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      Pressemitteilung

      Erneut ein Mord an einer Frau: Unzureichender Gewaltschutz bedeutet Freibrief für Täter
      Wir klagen an: Warum wurden die vorhandenen Gewaltschutzinstrumente wieder nicht angewendet?

      Wien/Salzburg, 24.3.2021. Schon zu 5. Mal in diesem noch jungen Jahr 2021 hat ein Mann seine Frau getötet. Wieder war der Tatort die eigene Wohnung, wieder war der Täter der Ehemann des Opfers. Wieder einmal wollte sich die Frau von ihrem Gewalttäter endgültig trennen. Diesmal in Salzburg, wo noch dazu die jahrzehntelange qualitätsvolle und gut funktionierende Frauenhausarbeit an unerfahrene Trägerschaften übergeben wird.

      Erneut hat eine Frau ihr Leben verloren und wieder einmal müssen wir uns fragen, warum sie nicht geschützt werden konnte, warum der Mord nicht verhindert werden konnte? Am Papier haben wir in Österreich gute Gesetze und effiziente Opferschutzmaßnahmen – doch was hilft das, wenn die zuständigen Behörden und Institutionen nicht oder nicht rechtzeitig oder nur inkonsequent reagieren?

      Jeder Frauenmord hat eine Vorgeschichte – so auch in diesem Fall: Bevor der Täter seine Noch-Ehefrau und Mutter der zwei gemeinsamen kleinen Kinder mit einem Messer erstach, war er schon einmal wegen mehreren Gewalttaten in Haft. Wir fragen uns, was während dieser Zeit getan wurde. Wo blieb die Risikoeinschätzung, wo die Gefährlichkeitsprognose? Warum wurde seitens Polizei oder Justiz keine Fallkonferenz einberufen, wie es mittlerweile seit 1.1.2020 gesetzlich verankert ist? Fallkonferenzen bei Frauen in Hochrisikosituationen können auch von anderen Einrichtungen wie etwa vom Gewaltschutzzentrum oder vom Amt für Kinder- und Jugendhilfe initiiert und von der Sicherheitspolizeibehörde einberufen werden. Warum wurde der Täter wieder auf freien Fuß gesetzt? Bekam er Bewährungshilfe? Wurde der Verein NEUSTART, der mit Gewalttätern an ihrer Resozialisierung arbeitet, involviert? Wenn nein, warum passierte das nicht?

      Die Freilassung des Täters – ohne Schutzmaßnahmen – war das Todesurteil für die Frau! Warum wurde sie nicht an ein Frauenhaus vermittelt? Warum wurden die vorhandenen Instrumente zum Schutz der Frau nicht ausreichend angewendet?
      Auch die Kinder waren und sind von der miterlebten Gewalt des Vaters gegenüber der Mutter mitbetroffen und traumatisiert. Wurde das Amt für Kinder- und Jugendhilfe verständigt? Wenn nein, warum nicht und wenn ja, was wurde hier veranlasst?

      Alle diese offenen Fragen deuten darauf hin, dass wirksame Opferschutzmaßnahmen und Maßnahmen der opferschutzorientieren Täterarbeit, obwohl sich die Frau offensichtlich in einer Hochrisikosituation befand, einfach nicht angewendet wurden. Man stelle sich vor, ein Lokalpolitiker wäre von Gewalt bedroht – alle Maschinerien des Personenschutzes würden so schnell wie möglich aufgefahren werden.
      Warum passiert das nicht bei Frauen? Sind Frauen in Österreich es nicht wert geschützt zu werden?

      Der laxe Umgang seitens der Behörden wie Polizei, Justiz etc. mit amtsbekannten Gewalttätern und daraus resultierende Morde und Mordversuche sind unerträglich! Wenn der Staat von Gewalt betroffene Frauen nicht schützt, ist das ein Freibrief für die Täter!

      Wir fordern einmal mehr, dass alle für den Opferschutz verantwortlichen Einrichtungen jede einzelne betroffene Frau bestmöglich schützen, die Täter ernsthaft zur Verantwortung ziehen, die Gefährlichkeit des Täters einschätzen und entsprechend die U-Haft verhängen. Wie viele Frauen und Kinder werden noch durch einen laxen Umgang mit Gewalttätern mit ihrem Leben bezahlen müssen?

