Pressemitteilung
UNODC-Bericht: Weltweit alarmierende Zahl an Frauenmorden
Der AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser fordert einen effektiveren Schutz für gewaltbetroffenen Frauen in gefährlichen Situationen und sukzessive die Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Wien, 9.7.2019. Laut einer aktuellen Studie der Vereinten Nationen wurden im Jahr 2017 weltweit mehr als 87.000 Frauen und Mädchen Opfer von Mord oder Totschlag. Der Bericht des UNO-Büros für Verbrechensbekämpfung besagt, dass davon etwa 50.000 Frauen und Mädchen durch (Ex-)Partner oder von einem anderen Familienmitglied getötet wurden – das bedeutet 137 Frauenmorde im familiären Umfeld pro Tag und einen Anstieg seit dem Jahr 2012 (48.000). Die meisten Fälle von häuslicher Gewalt mit tödlichem Ausgang wurden in Asien verübt, gefolgt von Afrika sowie Nord- und Südamerika. In Europa gab es im Zeitraum der Studie 3.000 Fälle getöteter Frauen und Mädchen.
Eine effektive Bekämpfung von tödlicher häuslicher Gewalt erfordert ein umfassendes Verständnis der Ursachen. Faktoren, die schwere Gewalt und Morde an Frauen erhöhen, sind laut UN-Bericht Arbeitslosigkeit, politische Instabilität und nicht zuletzt das Vorherrschen von Geschlechterstereotypen und die Ungleichheit der Geschlechter. Wer denkt, dass Männer das Recht hätten, Frauen zu dominieren, neigt mitunter zu einer niedrigeren Hemmschwelle bei der Anwendung von Gewalt. Morde an Frauen durch (Ex-)Partner sind daher eine extreme Ausdrucksform von geschlechtsspezifischer Gewalt.
Österreich: Zahl der Frauenmorde seit 2014 verdoppelt
In Österreich verdoppelte sich die Zahl der Frauenmorde in den letzten Jahren von 19 im Jahr 2014 auf 41 im Jahr 2018, was europaweit den traurigen Spitzenwert darstellte. Im ersten Quartal des Jahres 2019 wurden bereits 10 Frauenmorde gezählt. Der Verein AÖF fordert daher verstärkt in die Sicherheit der Frauen zu investieren und eine klare Strafverfolgung von Gewalttaten an Frauen und häuslicher Gewalt. Das erfordert lückenlose Ermittlungen und Beweisführung sowie die Anwendung der U-Haft, wenn Haftgründe vorliegen. Tatsache ist, dass Anzeigen oft eingestellt werden, besonders gefährliche Gewalttäter oft nicht in U-Haft kommen und ihre Drohungen von Polizei und Justiz nicht ernst genommen werden. Das ermöglicht den Tätern, weitere Taten, wie die Ermordung der betroffenen Frau, zu planen. Wenn sich Frauen aus Gewaltbeziehungen befreien und sich trennen oder scheiden lassen wollen, ist es für sie die gefährlichste Zeit. Es braucht daher die Ausschöpfung des derzeitigen Strafrahmens, Sensibilisierung aller StaatsanwältInnen und RichterInnen durch verpflichtende Aus- und Fortbildung, Richtlinien zur Durchführung einer Gefährlichkeitseinschätzung, eine bessere Datenlage und eine sorgfältige Unterstützung der Betroffenen.
Zudem ist es notwendig, dass Österreich die schon 2013 ratifizierte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – endlich umsetzt. Mit der Unterzeichnung hat Österreich sich verpflichtet, die Maßnahmen der Konvention um sexuelle und körperliche Gewalt gegen Frauen aktiv zu bekämpfen, anzuwenden.
Kontakt:
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag.a Maria Rösslhumer
Tel.: 0664 793 07 89
www.aoef.at
Es gibt Hilfe!
Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at
Kinderwebsite: www.gewalt-ist-nie-ok.at
Onlineberatung für Mädchen und Frauen im Helpchat: www.haltdergewalt.at