Gewalt an Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem

      Anlässlich des Internationalen Frauentages rufen die autonomen österreichischen Frauenhäuser zu Solidarität gegen Gewalt an Frauen auf.

      Das Jahr 2016 hat mit erschreckenden Szenen begonnen: Unzählige Frauen mussten schwere sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht erleiden. Wenige Tage später wird bekannt, dass viele Täter einen ausländerrechtlichen Status haben. In der darauffolgenden Diskussion scheint für viele die Ursache von sexueller Gewalt an Frauen klar: Es sei ein Problem, das mit den Flüchtlingen ins Land getragen wird.

      Realität und Relativierung
      In der Auseinandersetzung mit den Vorfällen in der Silvesternacht, die nicht auf Köln beschränkt waren, auch in Wien und Salzburg haben Frauen von schweren sexuellen Übergriffen berichtet, wurde die Realität oftmals ausgeblendet. Nämlich dass Gewalt an Frauen nicht mit der Flüchtlingswelle, die seit dem Sommer 2015 Österreich und Deutschland erreicht hat, importiert wird. In Österreich spricht die Polizei durchschnittlich jeden Tag über 20 Wegweisungen aus, zum Großteil aufgrund der Gewalttätigkeit eines Mannes gegen eine Frau. Diese Zahl ist seit mehreren Jahren konstant. Sexuelle Gewalt erleiden Frauen hauptsächlich im privaten Umfeld, nicht auf der Straße. Viele feministisch denkende Personen, die sich öffentlich zu den Vorfällen geäußert und auf diese Fakten hingewiesen haben, waren mit dem Vorwurf der Relativierung konfrontiert. Dass sie, um nicht rassistisch zu sein, die Vorfälle entdramatisieren würden.

      Weder Rassismus noch Verharmlosung: Solidarität ist gefragt!
      Die Fakten sollten die Straftaten in der Silvesternacht nicht verharmlosen. Vielmehr sollten sie aufzeigen, dass (sexuelle) Gewalt an Frauen ein gesamtgesellschaftliches Problem ist. Sie sollten fremdenfeindliche Aufwiegelungen entkräften. Noch vor wenigen Monaten, im Sommer 2015 wurde sexuelle Gewalt an Frauen im Kontext der Ausweitung des § 218 StGB zur sexuellen Belästigung ins Lächerliche gezogen. Einen „Pograpsch-Paragrafen“ brauche es nicht, hieß es von denjenigen, die jetzt sexuelle Gewalt an Frauen als „Flüchtlingsproblem“ abtun. Die autonomen österreichischen Frauenhäuser stellen sich klar gegen diese Instrumentalisierung. Vielmehr fordern wir Solidarität gegen (sexuelle) Gewalt an Frauen, unabhängig davon, wer der Täter ist.

      Gleichstellung statt Gewalt
      Anlässlich des Internationalen Frauentags wollen wir erneut darauf hinweisen, dass Gewalt aufgrund des Geschlechts jede Frau treffen kann, unabhängig ihrer Herkunft oder Religion. Sie betrifft Frauen, die in Österreich geboren und aufgewachsen sind ebenso wie Frauen, die geflüchtet sind. Die Täter sind Männer, die in Österreich geboren und aufgewachsen sind ebenso wie Männer, die geflüchtet sind. Es ist nicht die Herkunft, die Gewalt an Frauen legitimiert, sondern es sind die traditionellen Wertvorstellungen, die mit traditionellen Geschlechterrollen einhergehen. Das gilt es zu thematisieren, hier gilt es kulturübergreifend anzusetzen: Die Grundlage für die Verhinderung von Gewalt an Frauen ist die Gleichstellung von Männern und Frauen.