      Österreich ist durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention zu Gewaltschutz und -prävention verpflichtet.

       

      Links:
      https://aoef.at/images/04a_zahlen-und-daten/Factsheet_Gewalt-an-Frauen-und-Maedchen-in-Oesterreich_03-2021.pdf 
      https://aoef.at/images/04a_zahlen-und-daten/Frauenmorde_2021_Liste-AOEF.pdf 
      https://aoef.at/images/04a_zahlen-und-daten/Mordversuche_SchwereGewalt_2021_Liste-AOEF.pdf 
      https://aoef.at/index.php/zahlen-und-daten 
      https://aoef.at/index.php/weitere-statistiken 

       

      Kontakt:

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      Mag.a Maria Rösslhumer
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      Tel.: 0664 793 07 89
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      Presseinformation

      Der Ausstieg der Türkei aus dem Europaratsübereinkommen muss rückgängig gemacht werden!

      Er gefährdet den Gewaltschutz und die Grundrechte von Frauen und Mädchen und sendet eine gefährliche Botschaft an die ganze Welt!

      Wien, 22.3.2021. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) ist erzürnt über diese politisch unverantwortliche Entscheidung des türkischen Präsidenten Erdogan und wir appellieren an die türkische Regierung, die Europäische Union, alle Mitgliedsländer des Europarates, die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Kommission, diesen Ausstieg unmittelbar rückgängig zu machen.

      Die Türkei hat eine völkerrechtlich verbindliche Konvention zum Schutz vor Gewalt an Frauen und Mädchen gemeinsam mit allen Parteien im türkischen Parlament ratifiziert und sich verpflichtet jede einzelne Frau vor Gewalt bzw. vor Männergewalt bestmöglich und mit größter Sorgfalt zu schützen. Präsident Erdogan kann daher diesen Vertrag nicht eigenmächtig auflösen.

      Die Istanbul-Konvention, die von 34 europäischen Ländern ratifiziert wurde, gilt weithin als Standard in den internationalen Bemühungen, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Die politisch Verantwortlichen sind verpflichtet, alles daran zu setzen, hier Rückschritte zu verhindern.

      Wir appellieren daher eindringlich an die gesamte österreichische Regierung, an Bundespräsident Van der Bellen, Frauenministerin Raab, Justizministerin Zadić und an alle MinisterInnen und politisch Verantwortlichen sofort zu handeln und ihre politische Verantwortung wahrzunehmen und sich mit Vehemenz für Frauenrechte und für Gewaltschutz europaweit einzusetzen.

      Wir können und wollen nicht akzeptieren und schon gar nicht tolerieren, dass sich Mitgliedstaaten des Europarates aus ihrer politischen Verpflichtung und Verantwortung zurückziehen und somit von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Stich lassen und Männergewalt an Frauen wieder salonfähig machen.

      Männergewalt an Frauen und Mädchen passiert täglich und überall. Das Ausmaß ist unendlich groß. Europaweit ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von Männergewalt betroffen. In der Türkei werden jährlich 300 Frauen ermordet und Österreich ist das Land mit der EU-weit höchsten Zahl an Femiziden.

      Der Ausstieg aus dem Übereinkommen von Istanbul bedeutet, das Versprechen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf internationaler Ebene rückgängig zu machen und die Verpflichtungen des Staates bei der Bekämpfung von Männergewalt zu ignorieren und die Verurteilung von Gewalt an Frauen nicht mehr anzuerkennen. Wir dürfen nicht zulassen, dass hier Frauenrechte mit Füßen getreten werden.

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      Pressemitteilung

      Wieder ein Frauenmord: Opferschutz hat erneut versagt!

      Wo blieb der Polizeischutz für die betroffene Frau?

      Wien, 24.2.2021. Die Serie an Frauenmorden reißt nicht ab – gestern ist schon wieder eine Frau von ihrem Lebensgefährten getötet worden. Wie schon bei den bereits drei vorhergehenden Frauenmorden in diesem Jahr war auch diesmal der Tatort die eigene Wohnung.

      Wir sind zutiefst bestürzt und bei jedem Mord an einer Frau fragen wir uns: Hätte diese Tat verhindert werden können? In vielen Fällen gibt es Indizien, dass die betroffene Frau noch am Leben sein könnte, wenn im Vorfeld konsequente und die richtigen Opferschutzmaßnahmen gesetzt worden wären und wenn die zuständigen Behörden und Institutionen adäquat agiert hätten.

