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Tel.: 0664 793 07 89
    www.aoef.at

     

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      Wels bleibt StoP-Standort: Gewaltpräventionsprojekt wird fortgeführt.

      Wels bleibt StoP-Standort: Gewaltpräventionsprojekt wird fortgeführt. Gute Nachricht für die Gewaltprävention in Oberösterreich: Das Projekt „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“ bleibt am Standort Wels erhalten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Presseaussendung.

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