       

      Rückfragehinweis:
      Maria Rösslhumer und Silvia Samhaber
      Telefon: 01 544 08 20 / Mobil: 0664 793 07 89
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      Web: www.aoef.at

      Zum Internationalen Frauentag erscheint das Kochbuch der autonomen österreichischen FrauenhäuserCover des Kochbuchs mit Hand die Gewürze verstreut

      Besondere Rezepte verspricht das Kochbuch „So schmeckt die Welt. Besondere Frauen – besondere Rezepte“, das auf Initiative der autonomen österreichischen Frauenhäuser entstanden ist. Sie wurden von außergewöhnlichen Frauen zur Verfügung gestellt: von Frauenhausbewohnerinnen, die den Weg aus der Gewalt geschafft haben. Ihre Lieblingsrezepte aus aller Welt wurden von prominenten Meisterköchinnen und -köchen nach gekocht und um deren ganz persönliche Note ergänzt.

      Am Vorabend des Internationalen Frauentags, am 7. März 2016 präsentiert der Verein AÖF gemeinsam mit dem echomedia buchverlag das Kochbuch in Wien.

      Gemeinsames Kochen verbindet und stärkt
      Frauen, die in ein Frauenhaus flüchten, haben eine lange Leidensgeschichte hinter sich. Im Frauenhaus finden sie einen Ort, an dem sie sich wieder auf sich selbst und auf ihre Ressourcen besinnen und Kraft tanken können. Gemeinsame Aktivitäten wie Kochen und Essen können dabei helfen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Frauenhausalltags.

      „Das gemeinsame Kochen und Essen symbolisiert vieles von dem, was wir den Frauen im Frauenhaus geben wollen. Vor allem wollen wir sie stärken, so wie es gutes Essen macht. Das gemeinsame Kochen und Essen ist ein Gemeinschaftserlebnis, das verbindet und einen Rahmen für intensive Gespräche bietet“, erzählt Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF und Herausgeberin des Kochbuchs.

      „Im Kochbuch finden Sie auf 128 Seiten die Lieblingsrezepte unserer Bewohnerinnen. So vielfältig sie sind, so vielfältig sind auch die Rezepte. Die großartige Unterstützung der Meisterköchinnen und
      -köche macht gemeinsam mit den Bildern der Fotokünstlerin Claudia Prieler das Kochbuch zu einem Erlebnis – für einen guten Zweck: Mit dem Kauf eines Buches unterstützen Sie die Arbeit der autonomen österreichischen Frauenhäuser und des Vereins AÖF“, so Birgit Thaler-Haag, Obfrau des Vereins AÖF und Geschäftsführerin des Frauenhauses Salzburg.
       
      Es gibt zwei Gelegenheiten, mehr über das Kochbuch zu erfahren:
      •    7. März 2016 im Studio 44 der Österreichischen Lotterien: Präsentation des Kochbuchs „So schmeckt die Welt: Besondere Frauen – besondere Rezepte“. Ab 19 Uhr.
      •    12. März 2016 in der VHS Wiener Urania: Themennachmittag zum Internationalen Frauentag „CHANGE – Veränderung als Chance“. Von 14 bis 18 Uhr.

      Mehr über die Veranstaltungen finden Sie unter www.aoef.at
      Das Kochbuch ist im echomedia buchverlag erschienen. Es ist im Infoshop des Vereins AÖF unter www.aoef.at sowie im Buchhandel erhältlich.

       

      Rückfragehinweis:
      Maria Rösslhumer und Silvia Samhaber
      Telefon: 01 544 08 20 / Mobil: 0664 793 07 89
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      Besondere Frauen - Besondere RezepteCover des Kochbuchs mit Hand die Gewürze verstreut

      Auf Initiative der autonomen österreichischen Frauenhäuser ist dieses besondere Kochbuch entstanden, das auf lustvolle Art und Weise ein ernstes Thema mit dem Genuss guten Essens verbindet.

      Beliebte Rezepte aus den verschiedensten Ländern, von den Frauenhausbewohnerinnen zur Verfügung gestellt, wurden von prominenten Meisterköchinnen und Meisterköchen nachgekocht und genießerisch mit ihrer jeweils ganz individuellen Note versehen.