      Im aktuellen Fall wurde die 28jährige Frau vor der Tat ins Spital eingeliefert, nachdem ihr 29jähriger Lebensgefährte sie geschlagen hatte. Der Täter war bereits wegen Gewaltdelikten einschlägig vorbestraft und gegen ihn hätte ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen werden sollen, doch er war für die Polizei nicht auffindbar. Wenige Stunden später hat er seine Lebensgefährtin mit einem Messer erstochen.

      Es stellen sich folgende dringende Fragen: Warum hat das Opfer nicht besser geschützt werden können? Wenn es sich um Gewalt an Frauen handelt und der Täter nicht gefunden wird, ist die Polizei verpflichtet, die gewaltbetroffene Frau ausreichend zu schützen. Wo blieb dieser Polizeischutz? Warum wurde die verletzte Frau so schnell wieder aus dem Spital entlassen? Warum wurde sie nicht länger im Spital behalten? Warum wurde sie nicht an ein Frauenhaus vermittelt oder warum wurde nicht die Frauenhelpline 0800 222 555 kontaktiert? Wo war die Opferschutzgruppe im Krankenhaus, in das die betroffene Frau eingeliefert wurde?

      Dass dieser Mord trotz aller Vorzeichen verübt werden konnte, zeigt, dass Maßnahmen des Opferschutzes wieder einmal versagt haben. Es zeigt, dass das System des Opferschutzes in Österreich nach wie vor unzureichend und lückenhaft ist. Auch die Maßnahmen gegen den Täter, der amtsbekannt war, wurden offenbar seitens Polizei und Behörden zu lax gehandhabt.

      Der Verein AÖF appelliert einmal mehr dringend, jede einzelne Frau mit größter Sorgfaltspflicht und bestmöglich zu schützen, die Täter zur Verantwortung zu ziehen, die Gefährlichkeit des Täters einzuschätzen und entsprechend die U-Haft zu verhängen. Laxes Handeln resultiert in einer ansteigenden Zahl ermordeter Frauen und Kinder!

      Wir fordern daher alle Behörden – vor allem die Polizei – auf, Frauen vor schwerer Gewalt zu schützen und wirksame opferschutzorientierte Maßnahmen anzuwenden. Wir fordern auch, dass in allen Spitälern die gesetzlich vorgeschriebenen Opferschutzgruppen etabliert und laufend verbessert werden. Dazu gehört, dass alle Mitglieder der Opferschutzgruppen bestens und laufend geschult werden und das gesamte Personal in jedem Spital rund um die Uhr Bescheid weiss, wie Opfer von Gewalt bestmöglich unterstützt werden müssen.

      Nachdem jede 5. Frau ab ihrem 15. Lebensjahr Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt wird, stellt sich die Frage: Was muss noch passieren, bis unsere Forderungen gehört und ernst genommen werden und echte wirksame Gewaltprävention auch tatsächlich umgesetzt wird?


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      Pressemitteilung

      Keine Unterhaltsgarantie: Regierung lässt Alleinerzieherinnen erneut im Stich
      Die prekäre Situation von armutsgefährdeten Alleinerzieherinnen und ihren Kindern wird einmal mehr ignoriert

      Wien, 26.1.2021. Der Verein AÖF – Autonome Österreichische Frauenhäuser, der Österreichische Frauenring (ÖFR) und der Verein Feministische Alleinerzieherinnen (FEM.A) sind empört über die Ignoranz der Regierung gegenüber der prekären Situation von armutsgefährdeten Alleinerzieherinnen in Österreich. Laut einer parlamentarischen Anfrage ist die Einführung einer Unterhaltsgarantie – eine langjährige Forderung für die Gerechtigkeit gegenüber Alleinerzieherinnen – durch die türkis-grüne Regierung nicht vorgesehen. Im Wahlkampf vor der Nationalratswahl 2017 signalisierten noch alle SpitzenkandidatInnen ihre Zustimmung für eine Unterhaltsgarantie – alle hielten das „Ja-Taferl“ in die Höhe, auch die ÖVP und die Grünen. Jetzt, wo sie an der Macht sind, ist die Unterhaltsgarantie für die türkis-grüne Regierung offensichtlich vom Tisch!

