Der Rechnungshof Österreich hat im August 2023 einen Bericht veröffentlicht, in dem nachhaltig wirksame Maßnahmen bei Gewalt- und Opferschutz für Frauen eingemahnt werden. Positiv hervorgehoben werden zwar die niederschwellige Beratung für Frauen über nahezu das gesamte Bundesgebiet und die rund um die Uhr verfügbare Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, aber er weist darauf hin, dass es in Österreich keine langfristig angelegte, gesamthafte Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt gibt.

      Rechnungshofbericht zu Gewalt- und Opferschutz für Frauen (PDF) 

      Am 1. August 2014 ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die so genannte Istanbul-Konvention, in Kraft getreten.
      Die Konvention gilt ab Inkrafttreten als das derzeit wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa: Sie schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt.

      Die Istanbul-Konvention hat zum Ziel, Gewalt an Frauen zu beenden. Dafür sieht sie umfassende Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz sowie zivil- und strafrechtliche Verfahren vor. Sie orientiert sich an den Schlagwörtern „Verhütung“, „Schutz“, „Strafverfolgung“ und „Ineinandergreifende politische Maßnahmen“.

      Hier können Sie die Istanbul-Konvention mit erläuterndem Bericht sowie eine Zusammenfassung des Übereinkommens vom Verein AÖF als PDF einsehen:

      Istanbul-Konvention mit erläuterndem Bericht
      Zusammenfassung vom Verein AÖF

      Video-Spot zur Istanbul-Konvention


      Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich / NGO-Schattenbericht

      2016 wurde Österreich gemeinsam mit Monaco als erstes Land vom GREVIO-Komitee (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) evaluiert, wie die Maßnahmen der Istanbul-Konvention implementiert wurden. Zusätzlich zum offiziellen Staatenbericht wurde dafür auch ein Schattenbericht herangezogen, der auf Einladung des GREVIO-Komitees von Vertreterinnen von Frauenrechtsorganisationen verfasst wurde. Unter der Koordination der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF sind Gewaltschutz- und Frauenrechtsorganisationen der Einladung des GREVIO-Komitees gefolgt und haben den Schattenbericht verfasst. Insgesamt stehen 29 Organisationen hinter dem GREVIO-Schattenbericht.
      Der Schattenbericht kann hier im englischen Original sowie in der deutschen Übersetzung hier heruntergeladen werden:

      Austrian NGO Shadow Report to GREVIO (Englisch)

      Gesamter Schattenbericht (Deutsch)

      Deutsche Zusammenfassung

      Offizieller Staatenbericht Österreich (Deutsch)

      Fragebogen des GREVIO-Komittees für den Staatenbericht (Englisch)

      - mehr Downloads auf der offiziellen Website des Europarats zur Istanbul-Konvention in Österreich (Englisch)

       

      Offizieller Evaluierungsbericht des GREVIO-Komitees zu Österreich

      Ende September 2017 hat die ExpertInnengruppe des Europarats zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt GREVIO (Council of Europe’s Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) ihren offiziellen Bericht zu Österreich veröffentlicht. Der Evaluierungsbericht beinhaltet eine Gesamt-Analyse inwiefern die Maßnahmen aus der Istanbul-Konvention implementiert wurden. Er hebt positive Initiativen für Prävention und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen auf nationaler Ebene hervor und bietet Vorschläge und Anregungen um die Situation gewaltbetroffener Frauen zu verbessern.

      Das GREVIO-Komitee lobt die starke Führungsrolle, die Österreich während der letzten Jahrzehnte übernommen hat, indem bei häuslicher Gewalt Maßnahmen wie Wegweisungen und Einstweilige Verfügungen eingeführt wurden. Jedoch wurde anderen spezifischeren Formen der Gewalt gegen Frauen, wie Vergewaltigung und sexueller Gewalt, Zwangsheirat und weiblicher Genitalverstümmelung, erheblich weniger Aufmerksamkeit gewidmet. Das bedeutet, dass Betroffene dieser Formen von Gewalt weniger Zugang zu spezifischer Hilfe und Unterstützung haben.

      Der Europarat unterstützt daher grundsätzlich die Forderungen des NGO-Schattenberichts nach Verbesserungen im Gewaltschutzbereich.