      Mit diesem Kochbuch wird die kraftvolle, lebensbejahende Funktion guten Essens hervorgehoben. Frauen, die in Frauenhäusern leben, haben meist eine lange Leidensgeschichte hinter sich. Das Frauenhaus gibt den Frauen erst einmal physischen Schutz, ein Dach über dem Kopf und ein Umfeld, in dem sie zur Ruhe kommen können. Darüber hinaus ist das Frauenhaus ein Ort, an dem von Gewalt betroffene Frauen sich wieder auf sich selbst und ihre Ressourcen besinnen und Kraft finden können. Gemeinsame Aktivitäten wie Kochen können dabei helfen.

      Prominente Köchinnen und Köche wie Eva Rossmann und Manfred Buchinger, Lisl Wagner-Bacher, Sarah Wiener, Stefanie Herkner, Annik Wecker, Rupert Schnait, Jacquline Pfeiffer, Raffaele de Sieno, Harald Pollak, Tom Frötsch und viele mehr haben für diese Buch gekocht. Die Fotokünstlerin Claudia Prieler hat sie mit ihrer Kamera dabei begleitet.


      „So schmeckt die Welt. Besondere Frauen – Besondere Rezepte“ fotografiert von Claudia Prieler, herausgegeben von Maria Rösslhumer erschienen im echomedia buchverlag, ist
      ab 8. März 2016 zum Preis von 24,90 erhältlich (ISBN 978-3-903113-00-8, 128 Seiten, gebunden, durchgehend 4-farbig), unter anderem direkt beim Verein AÖF – online bestellbar unter www.aoef.at > Infoshop (Link: Zum Kochbuch)

       

      Vorwort
      von Maria Rösslhumer

      Frauenhäuser sind wichtige und nicht mehr wegzudenkende Einrichtungen in unserer Gesellschaft. Sie bieten Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Die Mitarbeiterinnen leisten tagtäglich unermüdlich Unterstützung. Mit diesem Buch möchten wir die Arbeit der Frauenhäuser belohnen und auf eine genussvolle Art und Weise sichtbar machen. Einzigartig, wie es Frauenhäuser sind, ist auch dieses Buch: Die Rezepte der Frauenhausbewohnerinnen wurden von prominenten Meisterköchinnen und Meisterköchen nachgekocht und genießerisch mit ihrer jeweils ganz individuellen Note versehen.

      Kochen und gemeinsames Essen verbindet, stärkt und fördert unser aller Glückshormone. Das Zubereiten von Nahrung und das gemeinsame Essen haben in unserer Gesellschaft unterschiedliche Bedeutungen. Mit unserem Kochbuch wollen wir die kraftvolle, lebensbejahende Funktion guten Essens hervorheben. Frauen, die in Frauenhäusern leben, haben meist eine lange Leidensgeschichte hinter sich, die von Angst, psychischer, physischer und sexueller Gewalt und großem Stress geprägt ist. Das Frauenhaus gibt den Frauen erst einmal physischen Schutz, ein Dach über dem Kopf und ein Umfeld, in dem sie zur Ruhe kommen können. Darüber hinaus ist das Frauenhaus ein Ort, an dem von Gewalt betroffene Frauen sich wieder auf sich selbst und ihre Ressourcen besinnen und Kraft finden können. Gemeinsame Aktivitäten wie Kochen können dabei helfen.

      Viele Frauen bereiten die täglichen Speisen in den Familien zu. Kochen kann aber nicht nur als der typischen Frauenrolle zugeschriebene Aufgabe, sondern auch als Ressource gesehen werden, die von Gewalt betroffenen Frauen auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung steht. Kochen ist oft eine Tätigkeit, die nicht erst erlernt werden muss, sondern eine, die gewohnt ist und daher Sicherheit gibt. Beim Kochen kann aber auch aus gewohnten Pfaden getreten werden, Neues probiert werden. Frau kann ihre Kreativität ausleben und schnell Erfolgserlebnisse erzielen, wenn ein Rezept gelingt. Das wirkt sich positiv auf das Selbstwertgefühl aus, das bei von Gewalt betroffenen Frauen erst langsam wieder aufgebaut werden muss.