      Situation von Alleinerzieherinnen weiter verschärft
      Die Lage der Alleinerzieherinnen – mehr als 90% davon sind Frauen – hat sich auch durch die Beschränkungen während des Lockdowns weiter dramatisch verschlechtert. Zusätzlich zum Homeoffice sind sie meistens auch allein für Care-Arbeit und Homeschooling verantwortlich. Oft wird ihre Lage durch Existenzsorgen aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit erschwert. Alleinerziehende sind durch ihre sozio-ökonomischen Situation mehr als doppelt so oft von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen – besonders leiden darunter auch ihre Kinder. Ihre Teilhabe am sozialen Leben ist im Vergleich zu ihren FreundInnen und SchulkollegInnen oft signifikant eingeschränkt.

      Kinderkostenanalyse und Unterhaltsgarantie dringend notwendig
      Das türkis-grüne Regierungsprogramm sieht zwar eine umfassende Reform des Scheidungs- und Unterhaltsrechts vor, auf die dabei so wichtige Unterhaltsgarantie wird aber offensichtlich kein Wert gelegt. Nach wie vor gibt es nur einen Unterhaltsvorschuss vom Staat, wenn der von der Mutter getrennt lebende Kindsvater nicht zahlt. Da dieser Betrag jedoch am Gehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils orientiert ist, ist er für jedes Kind unterschiedlich. Wir fordern daher eine längst überfällige Kinderkostenanalyse – die bisher letzte wurde 1964 (!) erstellt –, nach der errechnet wird, wie viel ein Kind im Jahr 2021 tatsächlich kostet. Nach dieser Analyse soll dann ein angemessener Unterhaltsgarantiebetrag festgelegt werden, der allen betroffenen Kindern bei Zahlungsunwilligkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils, unabhängig von dessen Einkommen, grundsätzlich zusteht.

      Kinder von Alleinerziehenden sind nicht Kinder zweiter Klasse! Wir fordern Fairness durch eine Unterhaltsgarantie, damit diese heute schon benachteiligten Kinder nicht die sozial Abgehängten von morgen sind!

       

      Rückfragen und Kontakt:

      Mag.a Maria Rösslhumer, AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 0664 793 07 89, www.aoef.at

      Andrea Czak, MA, Verein Feministische Alleinerzieherinnen (FEM.A), Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., verein-fema.at 

      Klaudia Frieben, Österreichischer Frauenring (ÖFR), Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.frauenring.at

       

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      Pressemitteilung

      Wieder Mordserie und schwere Gewalt an Frauen zu Jahresbeginn – doch wirksame Präventionsmaßnahmen fehlen nach wie vor

      Wien, 20.1.2021. Das neue Jahr 2021 fängt leider an wie das alte aufgehört hatte: Zwei Männer haben vergangenes Wochenende ihre Ehefrauen ermordet. In Aschach an der Steyr (OÖ) hat ein 73-jähriger Mann seine 71-jährige Frau getötet, als Motiv gab er Hass auf die Ehefrau sowie jahrelangen Streit an. Und in Anger bei Weiz (Steiermark) hat ein 64-jähriger Mann seine 61-jährige Frau und danach sich selbst erschossen. Am Tag davor gab es in Wien-Floridsdorf einen Mordversuch eines 35-jährigen Mannes an seiner 29-jährigen Lebensgefährtin – die Frau überlebte schwer verletzt und muss auf der Intensivstation behandelt werden.

      Der Verein AÖF trauert um jede Frau und ist erschüttert, dass auch 2021 die Serie an Frauenmorden in Österreich nach dem Höchststand von 41 Morden im Jahr 2018, 34 im Jahr 2019 und laut Medienberichten 24 Morden an Frauen im Vorjahr nahtlos weitergeht.

