Opferschutzeinrichtungen klagen an:
Wegweisung reicht bei wiederholter Gewalt nicht aus!
Wien, 29. Mai 2012: „Mit großer Bestürzung und Trauer haben wir am Sonntag vom Tod von Berk erfahren, nachdem ihm sein Vater in den Kopf geschossen hat“, so Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und Rosa Logar von der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.
„Eine polizeiliche Wegweisung ist bei einem Täter, der wiederholt Gewalt ausübt und droht, nicht das geeignete Mittel. Die Staatsanwaltschaft hätte hier wie im Gesetz vorgesehen die Haft beantragen müssen, dann könnte Berk noch leben!“, klagt Rosa Logar an. Die wiederholte Gewalt und die Drohungen des Vaters waren den Behörden bekannt. „Laut Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des UN Frauenrechtskomitees müssen die Behörden die Opfer mit effektiven Maßnahmen schützen“, betont Logar.