      Ein Prinzip der Frauenhäuser ist das Leben in Diversität. Bei uns leben Frauen aus unterschiedlichen Nationen und Herkunftsländern. Diese Vielfalt und Internationalität spiegelt sich auch beim Kochen von Speisen wider. Über die vielen verschiedenen Gerichte aus unterschiedlichen Ländern kann Identität mit der Heimat erzeugt werden und ein gegenseitiges Kennenlernen anderer Kulturen entstehen.

      Kochen kann als Ausdruck von Vielfalt, gleichzeitig aber auch für Gemeinsamkeit stehen. Verschiedene Länder haben verschiedene Speisen, wir müssen aber alle Nahrung aufnehmen, um die nötige Kraft für zukünftige Herausforderungen zu mobilisieren. Gerade Frauen in Frauenhäusern haben viele Entscheidungen zu treffen, die weit reichende Konsequenzen für sie selbst, aber auch für ihre Kinder nach sich ziehen. Dabei kann sie gutes Essen stärken, um einen positiven Ausblick auf die Zukunft zu gewinnen und das eigene Leben in die Hand nehmen zu können.
      Das Zubereiten von Speisen hat überall auf der Welt großen sozialen Charakter. Beim Kochen und Essen kommen Menschen zusammen, frau kann beim gemeinsamen Zubereiten von Speisen über Erlebtes kommunizieren oder einfach für einige Stunden ihre Probleme vergessen und ganz in der Tätigkeit aufgehen.

      Viele Gründe sprechen für ein Kochbuch, das Rezepte der von Gewalt betroffenen Frauen präsentiert. Auf diese Weise soll diesen Frauen eine Stimme gegeben werden, die über den Opferstatus hinausgeht. Das Buch soll die Arbeit der Frauenhäuser sichtbarer machen, betroffene Frauen unterstützen, aber auch allen anderen Leserinnen und Lesern Lebenslust und Freude bringen.

       

      Rückfragehinweis – Verein AÖF
      Maria Rösslhumer und Silvia Samhaber
      Telefon: (+43 1) 544 08 20 / (+43) 664 793 07 89
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./ Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      www.aoef.at


      Rückfragehinweis und Fotos – Verlag echomedia:
      echomedia buchverlag
      Telefon: (+43 1) 524 70 86-451
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      www.echomedia-buch.at

       

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      Gewalt an Frauen und Kindern kommt an 365 Tagen in Österreich vor. Sie kennt leider keine Weihnachtsferien oder sonstige Feiertage. Die Frauenhelpline 0800 / 222 555 steht Betroffenen und Angehörigen ebenso wie Institutionen auch in dieser emotional oft angespannten Zeit rund um die Uhr österreichweit und kostenlos zur Verfügung.

      Besonders an Weihnachtstagen ist es wichtig, dass jemand da ist, der sich Zeit nimmt, um Anliegen anzuhören und gemeinsam nach möglichen Lösungen zu suchen. Durch einen Anruf bei der Frauenhelpline können Betroffene, Angehörige und Personen aus dem Umfeld von betroffenen Frauen rund um die Uhr Unterstützung, Begleitung, Beratung und Entlastung durch ein kompetentes Team von Psychologinnen, Juristinnen und Sozialarbeiterinnen erhalten.

      Die Frauenhelpline bietet weiters Beratungen in arabischer, bosnisch-kroatisch-serbischer, englischer, russischer und türkischer Sprache an und kann durch eine Kooperation mit dem RelayService von gehörlosen Menschen in Anspruch genommen werden.
      Das Team der Frauenhelpline unterstützt auch gewaltbetroffene Frauen auf der Flucht.

      Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 / 222 555
      österreichweit – kostenlos – rund um die Uhr – anonym – vertraulich
      Weitere Informationen unter www.frauenhelpline.at


      Rückfragehinweis:
      Mag.a Maria Rösslhumer
      Telefon: 0664/793 07 89
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      www.frauenhelpline.at

      Präsentation der Ergebnisse des Projekts „GewaltFREI LEBEN durch mein Krankenhaus“

      Fast jede 3. Frau wendet sich nach erlebter Gewalt an eine Einrichtung des Gesundheitswesens. Ob Gesundheitsfachkräfte und deren Führungskräfte informiert und sensibilisiert sind, ist daher entscheidend, ob Frauen und Kinder eine adäquate Behandlung bekommen und an Opferschutzeinrichtungen weitervermittelt werden.