      Im internationalen Vergleich stand Österreich lange Zeit gut da: Unsere Gesetze im Gewalt- und Opferschutzbereich haben Vorbildcharakter in ganz Europa. Jedoch genügt es nicht, die besten Gesetze zu haben, sondern die Maßnahmen müssen auch angewendet werden – gefährliche Täter gehören in U-Haft, die Gefährlichkeit muss besser eingeschätzt werden und Gewalttäter müssen frühzeitig zur Verantwortung gezogen werden. Der Fokus der Politik auf „ausländische“ Täter. Maßnahmen zur Integration und kleine Aufstockungen des Budgets genügt nicht – Täter kommen, wie wir wissen und wie die beiden Morde vergangenes Wochenende zeigen, aus allen Schichten und Bevölkerungsgruppen und Gewalt wird nicht importiert. Es braucht ein Gesamtpaket an Maßnahmen. Durch anhaltendes Nicht-Handeln, wo es wirklich „brennt“, wird die Situation für betroffene Frauen und Kinder in keiner Weise verbessert.

      Anstatt Populismus muss effektiver Schutz und Sicherheit für gewaltbetroffene Frauen und Kinder im Vordergrund stehen! Dieser lässt sich nur durch wirksame opferschutzorientierte Maßnahmen, effektive Prävention und eine signifikante Erhöhung der Mittel des Frauenministeriums auf 210 Millionen Euro auch umsetzen! Doch stattdessen gibt die türkis-grüne Bundesregierung laut Berichten in den Medien ebendiese Summe für PR und Werbung aus – angesichts der hohen Folgekosten von Gewalt wäre ein Budget wie dieses in Gewaltschutz und Prävention wesentlich dringender vonnöten!

      Jede 5. Frau ab ihrem 15. Lebensjahr wird Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt – wie lange dauert es noch, bis echte wirksame Gewaltprävention tatsächlich umgesetzt wird?

       

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      Pressemitteilung

      Feiertage und 3. Lockdown: Es gibt Hilfe bei häuslicher Gewalt

      Onlineberatung HelpChat www.haltdergewalt.at bietet zusätzlich zur telefonischen Beratung bei der Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 täglich Hilfe

      Wien, 29.12.2020. Wir wünschen allen Familien erholsame Feiertage und ein friedliches Zusammenleben. Es gibt aber Hilfe und Unterstützung, falls es zu Streit, Spannungen oder Gewalt in der Familie kommen sollte. Häusliche Gewalt hat bereits zu Beginn der Covid-19-Krise zugenommen und kann sich zu den Feiertagen und während des 3. Lockdowns nochmals steigern. Jede von Gewalt bedrohte und betroffene Frau und deren Kinder bekommen telefonische als auch digitale Soforthilfe durch kostenlose und anonyme Unterstützung. Aber auch Angehörige und Personen aus dem Umfeld einer Betroffenen können sich an die Frauenhelpline oder an die Onlineberatung wenden.

      Die telefonische Beratung bei der Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 bietet täglich rund um die Uhr kostenlos und anonym mehrsprachige Beratung in Arabisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Englisch, Rumänisch, Spanisch und Türkisch zu bestimmten Zeiten – siehe www.frauenhelpline.at.

      Auch die Onlineberatung HelpChat bietet täglich von 16:00 bis 22:00 Uhr für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen niederschwellig kostenlose Hilfe und Unterstützung und mehrsprachige Beratung an. Die HelpChat-Mitarbeiterinnen beraten aktuell in den Sprachen Arabisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Deutsch, Englisch, Farsi/Dari, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Somalisch und Türkisch. Hilfesuchende Frauen und Mädchen können sich mit einem selbstgewählten Benutzerinnennamen anmelden und ein Passwort anlegen.

      Der HelpChat www.haltdergewalt.at bietet anonyme und vertrauliche Hilfestellung für Frauen und Mädchen, die in ihrem Lebensumfeld von Gewalt in jeder Form – psychisch, physisch, sexuell – betroffen sind.

      Die Beraterinnen des HelpChat www.haltdergewalt.at und der Frauenhelpline sind
      auch im 2. Lockdown wieder für Sie da. Loggen Sie sich ein oder rufen Sie an!

      Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555
      österreichweit, rund um die Uhr, kostenlos und mehrsprachig
      www.frauenhelpline.at

      HelpChat „Halt der Gewalt“
      Onlineberatung, kostenlos, täglich von 16:00 bis 22:00 Uhr
      www.haltdergewalt.at

       

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      Pressemitteilung

      Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Frauenlandesrätin Andrea Klambauer stellt eine Zunahme von Gewalt an Frauen in Frage

      Verein AÖF kritisiert fehlenden Respekt und politische Unverantwortlichkeit

      Wien/Salzburg, 25.11.2020. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) ist empört über die Aussage der Salzburger Frauenlandesrätin Andrea Klambauer von den NEOS, die in einem Artikel in den Salzburger Nachrichten eine Zunahme der häuslichen Gewalt in Frage stellt, weil die Auslastung der drei Frauenhäuser in Salzburg nur bei 50-63% liegt.

