Es ist empörend, dass Justizminister Brandstetter das enorme Ausmaß der sexuellen Gewalt und die Erlebnisse der Betroffenen ignoriert und den § 218 kippen will.
„Wir wissen spätestens seit 2014 von der Studie der europäischen Grundrechtsagentur, dass in der EU 33 Prozent der Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben, das entspricht etwa 62 Millionen Frauen. Weiter haben 55 Prozent aller Frauen in der EU irgendeine Form von sexueller Belästigung erlebt.“
„In anderen europäischen Ländern wie Belgien, Schweiz und Frankreich ist sexuelle Gewalt sowohl im Privaten und am Arbeitsplatz als auch in der Öffentlichkeit schon längst strafbar. Auch verbale Belästigungen können in diesen Ländern bereits geahndet werden. Nicht nachvollziehbar ist vor allem, warum sexuelle Gewalt im Strafgesetz „schlecht zu fassen” sein soll, wie der Justizminister behauptet, während es im Gleichbehandlungsgesetz und somit am Arbeitsplatz bereits seit Jahren klar als Gewalt definiert und daher strafbar ist. Wir fordern Rechte für alle und Opferschutz statt Täterschutz! ”, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins AÖF und des europäischen Netzwerkes WAVE (Women Against Violence Europe).
„Österreich hat als eines der ersten Länder die Istanbulkonvention, welche am 1. August 2014 in Kraft getreten ist, ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflichtet. Der Artikel 40 der Konvention führt aus, dass jede sexuelle Belästigung sanktioniert werden muss. Ich fordere Minister Brandstetter auf, diese Verpflichtung ernst zu nehmen“, so Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.
Auf den Social Media-Kanälen der Kampagne GewaltFREI LEBEN (www.gewaltfreileben.at) setzen sich seit dieser Woche Prominente für die geplante Novellierung des Sexualstrafrechts ein.
Weitere Informationen unter: www.gewaltfreileben.at, www.aoef.at
#StGBReform2015 #gewaltfreileben
Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer,
Mag.a Nikola Furtenbach,