      Das Projekt „GewaltFREI LEBEN durch mein Krankenhaus“, das Teil der österreichweiten Kampagne zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern „GewaltFREI LEBEN“ ist, widmete sich daher der Stärkung der Kooperation von Krankenanstalten und Opferschutzeinrichtungen. Heute, am 11. Dezember 2015 wurden im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien – Medizinischer Universitätscampus die Ergebnisse präsentiert.

      „Krankenanstalten sind eine zentrale Anlaufstelle für Opfer häuslicher Gewalt. Hier haben wir angesetzt und mit dem ‚Projekt GewaltFREI LEBEN durch mein Krankenhaus‘ ist es uns gelungen, diese für die Versorgung von Opfern häuslicher Gewalt zu stärken. Es ist ausschlaggebend, dass Gesundheitsfachkräfte hinschauen und die Opfer unterstützen, Zugang zu Hilfseinrichtungen zu bekommen. Mit dem Projekt konnten wir über 500 Gesundheitsfachkräfte erreichen und auch zukünftig werden wir weiter bei Krankenanstalten ansetzen. Denn wir wissen, dass Ärztinnen und Ärzte oft die einzigen Personen sind, an die sich Opfer im Laufe ihres Lebens wenden. Daher ist klar: Opferschutz braucht auch weiter die Kooperation mit den Krankenanstalten!“, betonte Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek bei der Projektpräsentation.

      Vier Krankenanstalten haben sich am Projekt „GewaltFREI LEBEN durch mein Krankenhaus“ beteiligt: das Allgemeine Krankenhaus der Stadt Wien – Medizinischer Universitätscampus, das Hanusch-Krankenhaus und das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder sowie das Pflegekrankenhaus Haus der Barmherzigkeit. Neben Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten auch Beratungen für Führungskräfte angeboten werden, mit dem Kernergebnis: Der Rückhalt der Leitungsebene kann einen wesentlichen Beitrag zu mehr Opferschutz leisten. Dazu zählen auch regelmäßige Schulungen innerhalb des Krankenhauses, Unterstützung für Mitarbeiterinnen, die selbst von Gewalt betroffen sind, sowie Zeit- und Personalressourcen.

      „Führungskräfte von Krankenanstalten haben eine Schlüsselrolle. Sie können Maßnahmen über die Versorgung und Weitervermittlung von Gewaltopfern im Krankenhaus einführen“, so Rosa Logar und Elisabeth Gruber von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie über die Projektergebnisse. Sie berichten weiters: „Wir können auf zwei intensive Jahre der Zusammenarbeit mit den Krankenanstalten zurückblicken und sind sehr dankbar über die gewonnenen Kooperationen.“

      Um die Erfahrungen auch anderen Führungskräften von Krankenanstalten zugänglich machen zu können, wird ein Leitfaden zur Etablierung und Sicherung von Qualitätsstandards in Krankenhäusern erarbeitet.

       
      Rückfragehinweis:
      Elisabeth Gruber, MA (Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie)
      Telefon: 0664 7867 391
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      www.gewaltfreileben.at

      Aufbau einer breiten gesellschaftlichen Allianz zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern konnte erzielt werden

      Wien, 25.11.2015 Heute hat BundesministerinFoto der Rednerinnen von links: Laura Schoch, Andrea Berzlanovich, Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek, Maria Rösslhumer, Elisabeth Gruber Gabriele Heinisch-Hosek gemeinsam mit den ProjektpartnerInnen Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF), Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und Bundesjugendvertretung (BJV) die Ergebnisse der Kampagne „GewaltFREI LEBEN“ präsentiert.