      Auch wenn nicht alle Frauenhäuser voll ausgelastet sind, heißt es nicht, dass Gewalt an Frauen nicht zugenommen hat. Es ist süffisant und zynisch aus der aktuellen vulnerablen Situation Kleingeld zu schlagen. Einer Frauenpolitikerin, die eine derartige Aussage trifft, fehlt es an Feingefühl, Wertschätzung und Respekt für die schwierige Situation von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern und gegenüber der Arbeit der Frauenhäuser und aller Opferschutzeinrichtungen.

      Wie kann die Salzburger Landesregierung Aussagen wie diese akzeptieren und verantworten?
      Allein die Ausschreibung der Frauenhäuser in Zeiten einer Pandemie war eine große Verantwortungslosigkeit und führt zu einer Zerstörung von langjährigen bestehenden und gut funktionierenden Gewaltschutzeinrichtungen. Die in Österreich erstmalig erfolgte Ausschreibung, die von der Salzburger Landesregierung mitgetragen wird, erfolgte ohne Grund und hat bereits jetzt eine große Verunsicherung von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern zur Folge.

      Wie kann es sein, dass die Salzburger Landesregierung dieses opferschutzgefährdende Verhalten einer Politikerin mitträgt und zulässt?
      Eine Flucht in ein Frauenhaus war für viele Frauen bereits vor Corona schwierig und oft sehr gefährlich! Jetzt ist es noch erheblich schwieriger geworden, vor allem weil der Gefährder stets anwesend ist und auch die Kinder meist zu Hause sind. Wie soll eine Frau in dieser Zeit eine Flucht planen und durchführen? Die Polizei zu rufen ist ebenfalls in vielen Fällen nicht möglich, weil die Kontrolle des Partners noch massiver als sonst ist.

      Corona verschärft die Situation gewaltbetroffener Frauen und Kinder

      Gewalt an Frauen und Kindern war bereits vor der Pandemie alarmierend hoch – Corona verstärkt und verschärft diese Situation um ein Vielfaches. Das zeigen die ersten Erfahrungen und Entwicklungen: Bei der Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 nehmen die Anrufe von hilfesuchenden Frauen und Angehörigen von Betroffenen stetig zu, seit dem ersten Lockdown verzeichnet die Frauenhelpline 40% mehr Anrufe. Ebenso haben die Betretungsverbote österreichweit bereits um 22% zugenommen. Das darf nicht bagatellisiert werden! Die Telefone beim Kindertelefon Rat auf Draht laufen heiß – es gibt auch dort eine beinahe hundertprozentige Zunahme.

      Auch wenn es dazu noch zu wenige Erhebungen und Studien gibt, so liegt es auf der Hand, dass es immer dann, wenn Familien auf engstem Raum zusammenleben und derzeit leben müssen, wenn alle Familienmitglieder inklusive den Peinigern zu Hause sind, wenn der Druck auf Frauen angesichts von Schulschließungen und eingeschränkten Versorgungsmöglichkeiten, Reduzierung der sozialen Kontakte und zunehmender Arbeitslosigkeit und finanzieller Probleme steigt, es vermehrt zu Gewalt an Frauen und Kindern kommt. Dazu benötigt es keine Ausnahmesituation wie jetzt.

      Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch viel höher ist, weil sich viele Frauen nicht melden oder nicht melden können, weil viele glauben, sie werden es schon irgendwie schaffen oder weil sie sowieso keinen Ausweg mehr sehen oder weil sie keine Möglichkeit haben, dem Gewalttäter zu entfliehen.

       

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      Femizide und Mordversuche 2024

      Details siehe hier.

      Stand: 28.3.2024

      • 7

        Femizide

      • 16

        Mord- versuche / Schwere Gewalt

        Projekt-Partnerschaften

        Die Informationsstelle gegen Gewalt wird gefördert von