      Der Evaluierungsbericht des GREVIO-Komitees kann hier heruntergeladen werden:

      Evaluierungsbericht im englischen Original

      Deutsche Zusammenfassung des Evaluierungsberichts

      Gesamter GREVIO-(Basis-)Evaluierungsbericht für Österreich auf Deutsch

      Empfehlungen an Österreich zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

       

      NGO-Stellungnahme der Allianz „GewaltFREI Leben“ für GREVIO:

      1st thematic evaluation round: Building trust by delivering support, protection and justice, August/September 2023

      Stellungnahme der Allianz "GewaltFREI leben" für GREVIO (Deutsch)

      NGO Report to GREVIO by the Alliance "Living FREE of Violence" (English)

       

      Allianz „GewaltFREI Leben“

      Allianz GewaltfreiLeben Logo neu

      Im Zusammenhang mit der Evaluierung der österreichischen Umsetzung der Istanbul-Konvention, hat sich im Herbst 2017 die Allianz „GewaltFREI Leben“ gegründet. Sie ist ein Zusammenschluss von österreichischen Opferschutzeinrichtungen und Zivilgesellschaftsorganisationen, welche sich der Verbesserung des Gewaltschutzes in Österreich widmet. Die Allianz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Umsetzung der Empfehlungen des GREVIO-Komitees zu unterstützen und die Implementierung der Istanbul-Konvention voranzutreiben.

      Details und beteiligte Organisationen siehe Infoblatt und Broschüre zur Allianz GewaltFREI Leben.

       

      Nationalrat beschloss am 10. Juli 2014 eine Reform der StPO

      Am 10. Juli 2014 beschloss der Nationalrat eine Reform der Strafprozessordnung. Sie bringt die Wiedereinführung von Mandatsverfahren ohne Hauptverhandlung mit sich, das 1999 wegen rechtsstaatlicher Bedenken abgeschafft wurde.

      Gewaltschutzeinrichtungen befürchten Verletzung der Opferrechte

      Der Verein AÖF und die assoziierten Frauenhäuser, die Frauen zu Gerichtsverhandlungen begleiten und für ihre Bewohnerinnen auch juristische und psychosoziale Prozessbegleitung anbieten, sprechen sich entschieden gegen die Wiedereinführung des Mandatsverfahrens aus. Wir sehen darin eine grobe Verletzung der Opferrechte im Strafverfahren.

      Näheres können Sie in unserem offenen Brief an den Justizausschuss nachlesen: Brief an Justizausschuss

      Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 können Sie unter folgendem Link nachlesen: Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014

      Den Entschließungsantrag betreffend Sicherstellung einer opfergerechten Abwicklung des Mandatsverfahrens können Sie unter folgendem Link nachlesen: Entschließungsantrag


      News:

      One Billion Rising Vienna 2024

      Auch 2024 ist der Verein AÖF wieder Teil von:  ONE BILLION RISING VIENNA 2024 RISE FOR FREEDOM – BE THE NEW WORLD Mittwoch, 14. Februar, 15:30, vor dem Österreichischen Parlament, Dr. Karl Renner-Ring...

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      Cuvée Charité, ein Charity-Projekt zur Gewaltprävention, geht weiter

      Winzerinnen sammeln erfolgreich 2.500 Euro für den Verein AÖF im Rahmen des Charity-Projekts „Cuvée Charité“   Die Weinblüten, Frauenzimmer und VIN2 de Femme, drei engagierte Winzerinnengruppierungen bestehend aus zwölf Winzerinnen aus...

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      Alle Jahre wieder: Aktion Wunschzettel der AÖF-Frauenhäuser

      Schenken Sie gewaltbetroffenen Frauen und Kindern Freude mit der Aktion Wunschzettel der AÖF-Frauenhäuser Bereits seit mehr als 10 Jahren hilft die Aktion Wunschzettel Frauen und Kindern, die von physischer und/oder psychischer...

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      Zum Nachschauen: Online-Auftakt zur Ringvorlesung "Eine von fünf": „Do…

      Zum Nachschauen: Online-Auftaktveranstaltung der Ringvorlesung "Eine von Fünf: Institutionelle und häusliche Gewalt" mit einer Podiumsdiskussion „Doppelt benachteiligt? – Ein gewaltfreies Leben für ALLE Frauen!"   Die diesjährige Ringvorlesung „Eine von fünf" thematisiert unterschiedlichste...

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      Online-Auftakt zur Ringvorlesung "Eine von fünf": „Doppelt benachteili…

      Live aus der Volksanwaltschaft: Online-Auftaktveranstaltung der Ringvorlesung "Eine von Fünf: Institutionelle und häusliche Gewalt" Podiumsdiskussion „Doppelt benachteiligt? – Ein gewaltfreies Leben für ALLE Frauen!"  22. November 2023 | 18 bis 20 Uhr...

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      Femizide und Mordversuche 2024

      Details siehe hier.

      Stand: 14.3.2024

      • 7

        Femizide

      • 13

        Mord- versuche / Schwere Gewalt

        Projekt-Partnerschaften

        Die Informationsstelle gegen Gewalt wird gefördert von