      In den letzten zwei Jahren konnte eine breite Allianz zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern quer durch viele Gesellschaftsbereiche aufgebaut werden. Mehr als 170 engagierte PartnerInnen, von Privatunternehmen über soziale Einrichtungen                                        Foto: BKA - Bundespressedienst / Regina Aigner
      bis hin zu Einzelpersonen, haben die                                     von links: Schoch, Berzlanovich, BMin Heinisch-Hosek, Rösslhumer, Gruber
      Kampagne „GewaltFREI LEBEN“ unterstützt.
      Auch mit spezifischen Zielgruppen, die im Vorfeld für eine nachhaltige Gewaltprävention als besonders wichtig ausgemacht wurden, konnten Kooperationen auf- und ausgebaut werden: mit dem Gesundheitsbereich, mit Einrichtungen, deren Zusammenarbeit einen bestmöglichen Schutz von Betroffenen vor schwerer Gewalt ermöglicht (wie Polizei, Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser), mit engagierten Personen, die Gewaltpräventionsworkshops für Kinder und Jugendliche abhalten, mit (Selbst-) Organisationen von und für Migrantinnen sowie mit Medien.

      Um die Erfahrungen über den Kampagnenzeitraum hinaus nutzbar zu machen, wurden für einige Bereiche Publikationen erarbeitet: ein Leitfaden für das Management in Krankenhäusern, ein Leitfaden zur Implementierung von multi-institutionellen Fallkonferenzen, eine Toolbox für die Gewaltpräventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise für Schulen und Jugendgruppen, sowie eine Publikation über verantwortungsvolle Berichterstattung.

      Darüber hinaus konnte mit der Unterstützung der PartnerInnen von „GewaltFREI LEBEN“ die Telefonnummer der Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 bekannter gemacht werden. Die Nummer der Frauenhelpline war unter anderem auf 4.000 Großflächenplakaten in Wien, Kärnten, Oberösterreich und Tirol zu sehen. Auch öffentlich-rechtliche und private Sender unterstützten die Kampagne: Sie haben mehrfach den TV- und Radiospot der Kampagne unentgeltlich geschalten.

      „Wir haben bereits wichtige Fortschritte im Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht – zuletzt im Strafrecht: Im kommenden Jahr tritt eine Strafrechtsnovelle in Kraft. Mit der Erweiterung des Tatbestands sexueller Belästigung ist ein wichtiger Meilenstein gelungen, der mir als Frauenministerin schon lange ein Anliegen war. Die Verankerung im Strafrecht ist ein großer Erfolg für den Schutz von Frauen vor sexueller Belästigung. Mit dem Motto „Ein Nein muss genügen!“ soll die öffentliche Wahrnehmung hinsichtlich sexueller Belästigung geschärft werden. Doch trotz umfassender gesetzlicher Maßnahmen und eines breiten Unterstützungsangebotes ist nach jüngsten Studien weiterhin etwa jede fünfte Frau in Österreich von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Es bleibt also noch viel zu tun und die Kampagne „GewaltFREI LEBEN“ hat hierzu konkrete und umfassende Beiträge geleistet“, so Bundesministerin Gabriele Heinisch Hosek.

      „Gewalt an Frauen und Kindern ist in Österreich noch immer ein enormes Problem, das in allen gesellschaftlichen Schichten zu finden ist. Neben wirksamen Gesetzen und spezifischen Hilfseinrichtungen braucht es vor allem das Bewusstsein der Bevölkerung für einen klaren Standpunkt gegen Gewalt. Mit der Kampagne „GewaltFREI LEBEN“ haben wir einen weiteren Schritt in diese Richtung machen können. Viele Organisationen, Einrichtungen und Einzelpersonen haben sich engagiert. Und viele Personen, die bisher noch wenig über das Thema oder über Hilfseinrichtungen wussten, konnten erreicht werden. Es ist wichtig, dass das Thema in der Gesellschaft aufgegriffen wird, nur so kann mehr Bewusstsein geschaffen werden. Und die Bereitschaft und das Interesse in der Gesellschaft sind da, das haben wir in den letzten zwei Jahren ganz klar gesehen. All diesen Personen, die die GewaltFREI LEBEN-Kampagne mitgetragen haben, möchte ich danken! Und ich möchte an die Politik appellieren, dass derartige Kampagnen in Zukunft wiederholt werden. Damit Gewalt an Frauen und Kindern endlich ein Ende hat“, sagte Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und des Vereins WAVE (Women Against Violence Europe), Koordinatorin der Kampagne „GewaltFREI LEBEN“.

