PA 12.03.2013 Arbeitsgruppe fordert mehr Rechte für Migrantinnen

      Die Arbeitsgruppe „Migrantinnen und Gewalt“ fordert Ausbau der Rechte für Migrantinnen

      12. März 2013: Seit  gestern findet im Haus der Europäischen Union das Symposium „Migration von Frauen und strukturelle Gewalt“ ein weiteres Mal statt. Im Jahr 2002 organisierte die Arbeitsgruppe „Migrantinnen und Gewalt[1]“ das erste Symposium.

      An zwei Tagen geben in- und ausländische Expertinnen aus der Wissenschaft und aus der Praxis Einblicke in ihre Arbeit und Auskunft über die derzeitige Realität von Migrantinnen in Österreich und in Europa.

      „In den vergangenen Jahren wurden einige wichtige Verbesserungen im Gewaltschutzbereich vorgenommen, die auch für Migrantinnen besonders wichtig sind“, so Maria Rösslhumer, Koordinatorin der Arbeitsgruppe „Migrantinnen und Gewalt“ und Geschäftsführerin des Vereins AÖF.

      Die Gewaltschutzgesetze wurden laufend reformiert und ein neuer Straftatbestand der „fortgesetzten Gewaltausübung“ wurde eingeführt. Opfer haben das Recht auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.[2] Auch das Anti-Stalking-Gesetz ist in Kraft getreten.

      Ab Juni 2013 wird es auch die lange geforderte spezifische Notunterkunft für von Zwangsverheiratung bedrohten oder betroffenen Mädchen und Frauen geben.

      Auch mit der Novelle im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) hat der Gesetzgeber für gewaltbetroffene Frauen spezielle Regelungen geschaffen, die ein eigenständiges Niederlassungsrecht unter bestimmten  Voraussetzungen ermöglicht und seit 2011 ist auch ein rascherer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht worden.

      In der Praxis greifen diese Fremdenrechtsbestimmungen jedoch zu kurz und treffen nur auf einen Bruchteil der Frauen, die familiäre Gewalt erleben, zu.

      Die strikten Bestimmungen im NAG,  fehlende Bildungs- und Erwerbschancen und  ökonomische Ungleichheit sind zentrale Hindernisse für Migrantinnen und Asylwerberinnen sich aus Gewaltbeziehungen zu lösen.

      „Um Migrantinnen ein Leben frei von Gewalt zu ermöglichen, braucht es nicht nur Gesetze zum Schutz von Gewalt, sondern auch Gesetze zur Sicherung des Lebensunterhaltes, der Wohnung und  zur Erhaltung des Arbeitsplatzes sowie einen sofortigen unbürokratischen Zugang für alle Migrantinnen und Asylwerberinnen zu Opferschutzeinrichtungen“ , so Kristina Milosits von der Frauenberatung des Vereins Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen in Wien.

      Wir fordern daher:

      • Wir fordern das Recht auf einen eigenständigen Aufenthaltsstatus für alle Frauen ohne Verknüpfung an Bedingungen.
      • Daher fordern wir die Abschaffung der materiellen Erteilungsvoraussetzungen nach dem NAG: Das Niederlassungsrecht von Frauen, die von familiärer Gewalt betroffen sind, soll unabhängig vom Nachweis des Mindesteinkommens gesetzlich verankert werden.
      • Wir fordern daher die Ausweitung des § 27 NAG auf eine größere Gruppe von Frauen: Die Betroffenheit von familiärer Gewalt soll auch durch Sozialberichte von Jugendamt, Beratungseinrichtungen, Frauenhaus, Mutter-Kind-Einrichtungen etc. anerkannt werden. Und § 27 NAG soll auch auf Fälle beharrlicher Verfolgung (Stalking) (§ 382g EO) ausgeweitet werden und die Anordnung einer polizeilichen Wegweisung bzw. eines polizeilichen Betretungsverbots bei Gewalt in der Familie nach § 38a SPG soll hinzugefügt werden.[3]
      • Wir fordern die Erteilung von Verwaltungsstrafen bei Übertretung von Einstweiligen Verfügungen - wie bereits von politischer Ebene angekündigt.
      • Wir fordern die Verhängung von Untersuchungshaft über den Täter bei besonders hochgefährdeten Opfern.
      • Insbesondere für Asylwerberinnen fordern wir das Recht auf freien und sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt sowie das Recht auf alle Sozialleistungen für subsidiär Schutzberechtigte.
      • Wir fordern einen Rechtsanspruch auf einen flächendeckenden Ausbau bzw. Angebote von kostenlosen  Deutschkursen bis zur Stufe B1 für alle Migrantinnen.
      • Wir fordern die sofortige und unbürokratische Aufnahme von gewaltbetroffenen Asylwerberinnen und Migrantinnen ohne Dokumente  in alle Frauenhäuser.


      Dies ist nur ein Auszug aus der langen Forderungslistem, den gesamten Text können Sie im Verein AÖF bei Silvia Samhaber Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anfordern.


      [1] Veranstaltet von der Arbeitsgruppe Migrantinnen und Gewalt bestehend aus: Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF, Afrikanische Frauenorganisation, Interface Wien GmbH, LEFÖ Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen, Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, Verein Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, Verein Orient Express, Verein Miteinander Lernen, Verein menschen.leben, Verein Wiener Frauenhäuser.

      [2] Quelle: Zweites Gewaltschutzgesetz – 2. GeSchG, http://www.interventionsstelle-wien.at/images/doku/gewaltschutzgesetz_2009.pdf

      [3] Reformvorschläge der Gewaltschutzzentren Österreich. Juristisches Fachforum der Gewaltschutzzentren Österreich und der Wiener Interventionsstelle sowie der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (Reform proposals of the Austrian centres for protection against violence/Domestic Abuse Intervention Centres and the Intervention Center for Trafficked Women), Mai 2011, S. 37, , http://www.ifs.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Interventionsstelle/Reformvorschlaege_2010.pdf (abgerufen am: 4.8.2011)

       

      Rückfragehinweis:

      Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF und Koordinatorin der Veranstaltung, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel: 0664 793 07 89

       

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