      Um die erreichten Meilensteine der Kampagne "GewaltFREI LEBEN" gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern und Interessierten zu reflektieren, findet am 25.11.2015 die Veranstaltung „GewaltFREI LEBEN – Gewalt an Frauen und Kindern verhindern“ im Bundesministerium für Bildung und Frauen statt. Die Veranstaltung ist gleichzeitig der Auftakt der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ sowie der interdisziplinären Ringvorlesung „Eine von fünf“, die heuer bereits zum sechsten Mal unter der Lehrveranstaltungsleitung voAo.Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich in Kooperation mit dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) am Department für Gerichtsmedizin der Medizinischen Universität Wien abgehalten wird. 2015 ist sie der Kampagne „GewaltFREI LEBEN“ gewidmet und Interessierte können von 26. November bis 14. Dezember 2015 einen vertieften Einblick in die verschiedenen Projekte gewinnen.   (Programm von "Eine von fünf": PDF)

      Die Pressemappe können Sie hier als ZIP-Datei downloaden: Pressemappe

      Das Pressefoto können Sie hier als JPEG downloaden: Pressefoto


      Rückfragehinweis:
      Maria Rösslhumer und Silvia Samhaber (Verein AÖF)
      Telefon: 0664 793 07 89 // 01 544 08 20
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. // Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      www.gewaltfreileben.at

      Die Fortsetzung der Gewaltausübung und finanzielle Einbußen für Mütter sind die Folgen

      Die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Scheidungskindern „zwei Wohnsitze“ zuzugestehen, klingt auf den ersten Moment vielversprechend, nicht aber für Kinder, die Opfer von häuslicher Gewalt sind. In diesen Fällen ist eine Doppelresidenz strikt abzulehnen und entspricht erfahrungsgemäß nicht dem Kindeswohl.

      Das VfGH-Urteil wurde unter der Prämisse des Kindeswohls gefällt. Weiterhin aufrecht ist die Verpflichtung der Eltern, einen formalen Hauptwohnsitz festzulegen, der bislang als hauptsächlicher Aufenthaltsort auch dem Haushalt entspricht, in dem das Kind überwiegend betreut wird. Einige staatliche Zuwendungen und Beihilfen richten sich nach diesem Wohnsitz. Mit der Möglichkeit der Doppelresidenz sind viele weitere offene Punkte verbunden wie Unterhaltsansprüche, Sozialleistungsansprüche, Kindeswohlgefährdung bei einem betreuenden Elternteil, Änderungen des Kindeswillen, Vorgehen bei mehreren gemeinsamen Kindern (Kindeswillen, Geschwisterbindung) oder Vorgehen, wenn ein betreuender Elternteil den vereinbarten räumlichen Nahebereich verlässt (z.B. Umzug aus beruflichen Gründen).

      Das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz (KindNamRÄG) 2013 führte bereits die gemeinsame Obsorge ein, auch wenn Mütter diese im Rahmen der Scheidung oder Trennung dezidiert ablehnen. Die Ablehnung erfolgt in vielen Fällen aufgrund häuslicher Gewalt; diese Frauen möchten die Gewalt hinter sich lassen und fürchten eine Fortsetzung bei Fortführung der gemeinsamen Obsorge – zu Recht, wie die Erfahrungen der Frauenhäuser zeigen. Die Entscheidung, ob Gewalt oder miterlebte Gewalt „gravierend“ sei oder nicht, ob also die gemeinsame Obsorge fortgesetzt wird, trifft letztlich das Gericht.

      Das Modell der Doppelresidenz geht deutlich über die gemeinsame Obsorge hinaus, auch wenn es laut VfGH bei der Doppelresidenz um Ausnahmefälle gehen soll: Sie würde Eltern und Kinder betreffen, deren Elternteile schon vor der Trennung in nahezu gleichem Ausmaß Betreuungsaufgaben übernommen hätten. Das Kind lebt dann nach der Scheidung/Trennung abwechselnd beim einen und beim anderen Elternteil. Dieses Modell verlangt sowohl von beiden Elternteilen und vor allem vom Kind viel Flexibilität, seelische Stabilität und von den Eltern eine große Kompromissbereitschaft. Eine unabdingbare Voraussetzung für das Modell der Doppelresidenz sind also kooperative Eltern unter ständiger Berücksichtigung des Kindeswohls. Sobald ein Elternteil den anderen blockiert oder gar Gewalt und Macht ausübt, ist dieses Modell zum Scheitern verurteilt. Es ist für das Kind besonders wichtig, dass es bei einem Elternteil auch über das Leben beim anderen Elternteil sprechen kann, ohne damit den Vater/die Mutter zu kränken bzw. eine negative Reaktion auszulösen.

      Besonders schwierig ist es daher in den Familien, in denen häusliche Gewalt vorzufinden ist. Ist die Frau/Mutter der Gewalt durch ihren Ehemann/Partner ausgesetzt, sind die Kinder gleichermaßen betroffen. Die familiäre Situation ist dann durch ein Machtgefälle gekennzeichnet, das sich im Kampf um die Kinder auch nach einer Trennung/Scheidung fortsetzt. Viele Frauen leben jahrelang in einer Gewaltbeziehung, weil sie u.a. durch die Drohung des Vaters „Ich nehme dir die Kinder weg!“ eingeschüchtert werden und daher keinen anderen Weg sehen als die Fortsetzung der Beziehung. In diesen Fällen ist schon die Fortsetzung der gemeinsamen Obsorge nach der Trennung fragwürdig, eine Kooperation hinsichtlich einer Doppelresidenz wohl ausgeschlossen.

      Eine Doppelresidenz setzt viele finanzielle Ressourcen voraus. Den Kindern muss nicht nur ein angemessener Wohnsitz ermöglicht werden, sondern sogar ein zweiter geschaffen werden. Ausgehend von der Verteilung der häuslichen und elterlichen Aufgaben trägt die Frau/Mutter in der Familie den überwiegenden Anteil – häufig zulasten eigener Berufstätigkeit. Damit sind die finanziellen Voraussetzungen ungleich verteilt; eine Reduzierung oder sogar ein gänzlicher Wegfall von Unterhalt und Beihilfen trifft die Mütter damit ungleich härter.

      Die Doppelresidenz bei Trennung der Eltern kann eine gute und sinnvolle Entscheidung sein, die das Kindeswohl stützt und fördert. In Fällen häuslicher Gewalt ist bereits die Fortsetzung der gemeinsamen Obsorge abzulehnen. Ein doppelter Wohnsitz für Kinder wird aufgrund der zu erwartenden Konflikte sicher nicht dem Kindeswohl entsprechen.

      Nach diesem Urteil des VfGH fordern der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und die Frauenhäuser umso mehr die versprochene Evaluierung der Auswirkungen des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes und vor allem Schulungen zur Sensibilisierung von RichterInnen, MitarbeiterInnen der Familiengerichtshilfe und den SozialarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfeträger – denn Gewalt an Frauen und Kindern und häusliche Gewalt finden noch immer wenig bis kaum Beachtung bei Obsorgeregelungen.


      Rückfragehinweis:
      Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.: 0664 793 0789
      Mag.a Birgit Thaler-Haag, Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.: 0664 48 605 47

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      Alle Jahre wieder: Aktion Wunschzettel der AÖF-Frauenhäuser

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      Femizide und Mordversuche 2024

      Details siehe hier.

      Stand: 28.3.2024

      • 7

        Femizide

      • 16

        Mord- versuche / Schwere Gewalt

        Projekt-Partnerschaften

        Die Informationsstelle gegen Gewalt wird gefördert von